Die Auszahlung von Hartz 4 ist nur kostenfrei,
wenn die Überweisung auf ein Konto erfolgt. Es
sollte also ein Konto angegeben werden.
Es kann auch ein Konto einer anderen Person
sein. Das Jobcenter überweist das Geld auf das
Konto, was im Antrag angegeben wurde. Auch
wenn der Kontoinhaber ein Anderer ist.
Ansonsten erhalten die Hartz 4 Empfänger eine
„Zahlungsanweisung zur Verrechnung“, die sie
sich bei jeder Post oder Postbank bar auszahlen
lassen können. Damit entstehen aber pauschale
Kosten in Höhe von 2,10 €, die sofort vom
Auszahlungsbetrag einbehalten werden.
Wenn man nachweisen kann, dass die
Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist,
entfallen diese Kosten. (Kein Konto wegen
negativer Schufaeinträge)
Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen die
Auszahlungsgebühren der Bank oder Post hinzu.
Einzelbeträge unter 10 € werden nicht ausgezahlt,
sondern bis zu diesem Betrag gesammelt. Man
kann sich die Hartz 4 Leistungen auch bar
auszahlen lassen. Das erfolgt über einen Scheck,
der bei der Deutschen Post eingelöst werden
kann.
Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude
selbst eine Auszahlungsstelle.
Die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts werden monatlich im Voraus
gezahlt.
Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen
berechnet. Stehen Leistungen nicht für einen
vollen Monat zu, werden für jeden Tag 1/30 der
monatlichen Leistung gezahlt.
Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit man
am ersten Arbeitstag des Monats über den
Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder Bürger hat
Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben
geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten
zu sparen, ein solches Konto angelegt werden.
Hierbei sind das "Konto für Jedermann" oder das
"P-Konto" interessant.
Die Jobcenter überweisen Hartz4 immer so, dass
es am Letzten Tag im Monat auf dem Konto ist.
Bei vielen Hartz 4 Empfängern ist der Betrag auch
meisten schon am vorletzten Tag im Monat auf
dem Konto.
Ist das nicht der Fall sein, sollte man schnell
beim Jobcenter anrufen oder auch anders dort
nachfragen. Weil dann davon auszugehen ist,
dass es einen Grund für die Nichtzahlung gibt.
Nur in den seltensten Fällen liegt es an den
Banken.
„Hartz IV“- Empfänger, die ein Gymnasium
besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben
ihrem monatlichen Regelbetrag Anspruch auf ein
zinsloses Darlehen für den Kauf einer
Monatsfahrkarte. Sozialgericht Marburg.”
Auszahlungstermine Hartz 4
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