Misslungene Brustvergrößerung
Ein Arzt, der seine Patientin vor der operativen Brustvergrößerung über die Gefahren von Silikonimplantaten nicht aufklärt, muss
Schmerzensgeld zahlen. Eine Frau wollte eine Brustvergrößerung vornehmen lassen.
Der Chirurg implantierte ihr, ohne ihr zuvor die damit verbundenen Risiken erläutert zu haben, zwei Silikonkissen. Bei der Patientin
trat in der Folgezeit eine krankhafte Bindegewebsvermehrung ein. Die Silikonkissen mussten deshalb wieder entfernt werden.
Der Mediziner wurde verurteilt 2500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, da er die Patientin nicht über die Risiken aufgeklärt hatte.
Auch die Tatsache, dass der Arzt der Frau zwei Jahre vor der Operation einmal ein Formblatt über die Risiken ausgehändigt hatte
war in diesem Zusammenhang ohne Belang.
Schmerzensgeld nach misslungener Brust OP
“Kein Schadensersatz nach kosmetischer Brustvergrößerung bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Durchführung.
Nur wer unzufrieden mit einer kosmetischen Operation ist, hat noch keinen Schadensersatzanspruch, wenn die betroffene Person
vorher ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und die Operation selbst den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen hat. Landgerichts
Osnabrück”
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enthaltende Formulare:
- Schadensmeldung an die geg. Versicherung,
- Schadensmeldung an die eigene Versicherung
- Meldung an die Krankenversicherung,
- Anfrage wegen Rechtsschutz
- Schadensfordernung an die Versicherung,
- Formblatt/Vorlage für einen Kostenvoranschlag
- Anforderung Krankenunterlagen
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