Behandlungsfehler Schadensersatz und Schmerzensgeld für groben Behandlungsfehler im Krankenhaus Infiziert sich ein Patient im Krankenhaus mit einem gefährlichen Hospitalkeim und wird diese Infektion nicht richtig behandelt, dann liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Dieser verpflichtet die behandelnden Ärzte, an den Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Patient wurde nach einem Unfall ins Krankenhaus eingeliefert, wo er operiert wurde. Dort infizierte er sich mit Staphylokokken. So eine Infektion muss zehn bis vierzehn Tage mit Antibiotika behandelt werden. Die Ärzte setzten diese aber schon nach fünf Tagen ab. Daher breitete sich die Infektion aus und zerstörte den Unterschenkelknochen des Patienten. Schließlich musste der Unterschenkel amputiert werde ,um das restliche Bein und das Leben des Patienten zu retten. Für diesen groben Behandlungsfehler wurde ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Ist sicher, dass der Arzt dem Patienten durch einen Behandlungsfehler einen Schaden zugefügt hat, dann muss der Arzt zu beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei  rechtmäßigen und fehlerfreien Handeln erlitten hätte.  Die Unterlassung der Kontrolle einer Parodontalbehandlung stellt  keinen groben Behandlungsfehler dar, wenn die erfolgreiche Durchführung auch später noch feststellbar ist. Schmerzensgeld wegen Arzthaftung  - Erblindung infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers Eine 73 Jahre alte Klägerin wurde blind infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Gerade für ältere Menschen mit einer gewissen  Anpassungsfähigkeit an veränderte Umstände bedeutet die plötzliche Blindheit einen sehr erheblichen Eingriff in die gewohnte Lebensführung und eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität. Die Patientin verstarb knapp 2 Jahre nach der Behandlung. Schmerzensgeld: 50.000€ OLG Hamm, Urteil  3 U 143/97 - VersR 1999, 622 “Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, Somit besteh kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Klägerin wurde auch nicht getroffe, so dass auch nicht zu beweisen war, ob die Absicht bestand, diese überhaupt zu treffen. Amtsgericht München” “Ein Krankenhausarzt stufte die Bauchschmerzen eines Patienten als „psychische Probleme“ ein und verweigerte eine weitere Behandlung. Nachdem der angebliche Simulant mehrere Tage lang Luftnot, Erstickungsgefühle und Todesangst ertragen musste, starb er folglich an einem durchgebrochenen Magengeschwür. Die Hinterbliebenen bekamen ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro. OLG Kobnlenz “Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet werden Entschädigungszahlungen haben keinen Versorgungscharakter und dienen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts. Schmerzensgeld  bleibt bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen immer anrechnungsfrei. Sozialgericht Karlsruhe.”  “Ein Orthopäde gab einer Frau mit Verspannungen am Hals mehrere Spritzen. Danach bekam sie Schüttelfrost und Schweißausbrüche  - der Arzt hatte Hygienevorschriften ignoriert und die Frau mit Bakterien infiziert. Sie litt unter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Depressionen. Nach Klinik und Reha gab sie ihren Job auf. Der Arzt musste 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 1711/05). Schmerzensgeld Behandlungsfehler Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Auffahrunfall  Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle