Wird dieser Antrag vom Gericht genehmigt, erhält der
Betroffene bis zur endgültigen Klärung Geldleistungen
als Abschlag.
So können anstehende Zahlungen wie Miete
termingerecht geleistet werden. Eine Untätigkeitsklage
kann erhoben werden, wenn das Jobcenter nicht tätig wird
oder nur sehr langsam auf Anträge und die Bearbeitung
von anderen Leistungen reagiert.
Der Leistungsträger ist dann verpflichtet, Anträge schriftlich
innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten.
Da ein Sozialgerichtsverfahren aber bis zu zwei Jahren
dauern kann, besteht auch die Möglichkeit, eine
einstweilige Anordnung gem. § 86 b SGG zu beantragen.
Wenn ein Widerspruch nicht inner halb von 3 Monaten
bearbeitet wurde, ist eine Untätigkeitsklage vor dem
Sozialgericht zulässig.
Die Klage ist auch möglich, wenn ein Antrag auf
Leistungen nicht innerhalb von 6 Monaten bearbeitet ist.
Vor dieser Klage ist aber eine Mahnung mit Fristsetzung
(1-2 Wochen) angebracht, da ansonsten die Klage
wahrscheinlich abgewiesen wird.
In aller Regel wird der Bescheid nach Einreichung der
Untätigkeitsklage schnell erlassen.
Auch hat das JobCenter regelmäßig die Kosten der Klage
inklusive der Beauftragung eines Anwalts zu tragen, da es
den Bescheid zu spät erlassen hat.
Es empfiehlt sich, das JobCenter schriftlich darauf
hinzuweisen, dass ein Anwalt mit der Untätigkeitsklage
beauftragt wird, wenn der Bescheid nicht innerhalb der
gesetzlichen Frist erlassen wird.
Untätigkeitsklage an das Jobcenter
Wer wegen langer Bearbeitungszeiten beim Jobcenter
nicht auf einen Bescheid warten kann, da z.B. kein Geld
mehr für die laufenden Kosten vorhanden ist, kann beim
Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen
Rechtsschutz stellen. Wer also einen
Ablehnungsbescheid erhalten hat, kann diesen Antrag
auf Rechtsschutz stellen.
Gleichzeitung muss er aber seinen Widerspruch dem
Jobcenter übermittelt haben. Hat das Jobcenter bspw.
die Leistungen gekürzt und deswegen wurde
Widerspruch erhoben, muss mit der Klage auf
Rechtsschutz bis zur Bearbeitung des Widerspruchs,
die Leistung wie bisher gezahlt werden.
Die Klage auf einstweiligen Rechtsschutz kann also
meistens dann eingereicht werden, wenn Leistungen zu
unrecht gekürzt oder gestrichen wurden und weil auf die
Bearbeitung des Widerspruchs nicht gewartet werden
kann, weil durch die Leistungskürzung oder Streichung
des Lebensunterhalt gefährdet ist.
Die Untätigkeitsklage existiert nur in den drei Verwaltungsprozessordnungen.
Sie eröffnet den Rechtsweg vor die Gerichte, obwohl das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren noch nicht
abgeschlossen ist, wenn die Verwaltung über einen Widerspruch oder Einspruch ohne hinreichenden Grund in
angemessener Frist nicht entscheidet.
Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw.
zu verzögern.
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