“Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Fußweg der im erkennbaren schlechtem Zustand ist. Bei einem wenig frequentierten und übersichtlichen älteren Fußweg aus Betonplatten, von denen viele gerissen sind und leichtere Verwerfungen aufweisen, begründet ein Höhenunterschied von 3 cm keine Pflichtverletzung der Gemeinde, wenn die Gefahrenstelle für Fußgänger erkennbar ist. Brandenburgisches Oberlandesgericht” Kommt es aufgrund starker Regenfälle im gesamten Gebiet einer Gemeinde zu Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Gemeinde zunächst auf die Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen beschränkt. Stürzt ein Passant in einer Nebenstraße aufgrund des schlechten Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht. Ein Fußgänger, der auf einem vereisten Kanaldeckel ausrutscht und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Gemeinde, wenn diese den Kanaldeckel im Rahmen des üblichen Winterdienstes geräumt und abgestreut hat. Ein zusätzlicher personeller Aufwand an Kontroll- und Streumaßnahmen sei den Gemeinden nicht zuzumuten. OLG Koblenz Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg unerwartete oder völlig atypische" Gefahrenquellen aufweise, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Landgericht Mühlhausen

Hindernisse auf dem Gehweg.

Auch auf Fußwegen müssen Fußgänger mit Hindernisse rechnen. Eine Passantin war auf dem Bürgersteig über eine Beton-Halbkugel mit einem Durchmesser von 70 cm und einer Höhe von 45 cm gestürzt. Durch den Sturz hatte sie sich erhebliche Hand- und Schulterverletzungen zugezogen. Sie begehrte 5.000 DM Schmerzensgeld, was die Richter jedoch ablehnten. Die Halbkugel sei schon aus großer Entfernung erkennbar. Das Unfallgeschehen sei daher nur durch ein außerordentlich hohes Maß an Unaufmerksamkeit der Klägerin zu erklären. OLG Köln 3.000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein 88jähriger Rentner, der auf einer nicht ausreichend gestreuten Fußgängerbrücke ausgerutscht und gestürzt war. Ein Sehnenriss am Knie, schmerzhafte Prellungen und zwei Wochen Krankenhaus waren die Folgen. Zahlen muss die Gemeinde, die auf der viel begangenen Fußgängerbrücke hätte Schnee fegen und streuen müssen (OLG Nürnberg) Schmerzensgeld bei Unfall mit einem Hund Ein Jogger, der über einen unangeleinten Hund fällt und sich dabei verletzt, ist ebenfalls schuld an dem Unfall, weil er den Hund bereits aus weiter Entfernung sehen kann und es ihm daher zumutbar gewesen ist, einen Bogen um das Tier zu laufen oder langsamer zu werden. ArbG Dresden

Fußgänger müssen Straßen vorsichtig überqueren

Fußgänger dürfen Straßen nur sehr vorsichtig überqueren und sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt. Ein Fußgänger wurde auf einer Landstraße von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 kmH eingehalten. Als der Fußgänger plötzlich auf die Straße trat, erfasste er diesen. Schmerzensgeld wurde dem Fußgänger jedoch nicht zugesprochen. Da das Fahrzeug lediglich 30 Meter entfernt gewesen war, hatte der Fußgänger den Unfall verhindern können. Er hatte entweder versäumt nach rechts und links zu schauen, oder leichtfertig die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterschätzt. OLG Celle; LG Bonn Stürze mit Verletzungsfolgen auf ungleichmäßig gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind. LG Koblenz

Hindernisse auf dem Gehweg

Geht eine Frau auf dem Gehweg, ohne zu erkennen zu geben, dass sie den nahen Zebrastreifen ansteuern würde, betritt sie dann aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte den Zebrastreifen nicht blindlings betreten dürfen. (Oberlandesgericht Hamm)

Unbeleuchtete Treppe

Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu.
Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Gehweg, wenn eine Baustelle vorhanden ist Ein Fußgänger, der auf einem Gehweg stürzt, der durch eine Baustelle führt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Von einem "verständigen, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer" kann erwartet werden, dass er einen Gehweg, der noch nicht fertig gebaut ist, nur mit größter Vorsicht und Umsicht betritt. Eine besondere Warnung seitens der Gemeinde, ist deshalb nicht notwendig. Daher besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegen die Gemeinde. OLG München1 Es kann immer erwartet werden, dass jeder Mensch auch selbständig über mögliche Gefahren nachdenkt und versucht, diese abzuwenden. Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten, hat kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Landgericht Coburg v
Eine Kundin wurde bei einem Sturz im Einkaufsladen verletzt. Der Ellenbogen war gebrochen. Sie wurde von einer anderen Kundin, die ins Stolpern geriet, zu Fall gebracht. Das passierte, weil die andere Kundin rückwärts zurückschritt um einer Verkäuferin auszuweichen. Die verletze Kundin klagte auf Schmerzengeld und bekam teilweise recht. Beide Kundinnen tragen eine Teilschuld am Zusammenstoß. Unter Berücksichtigung des Mitverschuldens und der im Prozess bewiesenen Verletzungsfolgen stand der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie ein Haushaltsführungsschaden von 500 Euro zu. Ä.a Oberlandesgericht Hamm Als eine Frau mit ihren Stöckelschuhen ein Theater besuchen wollte, blieb sie mit den Absätzen im Fußabtreter hängen. Dabei verletzte sie sich und verklagte die Stadt. Sie brach sich beim Sturz den Fuß und verlangte 2.000 Euro Schmerzensgeld. Mit der Klage hatte sie keinen Erfolg. Wer Stöckelschuhe trägt, muss aufmerksamer laufen, so das Gericht. Oberlandesgericht Hamm.

Sturz auf einem Parkplatz

Eine Frau ist nach einem Einkauf auf dem Parkplatz eines Einkaufsgeschäfts gestürzt. Es handelt sich um einen pflasterten Platz. Nach ihren Angaben ragte ein Pflasterstein heraus. Sie brach sich beim Sturz das Schlüsselbein. Sie forderte 2500 Euro Schmerzensgeld. Die Klage wurde abgewiesen. Die Frau gab selbst an, dass Sie beim Gehen in ihrer Tasche nach dem Autoschlüssel gesucht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht betonte, dass auf Parkplätzen immer mit Unebenheiten gerechnet werden muss. Gerade, wenn das Parkplatzgelände an verschiedenen Supermärkten grenzt. Bei üblicher Aufmerksamkeit hätte Sie die Unebenheiten erkennen müssen, da diese auch nicht unüblich sind, wenn sie nur 1 bis 2 cm betragen, so wie in diesem Fall.Landgericht Koblenz Eine Frau verlangte von einem Strandbarbetreiber in Deutschland ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Sie rutschte auf einer Treppe aus, die vom Ufer zu dieser Strandbar führt. Der Betreiber hatte Warnschilder aufgestellt, welche auf die Gefahren eines Sturzes hindeuten. Die Frau stürzte und brach sich das Handgelenk. Das Gericht lehnte die Zahlung eines Schmerzensgeldes jedoch ab. Oberlandesgericht Koblenz
Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Bei Gehwegen wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass Höhendifferenzen bis 2 cm in aller Regel hinzunehmen sind. Wenn ein Fußgänger auf einem Gehweg im Dunkeln stürzt, kann er Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld von der Stadt bekommen. Das Landgericht München hat in einem Fall für einen Fußgänger entschieden, der bei Dunkelheit auf einem Gehweg über einen Absperrklotz gestürzt ist, der allerdings auch über 30 cm hoch. “Wer sich bei völliger Dunkelheit ohne weitere Vorsichtsmaßnahme in ein fremdes Haus begibt, trägt ein erhebliches Mitverschulden, wenn er die Kellertreppe hinunterstürzt. Amtsgericht München” Eine Treppe in einer Gastwirtschaft muss rechts und links einen Handlauf aufweisen. Ein Gastwirt hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um von seiner Gaststätte ausgehende Gefahren für seine Gäste abzuwenden. Ergreift er diese Sicherheitsmaßnahmen nicht, muss er bei einem Unfall eines Gastes mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Unbeleuchtete Treppe

Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu.

“zum Schmerzensgeldanspruch beim Sturz in einer Straßenbahn

Grundsätzlich hat ein Fahrgast einer Straßenbahn sich ausreichend festzuhalten. Tut er das nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall kommt. Kommt es allerdings aufgrund einer Vollbremsung zum Sturz bevor man einen zuverlässigen Halteplatz gefunden hat, haftet der Halter der Straßenbahn. Amtsgericht München Das Land Berlin muss einer gestürzten Seniorin Schmerzensgeld bezahlen, weil sie auf einem Gehweg, der seit Jahren in schlechtem Zustand ist, hinfiel. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Stadt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb für den Sturz haftet. Die Frau war gestürzt, weil sie in einem der Löcher hängen geblieben war. Sie erlitt schwere Verletzung im Gesicht sowie Prellungen, außerdem verstauchte sie sich das rechte Handgelenk. Bundesgerichtshof
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Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Gehweg, wenn eine Baustelle vorhanden ist Ein Fußgänger, der auf einem Gehweg stürzt, der durch eine Baustelle führt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Von einem "verständigen, durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer" kann erwartet werden, dass er einen Gehweg, der noch nicht fertig gebaut ist, nur mit größter Vorsicht und Umsicht betritt. Eine besondere Warnung seitens der Gemeinde, ist deshalb nicht notwendig. Daher besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegen die Gemeinde. OLG München1 Es kann immer erwartet werden, dass jeder Mensch auch selbständig über mögliche Gefahren nachdenkt und versucht, diese abzuwenden. Wer gedankenlos die Straße überquert, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten, hat kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Landgericht Coburg v
Eine Kundin wurde bei einem Sturz im Einkaufsladen verletzt. Der Ellenbogen war gebrochen. Sie wurde von einer anderen Kundin, die ins Stolpern geriet, zu Fall gebracht. Das passierte, weil die andere Kundin rückwärts zurückschritt um einer Verkäuferin auszuweichen. Die verletze Kundin klagte auf Schmerzengeld und bekam teilweise recht. Beide Kundinnen tragen eine Teilschuld am Zusammenstoß. Unter Berücksichtigung des Mitverschuldens und der im Prozess bewiesenen Verletzungsfolgen stand der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie ein Haushaltsführungsschaden von 500 Euro zu. Ä.a Oberlandesgericht Hamm Als eine Frau mit ihren Stöckelschuhen ein Theater besuchen wollte, blieb sie mit den Absätzen im Fußabtreter hängen. Dabei verletzte sie sich und verklagte die Stadt. Sie brach sich beim Sturz den Fuß und verlangte 2.000 Euro Schmerzensgeld. Mit der Klage hatte sie keinen Erfolg. Wer Stöckelschuhe trägt, muss aufmerksamer laufen, so das Gericht. Oberlandesgericht Hamm.

Sturz auf einem Parkplatz

Eine Frau ist nach einem Einkauf auf dem Parkplatz eines Einkaufsgeschäfts gestürzt. Es handelt sich um einen pflasterten Platz. Nach ihren Angaben ragte ein Pflasterstein heraus. Sie brach sich beim Sturz das Schlüsselbein. Sie forderte 2500 Euro Schmerzensgeld. Die Klage wurde abgewiesen. Die Frau gab selbst an, dass Sie beim Gehen in ihrer Tasche nach dem Autoschlüssel gesucht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht betonte, dass auf Parkplätzen immer mit Unebenheiten gerechnet werden muss. Gerade, wenn das Parkplatzgelände an verschiedenen Supermärkten grenzt. Bei üblicher Aufmerksamkeit hätte Sie die Unebenheiten erkennen müssen, da diese auch nicht unüblich sind, wenn sie nur 1 bis 2 cm betragen, so wie in diesem Fall.Landgericht Koblenz Eine Frau verlangte von einem Strandbarbetreiber in Deutschland ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Sie rutschte auf einer Treppe aus, die vom Ufer zu dieser Strandbar führt. Der Betreiber hatte Warnschilder aufgestellt, welche auf die Gefahren eines Sturzes hindeuten. Die Frau stürzte und brach sich das Handgelenk. Das Gericht lehnte die Zahlung eines Schmerzensgeldes jedoch ab. Oberlandesgericht Koblenz
Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Bei Gehwegen wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass Höhendifferenzen bis 2 cm in aller Regel hinzunehmen sind. Wenn ein Fußgänger auf einem Gehweg im Dunkeln stürzt, kann er Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld von der Stadt bekommen. Das Landgericht München hat in einem Fall für einen Fußgänger entschieden, der bei Dunkelheit auf einem Gehweg über einen Absperrklotz gestürzt ist, der allerdings auch über 30 cm hoch. “Wer sich bei völliger Dunkelheit ohne weitere Vorsichtsmaßnahme in ein fremdes Haus begibt, trägt ein erhebliches Mitverschulden, wenn er die Kellertreppe hinunterstürzt. Amtsgericht München” Eine Treppe in einer Gastwirtschaft muss rechts und links einen Handlauf aufweisen. Ein Gastwirt hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um von seiner Gaststätte ausgehende Gefahren für seine Gäste abzuwenden. Ergreift er diese Sicherheitsmaßnahmen nicht, muss er bei einem Unfall eines Gastes mit Schadensersatzansprüchen rechnen.

Unbeleuchtete Treppe

Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu.
“Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf dem Fußweg der im erkennbaren schlechtem Zustand ist. Bei einem wenig frequentierten und übersichtlichen älteren Fußweg aus Betonplatten, von denen viele gerissen sind und leichtere Verwerfungen aufweisen, begründet ein Höhenunterschied von 3 cm keine Pflichtverletzung der Gemeinde, wenn die Gefahrenstelle für Fußgänger erkennbar ist. Brandenburgisches Oberlandesgericht” Kommt es aufgrund starker Regenfälle im gesamten Gebiet einer Gemeinde zu Straßenschäden, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Gemeinde zunächst auf die Ausbesserung der Hauptverkehrsstraßen beschränkt. Stürzt ein Passant in einer Nebenstraße aufgrund des schlechten Straßenzustandes, haftet die Gemeinde nicht. Ein Fußgänger, der auf einem vereisten Kanaldeckel ausrutscht und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Gemeinde, wenn diese den Kanaldeckel im Rahmen des üblichen Winterdienstes geräumt und abgestreut hat. Ein zusätzlicher personeller Aufwand an Kontroll- und Streumaßnahmen sei den Gemeinden nicht zuzumuten. OLG Koblenz Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg unerwartete oder völlig atypische" Gefahrenquellen aufweise, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Landgericht Mühlhausen

Hindernisse auf dem Gehweg.

Auch auf Fußwegen müssen Fußgänger mit Hindernisse rechnen. Eine Passantin war auf dem Bürgersteig über eine Beton-Halbkugel mit einem Durchmesser von 70 cm und einer Höhe von 45 cm gestürzt. Durch den Sturz hatte sie sich erhebliche Hand- und Schulterverletzungen zugezogen. Sie begehrte 5.000 DM Schmerzensgeld, was die Richter jedoch ablehnten. Die Halbkugel sei schon aus großer Entfernung erkennbar. Das Unfallgeschehen sei daher nur durch ein außerordentlich hohes Maß an Unaufmerksamkeit der Klägerin zu erklären. OLG Köln 3.000 Euro Schmerzensgeld erhielt ein 88jähriger Rentner, der auf einer nicht ausreichend gestreuten Fußgängerbrücke ausgerutscht und gestürzt war. Ein Sehnenriss am Knie, schmerzhafte Prellungen und zwei Wochen Krankenhaus waren die Folgen. Zahlen muss die Gemeinde, die auf der viel begangenen Fußgängerbrücke hätte Schnee fegen und streuen müssen (OLG Nürnberg) Schmerzensgeld bei Unfall mit einem Hund Ein Jogger, der über einen unangeleinten Hund fällt und sich dabei verletzt, ist ebenfalls schuld an dem Unfall, weil er den Hund bereits aus weiter Entfernung sehen kann und es ihm daher zumutbar gewesen ist, einen Bogen um das Tier zu laufen oder langsamer zu werden. ArbG Dresden

Fußgänger müssen Straßen vorsichtig

überqueren

Fußgänger dürfen Straßen nur sehr vorsichtig überqueren und sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass kein Fahrzeug kommt. Ein Fußgänger wurde auf einer Landstraße von einem Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Der Autofahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 kmH eingehalten. Als der Fußgänger plötzlich auf die Straße trat, erfasste er diesen. Schmerzensgeld wurde dem Fußgänger jedoch nicht zugesprochen. Da das Fahrzeug lediglich 30 Meter entfernt gewesen war, hatte der Fußgänger den Unfall verhindern können. Er hatte entweder versäumt nach rechts und links zu schauen, oder leichtfertig die Geschwindigkeit des Fahrzeugs unterschätzt. OLG Celle; LG Bonn Stürze mit Verletzungsfolgen auf ungleichmäßig gepflasterten Wegen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unebenheiten von ein bis zwei Zentimetern sind von Fußgängern hinzunehmen. Das gilt erst recht für Parkplätze, die nicht ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger bestimmt sind. LG Koblenz

Hindernisse auf dem Gehweg

Geht eine Frau auf dem Gehweg, ohne zu erkennen zu geben, dass sie den nahen Zebrastreifen ansteuern würde, betritt sie dann aber so plötzlich den Fußgängerüberweg, dass ein Pkw-Fahrer mit Anhänger nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommt, obwohl er nur 30 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren ist, so hat die Frau keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kfz- Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Sie hätte den Zebrastreifen nicht blindlings betreten dürfen. (Oberlandesgericht Hamm)

Unbeleuchtete Treppe

Der Besucher einer Gaststätte stürzte beim Verlassen des Gebäudes eine unbeleuchtete Kellertreppe hinab. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu.

“zum Schmerzensgeldanspruch beim Sturz in

einer Straßenbahn

Grundsätzlich hat ein Fahrgast einer Straßenbahn sich ausreichend festzuhalten. Tut er das nicht, kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn er bei einer Abbremsung der Straßenbahn zu Fall kommt. Kommt es allerdings aufgrund einer Vollbremsung zum Sturz bevor man einen zuverlässigen Halteplatz gefunden hat, haftet der Halter der Straßenbahn. Amtsgericht München Das Land Berlin muss einer gestürzten Seniorin Schmerzensgeld bezahlen, weil sie auf einem Gehweg, der seit Jahren in schlechtem Zustand ist, hinfiel. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Stadt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat und deshalb für den Sturz haftet. Die Frau war gestürzt, weil sie in einem der Löcher hängen geblieben war. Sie erlitt schwere Verletzung im Gesicht sowie Prellungen, außerdem verstauchte sie sich das rechte Handgelenk. Bundesgerichtshof
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