Bürgergeld Kürzung und Bußgelder
Hartz 4 Empfänger mussten seit August 2016 ein
Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn sie
dem Jobcenter wichtige Informationen
verschweigen!
Das sind Informationen, die für die Berechnung der
Höhe von Leistungen eine wesentliche Rolle
spielen. Wer keine Angaben macht, muss keine
Strafe zahlen, kann aber auch keine Leistungen
erhalten, wenn dadurch der Bedarf nicht ermittelt
werden kann.
Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahlt, muss
im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.
Der Hartz 4 Anspruch kann entfallen oder gekürzt
werden, wenn der erwerbsfähige Hilfsbedürftige
eine zumutbare Arbeit nicht annimmt.
Es soll jede Beschäftigung, auch unterhalb der
Sozialleistungshöhe angenommen werden.
> Sanktionen zur Durchsetzung von
Mitwirkungspflichten bei Bezug von
Arbeitslosengeld II teilweise
verfassungswidrig. Urteil vom 05. November
2019
Soweit die Minderung nach wiederholten
Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die
Höhe von 30 % des maßgebenden
Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem
vollständigen Wegfall der Leistungen führt. Die
starre Frist von drei Monaten, die bei
Sanktionen bisher galt, darf nicht mehr zwingend
sein und muss aufgehoben werden, wenn der sich
Hartz 4 Emfpänger einsichtig zeigt.
Für unter 25-Jährige gelten die Sanktionen erst
einmal weiter. Es wird aber geprüft, ob hier
Änderungen vorgenommen werden müssen. Nicht
überprüft wurde auch der Abzug von zehn Prozent,
wenn ein Leistungsempfänger nicht
zum Termin im Jobcenter erscheint.
Bundesverfassungsgericht- 1 BvL 7/16 <
Seit der Einführung des Mindestlohnes, muss aber
kein Job mehr angenommen werden, bei dem der
Mindestlohn nicht gezahlt wird. Denn das wäre ein
Arbeitgeber, der gegen Gesetze verstößt und das
kann das Amt nicht verlangen.
Das gilt auch für Minijobs. Allerdings nur dann,
wenn voraussichtlich keine Teilzeit- oder
Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. Ein
Bürgergeld Empfänger soll jederzeit in eine
Vollzeitstelle vermittelbar sein. Und das ist er
nämlich nicht, wenn er in einem Minijob steckt und
dort auch Kündigungsfristen einhalten muss.
Arbeitslosengeld 1 Empfänger können gar
nicht gezwungen werden, einen 538 Euro Job
Sie sollen immer vorrangig in ein
Vollzeitverhältnis vermittelt werden.
Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kann Hartz
4 zunächst um 30% abgesenkt werden und im
Wiederholungsfalle um weitere 30% reduziert
werden. Im Extremfall kann dadurch der
Bürgergeld Anspruch ganz entfallen.
Höhe der Sanktionen beim Bürgergeld
Die Art und Höhe der Sanktionen richten sich nach
dem Lebensalter des erwerbsfähigen Bedürftigen
und der Art der Pflichtverletzung.
Sanktionen für erwerbsfähige Hilfebedürftige ab
dem 25. Lebensjahr
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25.
Lebensjahr vollendet haben, sind als Sanktionen
vorgesehen: - die schrittweise Absenkung der
Leistungen um 10 oder 30 Prozentpunkten.
Die Absenkung beträgt bei: -
Meldepflichtverletzungen
10 % - Verletzungen von Eingliederungspflichten
und der Verpflichtung zur Arbeit
30 % - Herbeiführung der Bedürftigkeit
30 % - unwirtschaftlichem Verhalten
Umfang der Sanktionsfälle beim Bürgergeld
Sanktionen treten in folgenden Fällen ein:
wenn sich der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz
Belehrung über die Rechtsfolgen und ohne
Vorliegen wichtiger Gründe weigert, eine
angebotene Eingliederungsvereinbarung
abzuschließen die in der
Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten
zu erfüllen, insbesondere Eigenbemühungen
nachzuweisen, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung
oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder
fortzuführen, eine zumutbare gemeinnützige Arbeit
auszuführen.
Wenn der erwerbsfähige Bedürftige trotz
Belehrung über die Rechtsfolgen und ohne
Vorliegen wichtiger Gründe eine zumutbare
Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
abgebrochen hat, Anlass gegeben hat, die
Förderung in einer Maßnahme zur Eingliederung
in Arbeit abzubrechen.
Dauer und Umfang der Sanktionen
Die Dauer der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II
beträgt 3 Monate.
Der Umfang der Sanktionen richtet sich nach der
Art und Anzahl der Pflichtverletzungen und dem
Umfang bereits eingetretener Sanktionen.
Bei einer ersten Pflichtverletzung, beträgt die
Absenkung des Arbeitslosengeldes II10 %
Bei einer zweiten um 30 % - Punkte zu
sanktionierenden Pflichtverletzung oder bei Eintritt
einer Sanktion um 30%-Punkte können auch die
Leistungen für Mehrbedarfe, für Unterkunft und
Heizung, die Darlehen für unabweisbar
notwendige Bedarfe oder Mietschulden abgesenkt
werden und kann die Agentur für Arbeit die
Leistungen des Arbeitslosengeldes in Form von
Sachleistungen erbringen.
Widerspruch Ablehnung
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