Kündigung während der Ausbildung
Kündigung wegen schlechter Noten.
Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildenden ist nach der Probezeit nur fristlos aus wichtigem Grund
möglich. Schlechte Noten im Berufsschulzeugnis sind kein Grund für eine fristlose Kündigungwährend der Ausbildung.
Der Ausbilder hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum
Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind (§ 6 (1) Nr. 1 Berufsbildungsgesetz).
Kündigung des Auszubildenden
Nach § 15 Abs.2 BBiG kann das Ausbildungsverhältnis vom Auszubildenden nur aus
1) wichtigem Grund fristlos oder
2) mit 4-wöchiger Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Azubi die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf
ausbilden lassen will. Davon unabhängig ist es trotzdem möglich zu kündigen.
Dann ist er nach § 16 BBiG schadensersatzpflichtig. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall die Höhe des Schadens
beweisen. Ende Ausbildung, Arbeitsvertrag Ausbildungsverträge enden mit dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung automatisch.
Nimmt man am folgenden Tag die Arbeit im Betrieb auf, ohne dass dem widersprochen wird, wird dadurch ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis begründet, für das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Lehrzeit kann auf Antrag des Auszubildenden verlängert werden, wenn offensichtlich ist, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht
wird. bei schwerer, erkennbare Ausbildungsdefizite und/oder längere Fehlzeiten durch Krankheit.
Vor Beginn einer Ausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden.
Kündigung während der Ausbildung
die Kündigung ist nach dem Gesetz (§ 15 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz) tatsächlich nicht so einfach.
Kündigung Auszubildender
Auszubildende sind während einer anfänglichen Probezeit von mindestens einem bis zu drei Monaten jederzeit, ohne Einhaltung
einer Frist, kündbar. Die Kündigung während der Probezeit muss nicht begründet werden.
Die Kündigung einer Mitarbeiterin, die ihren Vorgesetzten nicht rechtzeitig über das positive Ergebnis eines Schwangerschaftstest
informiert, kann rechtens sein. Grundsätzlich kann man jedes Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen, kommt nur darauf an, ob die
Begründungen auch vor dem AG Stand halten würden, wenn dagegen geklagt wird.
Auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist bei jugendlichen Auszubildenden (unter 18 Jahren) jede Mehrarbeit über
die wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden nicht gestattet.
Während der Probezeit - maximal den ersten vier Monaten der Ausbildung kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von
Gründen und fristlos jederzeit gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Da es keine Frist einzuhalten gilt, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, der
in der Kündigung angegeben ist.
“Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit - also in der Regel in den ersten vier Monaten der Ausbildung - ohne
Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden (§22 Berufsbildungsgesetz).”
Kündigung während der Ausbildung, Auszubildende, Ausbildungsverhältnis kündigen
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