Denn diese nehmen für größere Anschaffungen einfach Kredite auf. Einmalige Beihilfen werden auch erbracht, wenn die Leistungsberechtigten keine Regelsatzleistungen benötigen, den Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. Das kann bei Geringverdienern der Fall sein. In diesem Falle wird das Einkommen berücksichtigt, das innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erzielt wird, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen können als Pauschalbeträge erbracht werden. Jetzt gibt es auch noch die Leistung für Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Schüler unter 25 Jahren bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.

Einmalige Beihilfen für Babyausstattung.

Für die Erstausstattung eines Babys kann eine Sonderleistung zum Bürgergeld gezahlt werden. Das umfasst nicht nur den Kleidungsbedarf des Babys, sondern auch Kosten der Wohnungsausstattung, beispielsweise für den Wickeltisch. Es gehören dazu: Babyausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Schwangerschaftskleidung.

Der Antrag muss vor der Geburt eines Kindes gestellt werden.

Nur Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, Bürgergeld- Sozialgeldempfänger) können diese Unterstützung erhalten.

Einmalige Beihilfen für Schwangerschaftskleidung

dazu können beispielsweise gehören: Pullover oder T-Shirt´s Mantel / Jacke Schwangerschaftshosen Unterwäsche, BH (Still- BH), Nachthemden, Bademantel. Die Grundausstattung für ein Baby wird in der Regel 2 bis 3 Monate vor dem Geburtstermin gewährt. Das Jobcenter/Sozialamt setzt voraus, dass man auch gebrauchte Sachen in Kauf nehmen muss.

Den Schwangerschaftsmehrbedarf gibt es ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche. Er beträgt

monatlich 17 % der maßgebenden Regelleistung.

Falls es bei der Beantragung auf Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung um das zweite Kind handelt, sollte gleich dazu geschrieben werden, dass vom ersten Kind keine Ausstattung mehr vorhanden ist und auch keine Schwangerschaftskleidung mehr. Denn Behörden lehnen Anträge mitunter ab und begründen das genau damit. Dann kann zwar Widerspruch eingelegt werden aber das kostet Zeit. Also gleich mit angeben, dass nichts mehr vorhanden ist, wenn es sich um das zweite oder dritte Kind handelt. Und auch einen nachvollziehbaren Grund, warum keine Ausstattung mehr vorhanden ist. Hier muss mit einem Hausbesuch vom Jobcenter gerechnet werden. Das kommt wohl nicht so oft vor, aber man sollte damit rechnen. Den Antrag zur Babyausstattung kann man auch erst 2 bis 3 Monate vor dem Geburtstermin stellen. Rückwirkend wird keine Babyausstattung übernommen.

Auch Pro Familia zahlt in vielen Städten und Gemeinden Geld, wenn man den Mutterpass und einen

Einkommensbescheid vorlegt.

Das ist dann auch unabhängig von Bürgergeld, Es ist regional unterschiedlich geregelt, ob das AMT Pauschalbeträge für Babyausstattung übernimmt oder die genauen Kosten nach Auflistung bis zu einem Höchstsatz. Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Es ist weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät. Bürgergeld-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Die Entscheidung gilt nur speziell für Jugendbetten. Über andere Gegenstände war bereits früher entschieden worden.

einmalige Beihilfen und Babyausstattung vom Jobcenter

Einmalige Beihilfen sind seit einigen Jahren schon mit den Regelsätzen abgegolten (§ 28 SGB XII). Die Regelsätze wurden deswegen erhöht. Darin ist ein Betrag einkalkuliert, der für Anschaffungen gedacht ist. Bürgergeld /Empfänger müssen sparen, wenn eine größere Anschaffung geplant ist. Man spricht sogar davon, dass es eine erzieherische Maßnahme sein soll, den Bürgergeld/ Empfänger zum Sparen zu erziehen. Einmalige Beihilfen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Babyausstattungen für einschließlich bei Schwangerschaftskleidung und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten werden aber noch gesondert gezahlt. Hier gibt es jetzt auch das Bildungspaket.

Einmalige Beihilfen zur Wohnungsausstattung kommen bei folgenden Fällen in Betracht:

bei Verlust der Möbel und Zubehör durch Brand, Sturm, Hochwasser oder bei Diebstahl. Nach Rückkehr aus einem Haftaufenthalt mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, einer stationären Einrichtung oder bei vorheriger längerer Obdachlosigkeit. Im Falle eines Auszugs aus einer Bedarfsgemeinschaft bei Scheidung oder Trennung besteht der Bedarf anteilig. Grundsätzlich können Bürgergeld Empfänger die Beihilfe zur Erstausstattung für die Wohnung beim Auszug aus dem elterlichen Haus, wenn der Umzug in einen eigene Wohnung durch das Jobcenter genehmigt wurde oder nach einer vorangegangenen Obdachlosigkeit beantragen.

Was gehört zur Erstausstattung und was übernimmt das Jobcenter dann?

