Schmerzensgeld Piercing Schmerzensgeld wegen Piercing im Piercingstudio Piercing- Studio muss über Gefahren aufklären Ein Kunde eines Piercing- Studios, hat einen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn das Piercing Erkrankungen bei ihm hervorruft und er zuvor nicht über Gesundheitsgefahren, die durch Piercings auftreten können, informiert wurde. Im verhandelten Fall hatte sich eine junge Frau die Zunge mit einem Stecker durchbohren lassen. Nach kurzer Zeit hatte die Wunde begonnen, rund um das Piercing zu eitern. Die Lymphknoten im Hals hatten sich entzündet, und die Zunge war heftig angeschwollen. Als die Frau nach vier Tagen einen Arzt aufgesucht hatte, war die Zunge bereits so stark verletzt, dass eine Teilamputation hatte nur knapp vermieden werden können. Da in den Aufklärungsformularen des Piercingstudios keine Hinweise auf eventuelle Folgen wie Thrombose, Lymphknotenentzündungen und neuralgische Ausfallerscheinungen enthalten waren, verurteilte das Gericht den Betreiber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die junge Frau von 300 Euro.   Piercing- Kunden müssen umfassend aufgeklärt werden Der Besitzer eines Piercing- Studios muss seine Kunden umfassend auf mögliche Folgen, etwa gesundheitliche Nachteile, seiner Arbeit hinweisen. Unterlässt der Piercer die Aufklärung und kommt es zu Komplikationen, muss er Schmerzensgeld bezahlen. Ein Gericht verurteilte einen Mann zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld und der Rückerstattung der Kosten für das Piercing. Der Studiobetreiber habe die Kundin nicht umfassend informiert. Allein der Hinweis auf mögliche gesundheitliche Schäden reiche nicht aus.   Es  wurde ein Piercingstudio von der Trägerin eines Brustwarzenpiercings verklagt, nachdem sich etwa acht Wochen nach dem Stechen zwei Abszesse bildeten. Der Piercer musste nach 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Kundin zahlen, sowie die Kosten für das Piercing zurückerstatten, da er sie nicht hinausgehend über den Hinweis auf mögliche gesundheitliche Schäden informiert habe.  Kommt es nach dem Piercen der Zunge zu Komplikationen, über die der Kunde von dem durchführenden Piercingstudio nicht hinreichend aufgeklärt wurde, rechtfertigt dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld von 300 Euro. Das Amtsgericht Trier verurteilte eine "Biotätoviererin" zu einem Schmerzensgeld i.h.V. DM 5.000,00 (Amtsgericht Trier, Aktenzeichen 7C 233/99). Eine Kundin hatte sich bei der "Biotätowiererin" ein "Biotattoo" stechen lassen, welches aber nicht verschwand.   (AG Neubrandenburg, AZ 18 C 160/00) 300 Euro Schmerzensgeld da dem Piercingprobanden durch eine Entzündung die Teilamputation der Zunge drohte.   Für ein missglücktes Piercing am Ohr bekommt eine Schülerin 2 000 Euro Schmerzensgeld. Dazu verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg die Inhaberin des Piercingstudios und ihren Mitarbeiter, der die Schülerin nicht über die Risiken aufgeklärt hatte. “Piercing-Studio muss  über Risiken aufklären Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist eine schriftlich erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam, und der Piercer haftet für gesundheitliche Folgeschäden. Landgericht Koblenz (muss Schmerzensgeld zahlen) Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend aufgeklärt hatte.  Amtsgericht Neubrandenburg Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Hundebiss  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle