Schmerzensgeld Piercing
Schmerzensgeld wegen Piercing im Piercingstudio
Piercing- Studio muss über Gefahren aufklären Ein Kunde eines Piercing- Studios, hat einen Anspruch auf Schadenersatz und
Schmerzensgeld, wenn das Piercing Erkrankungen bei ihm hervorruft und er zuvor nicht über Gesundheitsgefahren, die durch
Piercings auftreten können, informiert wurde. Im verhandelten Fall hatte sich eine junge Frau die Zunge mit einem Stecker
durchbohren lassen.
Nach kurzer Zeit hatte die Wunde begonnen, rund um das Piercing zu eitern. Die Lymphknoten im Hals hatten sich entzündet, und
die Zunge war heftig angeschwollen. Als die Frau nach vier Tagen einen Arzt aufgesucht hatte, war die Zunge bereits so stark
verletzt, dass eine Teilamputation hatte nur knapp vermieden werden können. Da in den Aufklärungsformularen des
Piercingstudios keine Hinweise auf eventuelle Folgen wie Thrombose, Lymphknotenentzündungen und neuralgische
Ausfallerscheinungen enthalten waren, verurteilte das Gericht den Betreiber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die junge
Frau von 300 Euro.
Piercing- Kunden müssen umfassend aufgeklärt werden Der Besitzer eines Piercing- Studios muss seine Kunden umfassend auf
mögliche Folgen, etwa gesundheitliche Nachteile, seiner Arbeit hinweisen. Unterlässt der Piercer die Aufklärung und kommt es zu
Komplikationen, muss er Schmerzensgeld bezahlen.
Ein Gericht verurteilte einen Mann zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld und der Rückerstattung der Kosten für das
Piercing. Der Studiobetreiber habe die Kundin nicht umfassend informiert. Allein der Hinweis auf mögliche gesundheitliche
Schäden reiche nicht aus. Es wurde ein Piercingstudio von der Trägerin eines Brustwarzenpiercings verklagt, nachdem sich
etwa acht Wochen nach dem Stechen zwei Abszesse bildeten. Der Piercer musste nach 10.000 Euro Schmerzensgeld an die
Kundin zahlen, sowie die Kosten für das Piercing zurückerstatten, da er sie nicht hinausgehend über den Hinweis auf mögliche
gesundheitliche Schäden informiert habe.
Kommt es nach dem Piercen der Zunge zu Komplikationen, über die der Kunde von dem durchführenden Piercingstudio nicht
hinreichend aufgeklärt wurde, rechtfertigt dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld von 300 Euro. Das Amtsgericht Trier verurteilte
eine "Biotätoviererin" zu einem Schmerzensgeld i.h.V. DM 5.000,00 (Amtsgericht Trier, Aktenzeichen 7C 233/99).
Eine Kundin hatte sich bei der "Biotätowiererin" ein "Biotattoo" stechen lassen, welches aber nicht verschwand. (AG
Neubrandenburg, AZ 18 C 160/00) 300 Euro Schmerzensgeld da dem Piercingprobanden durch eine Entzündung die
Teilamputation der Zunge drohte. Für ein missglücktes Piercing am Ohr bekommt eine Schülerin 2 000 Euro Schmerzensgeld.
Dazu verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg die Inhaberin des Piercingstudios und ihren Mitarbeiter, der die
Schülerin nicht über die Risiken aufgeklärt hatte.
“Piercing-Studio muss über Risiken aufklären
Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist eine schriftlich
erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam, und der Piercer haftet für gesundheitliche Folgeschäden. Landgericht Koblenz (muss
Schmerzensgeld zahlen)
Piercingstudio muss umfassend über evtl. gesundheitliche Risiken des Piercens informieren
Ein Piercer muss 600,- DM Schmerzensgeld zahlen, da er über die möglichen Folgen eines Zungenpiercings nicht hinreichend
aufgeklärt hatte. Amtsgericht Neubrandenburg
Anspruch Schmerzensgeld
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