Möbel und Haushaltsgegenstände wie z.B. Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Bett und Bettwäsche, Handtücher, Lampen, Geschirr, Töpfe und Besteck, Bügeleisen, Staubsauger usw. Teppiche, Laminat oder PVC etc. sind Sache des Vermieters, und werden oder nur in äußersten Ausnahmefällen übernommen. Fernseher und Computer sind keine Erstausstattung. Einmalige Beihilfen sind auch die Anschaffung und Reparaturen von Orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und die Miete von therapeutischen Geräten. Ebenso können Bettzeug, Möbel, Öfen, Lampen, Gardinen, Teppiche einmalige Beihilfen, also zur Erstausstattung gehören. Unter Umständen auch ein Staubsauger, Spülmaschine, eine Waschmaschine und ein Bügeleisen. Nicht zur Erstausstattung gehören eine Mikrowelle oder eine Kaffeemaschine. Ein Fernseher gehört auch nicht dazu.

Kaputte oder abgenutzte Einrichtungsgegenstände werden nicht ersetzt. Das muss

vom Regelbedarf finanziert werden.

Bei Familien gehören zur Erstausstattung auch ein Kinderhochstuhl, Kinderwagen, sowie eine Wickelkombination. Allerdings nur, wenn diese Gegenstände nicht schon von Geschwistern vorhanden sind. Kein Anspruch besteht auf Kinderkleidung. Auch das muss vom Regelbedarf gezahlt werden. Kleidung kann aber bei Wohnungsbrand oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. bei deutlicher Gewichtszu- oder Gewichtsabnahme gewährt werden. Oder nach einer Haft oder nach Wohnungslosigkeit. Der Anspruch auf all diese Leistungen besteht auch dann, wenn der Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt, aber den einmaligen Bedarf für die oben genanten Erstausstattungen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll decken kann. § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II. der Regelleistung gedeckt werden kann. Die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte sowie die Bekleidungs- Erstausstattung gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II „können“ als Sachleistung oder als Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Das Jobcenter kann selbst entscheiden kann, ob es Geld zum Kauf gibt oder die Sachen slebst stellt. Das können auch Gutscheine für ein Möbellager sein. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Hilfebedürftigen mindestens der Betrag zur Verfügung gestellt werden muss, mit dem er „einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen kann“ Hilfesuchende müssen sich immer zuerst an das Amt wenden. Sie können sich nicht Gegenstände besorgen und dann das Geld zurückverlangen.
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Antrag auf einmalige Beihilfen an Jobcenter

einmalige Beihilfen und

Babyausstattung vom

Jobcenter

Einmalige Beihilfen sind seit einigen Jahren schon mit den Regelsätzen abgegolten (§ 28 SGB XII). Die Regelsätze wurden deswegen erhöht. Darin ist ein Betrag einkalkuliert, der für Anschaffungen gedacht ist. Bürgergeld /Empfänger müssen sparen, wenn eine größere Anschaffung geplant ist. Man spricht sogar davon, dass es eine erzieherische Maßnahme sein soll, den Bürgergeld/ Empfänger zum Sparen zu erziehen. Einmalige Beihilfen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Babyausstattungen für einschließlich bei Schwangerschaftskleidung und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten werden aber noch gesondert gezahlt. Hier gibt es jetzt auch das Bildungspaket.

Einmailge Beihilfen zur

Wohnungsausstattung

kommen bei folgenden Fällen

in Betracht:

bei Verlust der Möbel und Zubehör durch Brand, Sturm, Hochwasser oder bei Diebstahl. Nach Rückkehr aus einem Haftaufenthalt mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, einer stationären Einrichtung oder bei vorheriger längerer Obdachlosigkeit. Im Falle eines Auszugs aus einer Bedarfsgemeinschaft bei Scheidung oder Trennung besteht der Bedarf anteilig. Grundsätzlich können Hartz 4 Empfänger die Beihilfe zur Erstausstattung für die Wohnung beim Auszug aus dem elterlichen Haus, wenn der Umzug in einen eigene Wohnung durch das Jobcenter genehmigt wurde oder nach einer vorangegangenen Obdachlosigkeit beantragen.

Was gehört zur Erstausstattung und was

übernimmt das Jobcenter dann?

Möbel und Haushaltsgegenstände wie z.B. Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Bett und Bettwäsche, Handtücher, Lampen, Geschirr, Töpfe und Besteck, Bügeleisen, Staubsauger usw. Teppiche, Laminat oder PVC etc. sind Sache des Vermieters, und werden oder nur in äußersten Ausnahmefällen übernommen. Fernseher und Computer sind keine Erstausstattung. Einmalige Beihilfen sind auch die Anschaffung und Reparaturen von Orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und die Miete von therapeutischen Geräten. Ebenso können Bettzeug, Möbel, Öfen, Lampen, Gardinen, Teppiche einmalige Beihilfen, also zur Erstausstattung gehören. Unter Umständen auch ein Staubsauger, Spülmaschine, eine Waschmaschine und ein Bügeleisen. Nicht zur Erstausstattung gehören eine Mikrowelle oder eine Kaffeemaschine. Ein Fernseher gehört auch nicht dazu (Bundessozialgericht).

