Schmerzensgeld Unfall Motorrad
Motorradfahrer
Ein lebensgefährlich verletzter Motorradfahrer, der schuldlos in einen Unfall verstrickt wurde, hatte die gegnerische
Haftpflichtversicherung auf Zahlung von 500.000 € Schmerzensgeld verklagt. Nach Abwägung aller Umstände hielten die Richter
einen Betrag von 200.000 € für gerechtfertigt. (Urteil des Landgerichts Coburg vom 22.06.2005, Az: 12 O 901/04; Beschlüsse des
Oberlandesgerichts Bamberg vom 10.10.2005 und vom 16.11.2005, Az: 5 U 218/05; rechtskräftig)
Erleidet ein bei einem Verkehrsunfall schwer verletzter Motorradfahrer ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, einen dauerhaften
Hörverlust links von 50 Prozent, Hörrauschen und Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen, einen verschobenen Unterarmbruch mit
verbliebenen Narben und eine dauerhafte Versteifung des Endgliedes des rechten Zeigefingers, rechtfertigt das ein Schmerzensgeld
von insgesamt 30.000 DM. Urteil des OLG Hamm vom 11.09.2000; Az.: 13 U 93/00
Ein Motorradfahrer machte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers Schadensersatz in Höhe von 6.500,- € und
Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- € geltend. Die Versicherung zahlte jedoch nur 3.500,- €.
Wegen des restlichen Betrages erhob der Motorradfahrer Klage vor dem Amtsgericht München. Wer überholt, ohne die Verkehrslage
hinreichend zu beachten, muss einen Teil seines eigenen Schadens tragen. Und zwar auch dann, wenn der Unfall eigentlich auf das
Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist.
Daher war hier ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzusetzen. Damit habe er nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 75
%. Als Schmerzensgeld wurde ein Betrag von 750,- € als angemessen erachtet. (AG München, 345 C 27894/05).
“Riskantes Bremsmanöver löst Unfall aus Unfallverursacher aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt Ein Autofahrer brachte durch
ein riskantes Bremsmanöver die nachfolgenden Fahrzeuge in Gefahr und fuhr dann davon.
Ein Münchner Motorradfahrer und seine Ehefrau, die bei einem Sturz mit Ihrem Motorrad zu Schaden kamen, erhielten 5.000,- €
Schmerzensgeld. Urteile: Landgericht München”
Anspruch Schmerzensgeld
Schmerzensgeld Unfall Schwimmbad
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