Misslungene Brustvergrößerung Ein Arzt, der seine Patientin vor der operativen Brustvergrößerung über die Gefahren von Silikonimplantaten nicht aufklärt, muss Schmerzensgeld zahlen. Eine Frau wollte eine Brustvergrößerung vornehmen lassen. Der Chirurg implantierte ihr, ohne ihr zuvor die damit verbundenen Risiken erläutert zu haben, zwei Silikonkissen. Bei der Patientin trat in der Folgezeit eine krankhafte Bindegewebsvermehrung ein. Die Silikonkissen mussten deshalb wieder entfernt werden. Der Mediziner wurde verurteilt 2500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, da er die Patientin nicht über die Risiken aufgeklärt hatte. Auch die Tatsache, dass der Arzt der Frau zwei Jahre vor der Operation einmal ein Formblatt über die Risiken ausgehändigt hatte war in diesem Zusammenhang ohne Belang. Schmerzensgeld nach misslungener Brust OP  “Kein Schadensersatz nach kosmetischer Brustvergrößerung bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Durchführung. Nur wer unzufrieden mit einer kosmetischen Operation ist, hat noch keinen Schadensersatzanspruch, wenn die betroffene Person vorher ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und die Operation selbst den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen hat. Landgerichts Osnabrück” Schmerzensgeld, misslungene Brust OP, Brustvergrößerung, Silikon, Fusch Anspruch Schmerzensgeld Schmerznesgeld bei Beleidigung  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle