Anspruch Sonderurlaub
Anspruch auf Sonderurlaub
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Der Arbeitgeber ist daher nicht
verpflichtet Sonderurlaub zu gewähren.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag
geregelt ist.
Dem Arbeitgeber obliegt es aber nach § 616 BGB dem vorübergehend verhinderten
Arbeitnehmer Sonderurlaub unter fortlaufender Zahlung der Vergütung zu gewähren.
Auch bei Wohnungswechsel besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn es vertraglich nicht
vereinbart ist.
Ein Freistellungsanspruch steht allen Eltern und auch Alleinerziehenden zu, deren Kind noch
nicht zwölf Jahre alt ist (§ 45 Abs.3 SGB V). Für den Anspruch ist nicht mehr erforderlich, dass
der Arbeitnehmer Versicherter i.S.d. Gesetzes ist.
Der Anspruch auf Sonderurlaub steht auch denjenigen Personen zu, die auf Grund
geringfügiger Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreit sind. Er ist beschränkt auf 10
Tage pro Kind und Jahr bzw. 20 Tage für Alleinerziehende. Dabei ist der Arbeitnehmer nur
(unbezahlt) freizustellen.
Urlaub zusammenhängend!
§ 7 II BUrlG:
"Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich
machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der
Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
§ 7 I BUrlG:
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu
berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder
Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang
verdienen, entgegenstehen."
Anspruch auf Sonderurlaub, bei Umzug, gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub
Der Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB setzt voraus, dass ein im Vollzug
befindliches Arbeitsverhältnis vorliegt.
Weitere Gegebenheiten für Anspruch auf Sonderurlaub sind Trauerfälle in der Familie,
Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 6116 BGB oder Freistellung geht sehr weit und erstreckt
sich noch auf weitere Möglichkeiten.
Bei bezahltem Sonderurlaub ist an Stelle des Urlaubsentgeltes an den Tagen der
Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu leisten.
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub bei Wohnungswechsel oder Heirat?
Sonderurlaub ist der Urlaub, der den Beschäftigten aus besonderen, persönlichen Gründen
gewährt wird.
Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen,
vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.
Anspruch auf Sonderurlaub unter bestimmten Voraussetzungen.
Zu den anerkannten persönlichen Gründen zählen
* eine Erkrankung Angehöriger,
* Todesfälle im Familien- und Verwandtenkreis,
* Eheschließungen,
* die Geburt eines Kindes,
* ein Umzug
* und Arztbesuche.
Einen gesetzlichen Anspruch auf "Sonderurlaub" (auch wenn es sich eigentlich gar nicht um
Sonderurlaub handelt) wegen Umzugs gibt es nicht. Ein Anspruch auf Freistellung von der
Arbeitsleistung entspringt höchstens einer vertraglichen (AV, TV, BetrV) Vereinbarung.
Anspruch auf Sonderurlaub, bei Umzug, gesetzlicher Anspruch auf
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
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