“Schmerzensgeld für Beleidigung gibt es nur in Ausnahmefällen. Ein Einfacher Nachbarschaftsstreit rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld. Wer von seinem Nachbarn beleidigt wurde, kann in aller Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Amtsgericht und Landgericht Coburg. Eine Beleidigung rechtfertigt nur ausnahmsweise einen Schmerzensgeldanspruch. Voraussetzung ist ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für eine Schmerzensgeldzahlung. § 186 Strafgesetzbuch (StGB) [Üble Nachrede]: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (...) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn dieser Tatbestand gegeben ist, kann man Schmerzensgeld einfordern. Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer", liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 € rechtfertigen. Landgericht Bonn.

Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht mehr.

Entscheidend sind die jeweilige Situation und die Folgen für das

Opfer.

Wer von seinem Nachbarn unter vier Augen als beleidigt hat vor Gericht schlechte Chancen, ein Schmerzensgeld zu bekommen. Es sei denn, es gibt Zeugen. Es bekam z.B.eine schwangere Mitarbeiterin rund 2500 Euro zugesprochen, nachdem sie in einer Zeitschrift als "faulste Mitarbeiterin Deutschlands" tituliert wurde. So wurde auch eine Auszubildende zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie auf Facebook über ihren Arbeitgeber gelästert hat. Weil Schüler einen demütigenden und rassistischen Rap-Song über einen Klassenkameraden mit Migrationashintergrund bei "YouTube" eingestellt hatte, müssen sie 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das 13 Jahre alte Mobbingopfer hatte kurz nach dem Vorfall sogar die Schule gewechselt. Die Eltern hatten vor Gericht sogar 14.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.
500 Euro wurde einem Mann vom AG Stuttgart zugesprochen, der als "blöder Arschficker" bezeichnet wurde. 350 Euro erhielt ein Polizist vom LG Heilbronn, nachdem er mit "Wichser, Pisser "beschimpft wurde. Es liegt eine Beleidigung i. S. des §§ 185 StGB vor, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird. Infolge eines Strafantrages wird die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage aber nur dann erheben, wenn das im öffentlichen Interesse liegt.

Klagen von Beamten werden meistens eher stattgegeben. Es kann

ein Strafe wegen Beleidigung verhängt werden und zusätzlich

kann der Geschädigte noch Schmerzensgeldgeld einfordern.

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss eine Geschädigte nicht nachweisen, dass die Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden führten. Es genügt, wenn die Beklagte über einen langen Zeitraum, regelmäßig und für eine Vielzahl von Personen hörbar, Beleidigungen und Falschbehauptungen geäußert hat.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht meistens nicht, wenn jemand von seinem Nachbarn beleidigt wurde. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Eine Klägerin forderte 1250 Euro Schmerzensgeld wegen Beleidigung, nachdem sie von ihrer Nachbarin als “blöde Kuh” Abschaum und Diebin bezichtigt wurde. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde angelehnt. Da die Nachbarn nicht mehr in einem Haus wohnen, kann auch nicht von einer Rufschädigung gesprochen werden. Außerdem wurde es nur von einer einzigen Zeugin gehört und gesehen. Das Persönlichkeitsrecht wurde in diesem Fall nicht grob verletzt. (ähnlich: Landgericht Coburg)
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500 Euro wurde einem Mann vom AG Stuttgart zugesprochen, der als "blöder Arschficker" bezeichnet wurde. 350 Euro erhielt ein Polizist vom LG Heilbronn, nachdem er mit "Wichser, Pisser "beschimpft wurde. Es liegt eine Beleidigung i. S. des §§ 185 StGB vor, die nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird. Infolge eines Strafantrages wird die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage aber nur dann erheben, wenn das im öffentlichen Interesse liegt.

Klagen von Beamten werden meistens eher

stattgegeben. Es kann ein Strafe wegen

Beleidigung verhängt werden und zusätzlich

kann der Geschädigte noch

Schmerzensgeldgeld einfordern.

Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss eine Geschädigte nicht nachweisen, dass die Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden führten. Es genügt, wenn die Beklagte über einen langen Zeitraum, regelmäßig und für eine Vielzahl von Personen hörbar, Beleidigungen und Falschbehauptungen geäußert hat.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht meistens nicht, wenn jemand von seinem Nachbarn beleidigt wurde. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Eine Klägerin forderte 1250 Euro Schmerzensgeld wegen Beleidigung, nachdem sie von ihrer Nachbarin als “blöde Kuh” Abschaum und Diebin bezichtigt wurde. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde angelehnt. Da die Nachbarn nicht mehr in einem Haus wohnen, kann auch nicht von einer Rufschädigung gesprochen werden. Außerdem wurde es nur von einer einzigen Zeugin gehört und gesehen. Das Persönlichkeitsrecht wurde in diesem Fall nicht grob verletzt. (ähnlich: Landgericht Coburg)
“Schmerzensgeld für Beleidigung gibt es nur in Ausnahmefällen. Ein Einfacher Nachbarschaftsstreit rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld. Wer von seinem Nachbarn beleidigt wurde, kann in aller Regel kein Schmerzensgeld verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Amtsgericht und Landgericht Coburg. Eine Beleidigung rechtfertigt nur ausnahmsweise einen Schmerzensgeldanspruch. Voraussetzung ist ein schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für eine Schmerzensgeldzahlung. § 186 Strafgesetzbuch (StGB) [Üble Nachrede]: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (...) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn dieser Tatbestand gegeben ist, kann man Schmerzensgeld einfordern. Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer", liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 € rechtfertigen. Landgericht Bonn.

Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es

nicht mehr. Entscheidend sind die jeweilige

Situation und die Folgen für das Opfer.

Wer von seinem Nachbarn unter vier Augen als beleidigt hat vor Gericht schlechte Chancen, ein Schmerzensgeld zu bekommen. Es sei denn, es gibt Zeugen. Es bekam z.B.eine schwangere Mitarbeiterin rund 2500 Euro zugesprochen, nachdem sie in einer Zeitschrift als "faulste Mitarbeiterin Deutschlands" tituliert wurde. So wurde auch eine Auszubildende zu 2.500 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie auf Facebook über ihren Arbeitgeber gelästert hat. Weil Schüler einen demütigenden und rassistischen Rap-Song über einen Klassenkameraden mit Migrationashintergrund bei "YouTube" eingestellt hatte, müssen sie 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das 13 Jahre alte Mobbingopfer hatte kurz nach dem Vorfall sogar die Schule gewechselt. Die Eltern hatten vor Gericht sogar 14.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht meistens nicht, wenn jemand von seinem Nachbarn beleidigt wurde. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Eine Klägerin forderte 1250 Euro Schmerzensgeld wegen Beleidigung, nachdem sie von ihrer Nachbarin als “blöde Kuh” Abschaum und Diebin bezichtigt wurde. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde angelehnt. Da die Nachbarn nicht mehr in einem Haus wohnen, kann auch nicht von einer Rufschädigung gesprochen werden. Außerdem wurde es nur von einer einzigen Zeugin gehört und gesehen. Das Persönlichkeitsrecht wurde in diesem Fall nicht grob verletzt. (ähnlich: Landgericht Coburg)
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