Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele
Bewerbungen pro Monat beim Jobcenter oder der
Agentur für Arbeit vorgelegt werden müssen.
Jeder Mitarbeiter des Jobcenters, kann das in
eigenem Ermessen entscheiden.
Mehr als 20 Bewerbungen pro Monat sollten
jedoch nicht verlangt werden.
Hier muss dem nicht nachgekommen werden.
Gerade, wenn der Arbeitsmarkt gar nicht so viele
freie Stellen hergibt.
Das Jobcenter muss die Kosten für jede
Bewerbung übernehmen. Genauso wie
Fahrtkosten, wenn man die Teilnahme an einem
Vorstellungsgespräch verlangt. Die Erstattung von
Bewerbungskosten müssen, bevor die Kosten
entstehen, beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur
beantragt werden.
Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden
also nur erstattet, wenn man die Übernahme vor
der Fahrt beantragt.
16,90 nur € 8,30
USB Stick kostenlos
zum Aktionspreis
noch bis:
NEU
Das gilt auch für den Einkauf von Papier und Porto
für die Bewerbung.
Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung
suchend meldet, sollte sofort einen Antrag auf
Erstattung der Bewerbungskosten stellen. „Dann
können für einen Zeitraum von 12 Monaten die
Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss
von der Arbeitsagentur (Jobcenter) übernommen
werden.
Die maximale Erstattung pro Jahr, ab Tag der
Antragstellung beträgt 260 €.
Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens oder
schriftliche Absage der angeschriebenen
Arbeitgeber dient als Nachweis. Pro
nachgewiesener Bewerbung werden pauschal 5 €
erstattet (maximal aber 260 € pro Jahr)
Das gilt nicht für mündliche und persönliche
Bewerbungen bei Arbeitgebern.
Bewerbungsnachweise
Es dürften eigentlich nur 3 - 4 Bewerbungen pro
Monat zulässig sein. Werden mehr Bewerbungen
verlangt, müssen die Kosten dafür mit dem Amt
abgesprochen werden.
Kosten für Telefonate, Farbbänder,
Druckerpatronen, laufende Betriebskosten eines
PC, E-Mail-Aufwendungen, Software/Hardware,
Internetkosten, Instandhaltung von Kopier- und
Faxgeräten usw., Fachliteratur und Tagespresse
werden nicht erstattet.
Vorausgesetzt man kann anhand von Quittungen
und Kassenbons den Kauf von
Bewerbungsunterlagen und ähnliches nachweisen.
Bewerbungsnachweise können aber erst
verlangt werden, wenn eine
Eingliederungsvereinbarung unterschrieben
wurde. Und das ist meistens der Fall.
Auf jeden Fall muss man sich auf die Stellen
bewerben, die das Jobcenter vorschlägt. Jeder
ausgedruckte Bewerbungsvorschlag muss ernst
genommen werden, der einem Bürgergeld/
Empfänger beim Vermittlungsgespräch in die Hand
gedrückt wird. Denn genau von diesen Stellen holt
sich das Jobcenter eine Rückmeldung.
Besonders streng wird mit unter 25 Jährigen
umgegangen.
Hier wird nicht nur geprüft, ob man sich beworben
hat, sondern es wird auch unter Umständen
geprüft, warum der Bewerber abgelehnt wurde.
Sollte dabei herauskommen, dass es schon allein
am Verhalten im Bewerbungsgespräch gelegen
hat, muss mit Kürzungen der Leistung Bürgergeld
gerechnet werden.
Da auch Bewerbungen per Email möglich sind,
reicht auch als Nachweis eine Antwort Email mit
einem Ablehnungsbescheid.
Wer sich telefonisch bewirbt, sollte darüber eine
Liste führen und diese dem Jobcenter vorlegen
können.
Wie viele Bewerbungen vorgelegt werden sollen,
muss sich an die persönlichen Situation des
Hilfesuchenden orientieren. Da es keine allgemeine
Verfügbarkeitsregelung mehr gibt, müssen sich die
Fallmanager mit der Einzelsituation eines
Bürgergeld/Empfängers beschäftigen.
Bei der Intensität der Bemühungen müssen die
persönlichen, gesundheitlichen und familiären
Verhältnisse, die Arbeitsfähigkeit, aber auch die
Arbeitsmarktlage und die Erfolgsaussichten der
Bewerbungen berücksichtigt werden.„
Das Sozialgericht Berlin entschied, dass die
Vermittlungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen
den Umfang der Eigenbemühungen bestimmen.
Ein Fallmanager darf auch nicht nur zum Nachweis
der Bemühungen Bewerbungsnachweise verlangen.
Diese müssen mit Eingliederungschancen
verbunden sein.
Die Jobcenter gehen davon aus, dass Bürgergeld/
Empfänger sich 8 Stunden täglich mit Bewerbungen
befassen sollen. Sie bezeichnen es selbst als
Vollzeitjob.
Deswegen sollten Sie auch “Arbeitskleidung für
diesen Vollzeitjob” beantragen”! (falls nicht
vorhanden, bspw. neue Kleidung für
Vorstellungsgespräche, Passfotos- da Unterlagen
oft nicht zurückgeschickt werden, werden auch
ständig neue Fotos gebraucht, Telefonkosten,
Fahrtkosten usw.)
Bewerbungen
Wenn ein Arbeitgeber einem Stellenbewerber
auffordert, zu einem Vorstellungsgespräch
anzureisen, so ist der Arbeitgeber als Auftraggeber
der Reise verpflichtet, die dem Stellenbewerber
entstehenden Kosten zu übernehmen. Wer
beantragt das aber, wenn er den Job wirklich
haben will.
Eine Weigerung des Bürgergeld/ Empfängers, sich
beim Jobcenter zur Vermittlung zu melden, kommt
in den Folgen einer Verweigerung zumutbarer
Arbeit gleich.
Es reicht aber die Meldung beim Jobcenter und die
Vorstellung bei den von dort vermittelten
Arbeitgebern als Nachweis der Bereitschaft zur
Arbeitsaufnahme aus.
Zusammengefasst: Bewerbungsnachweise
können verlangt werden.
Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass diese nur
verlangt werden, weil es in der
Eingliederungsvereinbarung steht oder der
Fallmanager gerade schlechte Laune hat, dann
sind Grenzen gesetzt.
Sie können auch gegenteilig mitteilen, warum eine
Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das
kann der Fall sein, wenn Blindbewerbungen
verlangt werden. Also wenn Sie sich bei Firmen
bewerben sollen, die gar nicht ausgeschrieben
haben. Denn so etwas kann durchaus als
Nötigung gelten.
Denn die Firmen müssen diese Bewerbungen
auch bearbeiten und zurückschicken. Sie
müssen also Zeit und Geld investieren für eine
Arbeit, die ihnen aufgezwungen wird. Von
Blindbewerbungen profitiert heutzutage fast
nur noch die Post.
Wenn das Vorstellungsgespräch so weit entfernt
ist, dass man dafür mehrere Tage benötigt, dann
erhält man für jeden Tag 16.- Euro dazu.