Hartz 4 für Ausländer
Ausländer benötigen eine unbeschränkte
Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung.
Ansonsten erhalten sie Leistungen nur dann,
wenn die Aufnahme einer Beschäftigung
durch die BA erlaubt werden könnte.
Keine Leistungen erhalten Asylbewerber,
Bürgerkriegsflüchtlinge sowie geduldete
Ausländer, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, selbst
dann nicht, wenn sie zuvor gearbeitet haben.
Ausländer können also entweder Hartz 4 oder
Geld nach dem Asylgeld erhalten.
In Deutschland erhält ein anerkannter
Flüchtling 391 Euro. Und sie bekommen
neben diesem Sockelbetrag noch Leistungen
für Unterkunft und Heizung in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen.
Ein Flüchtling erhält in Deutschland in
einer Erstaufnahmeeinrichtung:
Unterkunft
Strom und Heizung
Ausstattung (Möbel etc)
Kleidung
Essen
Getränke
Hygienebedarf
Spielzeug
Medikamente
Sowie Bargeld / Taschengeld in Höhe von 143
€ für einen Erwachsenen und 85 - 92 € je
Kind....
Bürger der neuen EU-Staaten haben nur ein
stark eingeschränktes Aufenthalts- und
Arbeitsrecht. (Tschechische Republik,
Republik Estland, Republik Zypern, Republik
Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn,
Republik Malta, Republik Polen).
Schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung
in Deutschland haben Arbeitnehmer aus
anderen EU-Staaten Anspruch auf
Sozialleistungen.
Auch ein Migrant, der nie in Deutschland
gearbeitet hat, kann unbefristet Hartz IV
erhalten. Das gilt allerdings nur für
Zuwanderer aus 17 europäischen Ländern.
Ausländische Langzeitarbeitslose haben den
gleichen unbefristeten Anspruch auf Hartz IV
wie Deutsche - wenn sie aus bestimmten
europäischen Staaten kommen.
Seit 2012 gibt es aber keine Hartz-IV-
Leistungen mehr für Zuwanderer, die aus
einem der 17 Staaten des Europäischen
Fürsorgeabkommen (EFA) von 1953 kommen.
Dazu gehören Spanien, Portugal und
Griechenland.
Arbeitssuchende Europäer haben in
Deutschland zwar keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II, sie können aber
Sozialhilfe beantragen.
Keinen Anspruch auf Hartz 4 haben
Ausländer, wenn sie nur nach Deutschland
kommen, um eine Arbeit zu suchen. Also,
nach Deutschland kommen, Hartz 4 erhalten
und dann erst eine Arbeitsstelle suchen, das
geht nicht.
Wenn ein EU-Bürger nach Deutschland
einreist, bekommt er in den ersten drei
Monaten grundsätzlich kein Hartz IV.
Anschließend prüfen die Jobcenter, ob der
Bürger zum Zwecke der Arbeitssuche ins
Land gekommen ist.
Wenn aber ein EU Bürger eine Arbeitsstelle in
Deutschland annimmt, deswegen hierher
zieht und seinen Job jedoch wieder verliert,
hat er Anspruch auf bestimmte
Sozialleistungen.
Hat ein EU-Bürger mehr als ein Jahr in
Deutschland gearbeitet und damit auch
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung
eingezahlt, hat auch er so wie ein
deutscher Arbeitsnehmer einen Anspruch
auf ALG I.
EU-Bürger, die weniger als ein Jahr
beschäftigt waren und arbeitslos werden,
können ALG II beantragen. Es wird aber von
den Jobcentern geprüft, ob der Arbeitnehmer
vielleicht selbst seinen Job aufgegeben hat
oder ob er gekündigt wurde und auch keine
Schuld am Verlust des Arbeitsplatzes trägt.
Hartz IV wird sechs Monate gezahlt. Solange
behält ein arbeitsloser EU-Bürger seinen
Erwerbstätigen-Status. Sobald er wieder als
Arbeitssuchender eingestuft wird, erlischt
auch der Anspruch auf ALG II.
Wer als selbstständiger EU-Bürger
nachweisen kann, dass er ernsthaft ein
Gewerbe betreibt, hat auch einen
Erwerbstätigen-Status. Geht ein EU-Bürger
mit seinem Unternehmen pleite, kann er ALG
II beantragen. Reichen seine Einnahmen zum
Leben nicht aus, kann er beim Jobcenter eine
Aufstockung beantragen.
Auch dann werden die Anträge auf Hartz 4
aber genau geprüft. Steueranmeldung,
Kundenstamm und Umsätze müssen
vorgelegt werden.
Also einfach ein Gewerbe anmelden und
wenn es nicht funktioniert, AL2 beantragen,
so einfach ist es auch nicht. Es muss ein
Konzept mit Erfolgsaussichten für ein
Gewerbe vorhanden sein.
Das Problem ist, dass das Gewerbeamt
bei einer Gewerbeanmeldung nicht prüft,
ob ein Geschäft Aussicht auf Erfolg haben
könnte. Jeder kann ein Gewerbe
anmelden.
Das Jobcenter kann aber verlangen, dass ein
Gewerbe aufgegeben wird und stattdessen
ein Vollzeitjob angenommen werden muss.
Hartz 4 - für Ausländer
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