Schmerzensgeld und Spätfolgen
Spätfolgen
Spätfolgen eines Unfalls können noch nach Jahren Ansprüche auf ein höheres Schmerzensgeld begründen. Maßgeblich für die
Verjährungsfrist sei nicht der Unfalltag. Vielmehr beginne diese Frist erst mit dem Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den
Spätfolgen wisse.
Das Gericht verurteilte mit seinem Spruch einen Autofahrer, einem Unfallopfer weitere 20 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
- ca. 1200 € bei einem Nasenbeinbruch mit 3-tägigem Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des ArbG
Frankfurt vom 30.1.1997, Az: 16 Ca 2295/96
- ca. 2500 € für einen Nasenbeinbruch und eine Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit 16 Tage), Urteil des OLG München
vom 09.08.2001, Az: 19 U 2623/01
- ca. 5000 € für einen Nasenbeinbruch, einem Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene Zähne (sechswöchige Arbeitsunfähigkeit,
dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%), Urteil des LG München I vom 15.11.2001, Az: 19 O 21405/98
Eine Harninkontinenz war die Folge eines wegen mangelnder Aufklärung rechtswidrigen operativen Eingriffs bei einem 65-jährigen
Patienten. Schmerzensgeld: 15 000 Euro (Entscheidung des OLG Köln).
Anspruch Schmerzensgeld
Schmerzensgeld, Sonnestudio, Verbrennungen
2012 gab es Neuregelungen
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