Erbschaft Pflichtteil entziehen
Früher: Nur in extremen Fällen, verwirkt der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Erbschaft. Dazu gehören Straftaten
wie der versuchte Mord am Erblasser oder vorsätzliche Körperverletzung. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist auch der
verschwenderische Lebenswandel ein Grund, das Kind von der Erbschaft auszuschließen.
Aber das muss schriftlich beschrieben und notariell beurkundet werden. (entfallen) jetzt:
Seit 2010 berechtigt eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung
zur Entziehung des Pflichtteils. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu
belassen.
Der Pflichtteil kann nur drei Jahre nach dem Tod des erst verstorbenen Elternteils geltend gemacht werden. der Pflichtteil
kann entzogen werden, wenn
* der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer anderen
dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
* sich der Pflichtteilsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser,
dessen Ehegatten einem anderen Abkömmling oder einer anderen dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person schuldig
macht,
* die ihm gegenüber dem Erblasser obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
* wenn der Pflichtteilsberechtigte wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne
Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass deshalb für den Erblasser
unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Pflichtteilsberechtigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder
in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
Der Pflichtteil ist eine die Testierfreiheit einschränkende Mindestbeteiligung naher, aber enterbter Angehöriger (Kinder,
Ehegatte, Eltern) am Nachlass des Erblassers (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen
Erbteils.
Erbschaft Pflichtteil enziehen
Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden, etwa wenn der Angehörige dem
Erblasser nach dem Leben getrachtet hat, seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist oder einen ehrlosen und
unsittlichen Lebenswandel führt (§ 2333 BGB). (entfallen) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil unter
anderem dann entziehen, wenn er sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers schuldig gemacht hat.
Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung.
Hierbei ist der Grund der Entziehung anzugeben. Dies regeln die §§ 2333 und 2336 BGB. Die formwirksame Entziehung des
Pflichtteils setzt voraus, dass in der letztwilligen Verfügung der Grund der Entziehung mit der Angabe eines
Kernsachverhaltes so eindeutig konkretisiert ist, dass kein Zweifel besteht, weswegen der Erblasser seinem gesetzlichen
Erben den Pflichtteil entzieht. (entfallen) Pflichtteilsberechtigt nach § 2303 BGB sind nur die nächsten Familienangehörigen,
wie die Eltern, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder und der überlebende Ehegatte.
Zu den Kindern zählen auch die nichtehelichen bzw. adoptieren Kinder, Im Rahmen seiner Testierfreiheit kann der Erblasser
Verfügungen treffen, nach denen ein Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Folge davon ist, dass dann das
Pflichtteilsrecht greift. Die Anfechtung des Erbvertrags durch den Erblasser muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Der
Erbverzicht bewirkt, dass der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist, wie wenn er zur Zeit des
Erbfalls nicht mehr lebte.
Pflichtteil entziehen
Ein Vater kann seinem Sohn selbst bei einer gegen ihn von seinem Sohn verübten Vermögensstraftat nur bei Vorliegen
besonderer Umstände den gesetzlichen Pflichtteil entziehen. Oberlandesgericht Hamm. (Entspricht nicht mehr der aktuellen
Rechtslage im Erbrecht)
“Wird ein Erbe nach Verteilung des Nachlasses von einem Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines Pflichtteils in
Anspruch genommen, so kann der in Anspruch genommene Erbe von den anderen Miterben auch noch 10 Jahre nach dem
Erbfall anteiligen Ausgleich verlangen. Oberlandesgericht Oldenburg.”
“Wenn der Erblasser seinen Nachlass im Testament zwischen seiner ehelichen Familie und der Mutter der nichtehelichen
Kinder aufteilt, die lediglich als deren Ersatzerben bestimmt sind, auf Erbschaftkann dies als schlüssige Enterbung der
nichtehelichen Kinder durch Vergabe des Nachlasses an andere zu werten sein. Bundesgerichtshof
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