Anspruch   Sonderurlaub Anspruch auf Sonderurlaub   Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet Sonderurlaub zu gewähren. Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist. Dem Arbeitgeber obliegt es aber nach § 616 BGB dem vorübergehend verhinderten Arbeitnehmer Sonderurlaub unter fortlaufender Zahlung der Vergütung zu gewähren. Auch bei Wohnungswechsel besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn es vertraglich nicht vereinbart ist. Ein Freistellungsanspruch steht allen Eltern und auch Alleinerziehenden zu, deren Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist (§ 45 Abs.3 SGB V). Für den Anspruch ist nicht mehr erforderlich, dass der Arbeitnehmer Versicherter i.S.d. Gesetzes ist. Der Anspruch auf Sonderurlaub steht auch denjenigen Personen zu, die auf Grund geringfügiger Beschäftigung von der Versicherungspflicht befreit sind. Er ist beschränkt auf 10 Tage pro Kind und Jahr bzw. 20 Tage für Alleinerziehende. Dabei ist der Arbeitnehmer nur (unbezahlt) freizustellen. Urlaub zusammenhängend! § 7 II BUrlG: "Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen." § 7 I BUrlG: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."   Anspruch auf Sonderurlaub, bei Umzug, gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub Der Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB setzt voraus, dass ein im Vollzug befindliches Arbeitsverhältnis vorliegt.  Weitere Gegebenheiten für Anspruch auf Sonderurlaub sind Trauerfälle in der Familie, Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 6116 BGB oder Freistellung geht sehr weit und erstreckt sich noch auf weitere Möglichkeiten.   Bei bezahltem Sonderurlaub ist an Stelle des Urlaubsentgeltes an den Tagen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu leisten.   Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub bei Wohnungswechsel oder Heirat?   Sonderurlaub ist der Urlaub, der den Beschäftigten aus besonderen, persönlichen Gründen gewährt wird.   Ansprüche auf Sonderurlaub und die Dauer können sich aus Betriebsvereinbarungen, vertraglichen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.  Anspruch auf Sonderurlaub unter bestimmten Voraussetzungen.    Zu den anerkannten persönlichen Gründen zählen     *  eine Erkrankung Angehöriger,     *   Todesfälle im Familien- und Verwandtenkreis,     *   Eheschließungen,     *   die Geburt eines Kindes,     *   ein Umzug     *   und Arztbesuche. Einen gesetzlichen Anspruch auf "Sonderurlaub" (auch wenn es sich eigentlich gar nicht um Sonderurlaub handelt) wegen Umzugs gibt es nicht. Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung entspringt höchstens einer vertraglichen (AV, TV, BetrV) Vereinbarung.   Anspruch auf Sonderurlaub, bei Umzug, gesetzlicher Anspruch auf Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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