Welche Miete ist angemessen?
Es gibt keine eindeutige Regelung, was eine
angemessene Miete ist. Entscheidend ist die
Größe der Wohnung und der
Quadratmeterpreis.
Der Mietspiegel der jeweiligen Stadt spielt
eine Rolle. Es wird aber auch der Einzelfall
des Antragstellers geprüft.
Wird von einem Hartz 4 Empfänger verlangt,
dass er in eine billigere oder kleinere
Wohnung ziehen soll, das aber nicht möglich
ist, weil es der Wohnungsmarkt nicht hergibt,
muss die tatsächliche Miete vom Jobcenter
weitergezahlt werden.
Erst einmal aber nur für 6 Monate. Dann muss
erneut geprüft werden, wie sich der
Wohnungsmarkt entwickelt hat und ob der
Hilfeempfänger alle Bemühungen
unternommen hat, um umziehen zu können.
Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
gehören zu den Unterkunftskosten. Aber auch
hier nur das, was als angemessen gilt.
Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz
IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf
Kostenübernahme für eine eigene
Wohnung (SGB II § 22 Abs. 2a).
Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten
übernommen.
Das kann sein, wenn das Zusammenleben im
elterlichen Haushalt unzumutbar ist, ein
Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist
oder sonstige schwerwiegende Gründe
vorliegen. Auch hier muss der Antrag auf
Übernahme der angemessenen Mietkosten
vor dem Umzug gestellt werden.
Da Eltern auch nicht verpflichtet sind, ihre
volljährigen Kinder bei sich wohnen zu lassen,
muss das Jobcenter auch die Kosten
übernehmen, wenn Eltern ihre Kinder vor die
Tür setzen.
Dann greift eine Härtefallregelung nach § 22
Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, nach der dem Kind,
auch wenn es unter 25 Jahre alt ist, der volle
Anspruch auf eine eigene Wohnung sowie
deren Kostenübernahme und der Regelsatz
für Alleinstehende zu steht.
Das Jobcenter übernimmt für Hartz 4
Empfänger den Regelsatz zum Leben und
auch die Miete plus Nebenkosten. Aber auch
die verbrauchsabhängigen Nebenkosten
müssen angemessen sein.
Angemessene Miete Größe der Wohnung
Als angemessene Größe für die Wohnung
gelten folgende Zahlen:
Personenzahl und Quadratmeter
1
45 - 50 m²
2
bis 60 m²
3
75 - 80 m²
4
85 - 90 m²
Zu hohe Mietkosten
Zumutbar sind eine zu große oder eine zu
teure Wohnung zu kündigen und eine neue
kleinere oder preiswertere Wohnung zu mieten
die Wohnung komplett oder teilweise
unterzuvermieten.
Und wenn dann eine kleinere oder günstigere
Wohnung gefunden wird, dann sollte der
Mietvertrag trotzdem erst unterschrieben
werden, nachdem er dem Jobcenter vorgelegt
wurde. Denn nur dann, wird das Jobcenter
auch Kosten für eine Kaution oder Umzugshilfe
übernehmen.
Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und
Heizung
Das SGB II enthält die Ermächtigung, die Höhe
der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
zu pauschalieren. Im Fall der Einführung von
Miet- und Heizpauschalen richtet sich die Höhe
der Leistungen des Arbeitslosengeldes II für
Unterkunft und Heizung nicht nach den realen
Miet- und Heizkosten, sondern nach der dann
für den Haushaltstyp eingeführten Pauschale.
Eine Pauschalierung der Unterkunftskosten ist
in Orten mit ausreichender Versorgung mit
Wohnraum möglich (§ 29 Absatz 2 SGB XII).
“Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-
Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen seit
dem 1. Januar 2010 Anspruch auf 50
Quadratmeter Wohnfläche. Das hat das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
entschieden.
Einen Abschlag von 10% von der jeweiligen
Mietobergrenze gibt es, wenn die Wohnung
schlecht ausgestattet ist (z.B. keine
Zentralheizung, keine Dusche oder Bad,
Toilette außerhalb der Wohnung).
Einen Abschlag von 20% gibt es, wenn im
Einzelfall eine Kleinstwohnung unter 30 m² als
ausreichend angesehen wird.
Einen Aufschlag von 10% von der jeweiligen
Mietobergrenze gibt es, wenn die Wohnung
teilmöbiliert ist, bei Vollmöbilierung gibt es
einen Aufschlag von 20%.
Individuelle Aufschläge bis maximal 30% gibt
es, wenn ein behindertengerechter Wohnraum
benötigt wird oder wenn soziale Gründe zu
berücksichtigen sind.
Miete und
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RECHT - GESETZE - SOZIALES