Kaputte oder abgenutzte

Einrichtungsgegenstände

werden nicht ersetzt. Das muss

vom Regelbedarf finanziert

werden.

Bei Familien gehören zur Erstausstattung auch ein Kinderhochstuhl, Kinderwagen, sowie eine Wickelkombination. Allerdings nur, wenn diese Gegenstände nicht schon von Geschwistern vorhanden sind. Kein Anspruch besteht auf Kinderkleidung. Auch das muss vom Regelbedarf gezahlt werden. Kleidung knn aber bei Wohnungsbrand oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. bei deutlicher Gewichtszu- oder Gewichtsabnahme gewährt werden. Oder nach einer Haft oder nach Wohnungslosigkeit. Der Anspruch auf all diese Leistungen besteht auch dann, wenn der Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt, aber den einmaligen Bedarf für die oben genanten Erstausstattungen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll decken kann. § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II. der Regelleistung gedeckt werden kann. Die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte sowie die Bekleidungs-Erstausstattung gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II „können“ als Sachleistung oder als Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Das Jobcenter kann selbst entscheiden kann, ob es Geld zum Kauf gibt oder die Sachen slebst stellt. Das können auch Gutscheine für ein Möbellager sein. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dem Hilfebedürftigen mindestens der Betrag zur Verfügung gestellt werden muss, mit dem er „einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen kann“ Hilfesuchende müssen sich immer zuerst an das Amt wenden. Sie können sich nicht Gegenstände besorgen und dann das Geld zurückverlangen.
Denn diese nehmen für größere Anschaffungen einfach Kredite auf. Einmalige Beihilfen werden auch erbracht, wenn die Leistungsberechtigten keine Regelsatzleistungen benötigen, den Bedarf jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. Das kann bei Geringverdienern der Fall sein. In diesem Falle wird das Einkommen berücksichtigt, das innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erzielt wird, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen können als Pauschalbeträge erbracht werden. Jetzt gibt es auch noch die Leistung für Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Schüler unter 25 Jahren bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.

Einmalige Beihilfen für

Babyausstattung.

Für die Erstausstattung eines Babys kann eine Sonderleistung zum Bürgergeld gezahlt werden. Das umfasst nicht nur den Kleidungsbedarf des Babys, sondern auch Kosten der Wohnungsausstattung, beispielsweise für den Wickeltisch. Es gehören dazu: Babyausstattung, Kinderbett, Kinderwagen, Schwangerschaftskleidung.

Der Antrag muss vor der Geburt eines

Kindes gestellt werden.

Nur Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, Bürgergeld- Sozialgeldempfänger) können diese Unterstützung erhalten.

Einmalige Beihilfen für

Schwangerschaftskleidung

dazu können beispielsweise gehören: Pullover oder T-Shirt´s Mantel / Jacke Schwangerschaftshosen Unterwäsche, BH (Still- BH), Nachthemden, Bademantel. Die Grundausstattung für ein Baby wird in der Regel 2 bis 3 Monate vor dem Geburtstermin gewährt. Das Jobcenter/Sozialamt setzt voraus, dass man auch gebrauchte Sachen in Kauf nehmen muss.

Den Schwangerschaftsmehrbedarf

gibt es ab Beginn der 13.

Schwangerschaftswoche. Er beträgt

monatlich 17 % der maßgebenden

Regelleistung.

Falls es bei der Beantragung auf Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung um das zweite Kind handelt, sollte gleich dazu geschrieben werden, dass vom ersten Kind keine Ausstattung mehr vorhanden ist und auch keine Schwangerschaftskleidung mehr. Denn Behörden lehnen Anträge mitunter ab und begründen das genau damit. Dann kann zwar Widerspruch eingelegt werden aber das kostet Zeit. Also gleich mit angeben, dass nichts mehr vorhanden ist, wenn es sich um das zweite oder dritte Kind handelt. Und auch einen nachvollziehbaren Grund, warum keine Ausstattung mehr vorhanden ist. Hier muss mit einem Hausbesuch vom Jobcenter gerechnet werden. Das kommt wohl nicht so oft vor, aber man sollte damit rechnen. Den Antrag zur Babyausstattung kann man auch erst 2 bis 3 Monate vor dem Geburtstermin stellen. Rückwirkend wird keine Babyausstattung übernommen.

Auch Pro Familia zahlt in vielen Städten

und Gemeinden Geld, wenn man den

Mutterpass und einen

Einkommensbescheid vorlegt.

Das ist dann auch unabhängig von Bürgergeld, Es ist regional unterschiedlich geregelt, ob das AMT Pauschalbeträge für Babyausstattung übernimmt oder die genauen Kosten nach Auflistung bis zu einem Höchstsatz. Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Es ist weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät. Bürgergeld-Familien steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Die Entscheidung gilt nur speziell für Jugendbetten. Über andere Gegenstände war bereits früher entschieden worden.
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