Prokura  Handlungsvollmacht Die Prokura ist eine handlungsrechtliche Vollmacht. Sie legt gesetzlich fest, welchen Umfang diese Vollmacht hat. Sie muss im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ausdrücklich erteilt werden. Dadurch wird der Inhaber zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen ermächtigt, die in irgendeiner Weise mit irgendeinem Handelsgewerbe vorkommen können. Folgende Dinge sind damit nicht verbunden: die Geschäftsauflösung, der Verkauf des Unternehmens, die Aufnahme von Gesellschaftern, der Erteilung einer Prokura, Unterschreiben von Inventar und/oder Bilanz. Der Verkauf oder die Belastung von Grundstücken kann der Prokurist vornehmen, bedarf aber der ausdrücklichen Bevollmächtigung. Erteilen darf die Prokura ausschließlich der Vollkaufmann, wobei er auch beschränkt Geschäftsfähige, z.B. Minderjährige, bevollmächtigen darf. Die Prokura wird im Handelsregister eingetragen und wird bekannt gemacht, z.B. durch Rundschreiben an die Geschäftspartner. Die Prokura erlischt unter folgenden Bedingungen: durch Widerruf, mit Beendigung des Rechtsverhältnisses, z.B. durch Ausscheiden des Angestellten, oder mit Auflösung des Geschäftes. Der Tod des Geschäftsinhabers ist keine Option zur Beendigung der Prokura. Die Prokura unterscheidet sich nach folgenden Kriterien: - Einzelprokura: Eine Person kann alleine die gesamte Vertretungsmacht ausüben - Filialprokura: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf die Vertretung einer Niederlassung und deren Geschäfte - Gesamtprokura: Die Vollmacht kann nur durch zwei oder mehrere Personen gemeinsam ausgeübt werden Geltungsbereich für die Handlungsvollmacht allgemein: - Einstellung von Mitarbeitern - Wareneinkäufe und -verkäufe - Abwicklung von Zahlungsgeschäften. Der Handlungsbevollmächtigte mit allgemeiner Handlungsvollmacht (Generalvollmacht) kann mit zusätzlicher, besonderer Vollmacht auch folgendes tun: - Veräußerung, Belastung oder Erwerb von Grundstücken - Führung von Prozessen - Aufnahme von Darlehen - Eingehen von Wechselverbindlichkeiten und Bürgschaften. Ausdrückliche oder konkludente Erteilung der Handlungsvollmacht. Erteilung durch den Geschäftsinhaber oder einen seiner Vertreter, d.h. der Prokurist darf eine Handlungsvollmacht erteilen.      Keine Eintragung der Handlungsvollmacht Die Handlungsvollmacht ist in Deutschland jede von einem Kaufmann für sein Handelsgeschäft erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist. Die Prokura ist dem Grunde nach eine gewöhnliche Vollmacht, die jedoch in vielerlei Punkten von den allgemeinen Regeln abweicht: Die Prokura kann nur einer natürlichen Person erteilt werden. Die Prokura ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, § 49 Abs. 1 HGB. Bei der Prokura handelt es sich um eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht.  “Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, muss auch dann nicht zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen.  Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.” “Die Prokura kann nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und ausschließlich mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden.” Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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