Die Auszahlung von Hartz 4 ist nur kostenfrei,
wenn die Überweisung auf ein Konto erfolgt.
Es sollte also ein Konto angegeben werden.
Es kann auch ein Konto einer anderen Person
sein. Das Jobcenter überweist das Geld auf
das Konto, was im Antrag angegeben wurde.
Auch wenn der Kontoinhaber ein Anderer ist.
Ansonsten erhalten die Hartz 4 Empfänger
eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“,
die sie sich bei jeder Post oder Postbank bar
auszahlen lassen können. Damit entstehen
aber pauschale Kosten in Höhe von 2,10 €, die
sofort vom Auszahlungsbetrag einbehalten
werden.
Wenn man nachweisen kann, dass die
Einrichtung eines Kontos nicht möglich ist,
entfallen diese Kosten. (Kein Konto wegen
negativer Schufaeinträge)
Zu den Pauschalkosten von 2,10 € kommen
die Auszahlungsgebühren der Bank oder Post
hinzu. Einzelbeträge unter 10 € werden nicht
ausgezahlt, sondern bis zu diesem Betrag
gesammelt. Man kann sich die Hartz 4
Leistungen auch bar auszahlen lassen. Das
erfolgt über einen Scheck, der bei der
Deutschen Post eingelöst werden kann.
Oft haben die Ämter auch direkt im Gebäude
selbst eine Auszahlungsstelle.
Die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts werden monatlich im
Voraus gezahlt.
Dabei wird jeder volle Monat mit 30
Kalendertagen berechnet. Stehen Leistungen
nicht für einen vollen Monat zu, werden für
jeden Tag 1/30 der monatlichen Leistung
gezahlt.
Das Jobcenter überweist rechtzeitig, damit
man am ersten Arbeitstag des Monats über
den Zahlungsbetrag verfügen kann. Jeder
Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto,
welches im Guthaben geführt werden kann,
daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein
solches Konto angelegt werden. Hierbei sind
das "Konto für Jedermann" oder das "P-Konto"
interessant.
Die Jobcenter überweisen Hartz4 immer so,
dass es am Letzten Tag im Monat auf dem
Konto ist. Bei vielen Hartz 4 Empfängern ist
der Betrag auch meisten schon am vorletzten
Tag im Monat auf dem Konto.
Ist das nicht der Fall sein, sollte man
schnell beim Jobcenter anrufen oder auch
anders dort nachfragen. Weil dann davon
auszugehen ist, dass es einen Grund für
die Nichtzahlung gibt. Nur in den
seltensten Fällen liegt es an den Banken.
„Hartz IV“- Empfänger, die ein Gymnasium
besuchen und dafür auf die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind,
haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag
Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für den
Kauf einer Monatsfahrkarte. Sozialgericht
Marburg.”
Hartz 4 - Auszahlung
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Hartz IV
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