Schmerzensgeld einfordern Die Frage, ob jemand beispielsweise wegen Körperverletzung zu bestrafen ist  ist allein im Strafverfahren zu klären. Im Falle einer Verurteilung wird der Beschuldigte  zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt. Im Strafverfahren erhält er also nur eine Strafe wegen dieser Tat. Will der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Beschuldigten (Verurteilten) geltend machen (Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schäden) oder Schmerzensgeld von ihm verlangen, muss er diese im Zivilverfahren gegen den Verurteilten durchsetzen. Das Strafgericht entscheidet in seinem Urteil nicht über zivilrechtliche Ansprüche. Schmerzengeld muss also meistens im Extra- Verfahren eingefordert werden. Gerichtsurteile sind immer nur ein Orientierungspunkt für die Höhe der Forderung. Wenn man eine Orientierung über die Höhe von Schmerzensgeld durch Schmerzensgeldtabellen hat, dann kann man seine Forderung direkt einklagen. Erst einmal kann der Schädiger aufgefordert werden, den Betrag zu zahlen. Weigert er sich, kann die Forderung vor dem Amtsgericht eingeklagt werden. Das kann formlos auf einem Papier geschehen. Es sollte detailliert angegeben werden, welche Verletzungen vorhanden (auch psychisch) sind und auch welche sonstigen gesundheitlichen und finanziellen Nachteile entstanden sind. Kopien von ärtzlichen Gutachten oder sonstige Beweise sollten beigelegt werden. Anwaltszwang herrscht nicht. Widerspricht der Schädiger der Forderung, dann kommt es automatisch zum Prozess und ein Richter entscheidet, wie viel Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Ist der Schädiger finanziell nicht in der Lage, Schmerzensgeld zu zahlen, dann erhält der Geschädigte zwar einen Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist, aber vom Geld sieht er erst einmal nichts. Und er bleibt auch noch auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Wenn möglich, sollte vorher ausgekundschaftet werden, wie es um die finanzielle Situation besteht. Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und teilt dem falschen Patienten mit, dass er an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Mit dieser Entscheidung billigte das Gericht dem Kläger Schmerzensgeld für den aufgrund der Falschdiagnose erlittenen Schockschaden mit Angstzuständen zu, Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät diagnostiziert und die Entscheidung zu einer Operation ein bis zwei Tage zu spät getroffen. Diese verlängerte Leidenszeit wurde den behandelnden Ärzten zum Vorwurf gemacht; der Patientin wurden 400 Euro,- Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil des LG Itzehoe) Eine Patientin, die an der linken Brust operiert worden war, unterzog sich danach in einem Krankenhaus einer Strahlentherapie. Statt der linken Brust wurde jedoch die rechte bestrahlt, was die Patientin aufgrund der Komplexität der medizinischen Geräte nicht ohne weiteres erkannt hatte und hätte erkennen können. Die Patientin erhielt 20 000 Euro,- Schmerzensgeld (sowie 6% Zinsen auf die bisherige Schmerzensgeldsumme, die in erster Instanz eingeklagt worden waren). (Urteil des OLG Hamm) Schmerzensgeld einfordern!  Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen. Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten. (Urteil des OLG Schleswig) Schmerzensgeld einfordern! Heilbehandlungsarzt haftet persönlich bei einem Diagnosefehler “Für die Folgen einer falschen Diagnose haftet ein Heilbehandlungsarzt der Berufgenossenschaften persönlich und nicht die Berufsgenossenschaft. Die Grundsätze zur Haftung eines Durchgangsarztes sind nicht auf den Heilbehandlungsarzt übertragbar. Oberlandesgericht Karlsruhe.” Urteile Schmerzensgeld: 2500,- EUR Schmerzensgeld nach Fehldiagnose „Hodenkrebs“ “Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und eröffnet daher dem falschen Patienten, dass er an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür Schmerzensgeld zahlen. OLG Bamberg Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld einfordern, einklagen  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle