Prokura Handlungsvollmacht
Die Prokura ist eine handlungsrechtliche Vollmacht. Sie legt gesetzlich fest, welchen Umfang
diese Vollmacht hat. Sie muss im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ausdrücklich erteilt werden.
Dadurch wird der Inhaber zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und
Rechtshandlungen ermächtigt, die in irgendeiner Weise mit irgendeinem Handelsgewerbe
vorkommen können. Folgende Dinge sind damit nicht verbunden: die Geschäftsauflösung, der
Verkauf des Unternehmens, die Aufnahme von Gesellschaftern, der Erteilung einer Prokura,
Unterschreiben von Inventar und/oder Bilanz.
Der Verkauf oder die Belastung von Grundstücken kann der Prokurist vornehmen, bedarf aber
der ausdrücklichen Bevollmächtigung. Erteilen darf die Prokura ausschließlich der Vollkaufmann,
wobei er auch beschränkt Geschäftsfähige, z.B. Minderjährige, bevollmächtigen darf. Die Prokura
wird im Handelsregister eingetragen und wird bekannt gemacht, z.B. durch Rundschreiben an die
Geschäftspartner.
Die Prokura erlischt unter folgenden Bedingungen: durch Widerruf, mit Beendigung des
Rechtsverhältnisses, z.B. durch Ausscheiden des Angestellten, oder mit Auflösung des
Geschäftes. Der Tod des Geschäftsinhabers ist keine Option zur Beendigung der Prokura.
Die Prokura unterscheidet sich nach folgenden Kriterien: - Einzelprokura: Eine Person kann
alleine die gesamte Vertretungsmacht ausüben - Filialprokura: Die Vollmacht erstreckt sich nur
auf die Vertretung einer Niederlassung und deren Geschäfte - Gesamtprokura:
Die Vollmacht kann nur durch zwei oder mehrere Personen gemeinsam ausgeübt werden
Geltungsbereich für die Handlungsvollmacht allgemein: - Einstellung von Mitarbeitern -
Wareneinkäufe und -verkäufe - Abwicklung von Zahlungsgeschäften.
Der Handlungsbevollmächtigte mit allgemeiner Handlungsvollmacht (Generalvollmacht) kann mit
zusätzlicher, besonderer Vollmacht auch folgendes tun: - Veräußerung, Belastung oder Erwerb
von Grundstücken - Führung von Prozessen - Aufnahme von Darlehen - Eingehen von
Wechselverbindlichkeiten und Bürgschaften.
Ausdrückliche oder konkludente Erteilung der Handlungsvollmacht.
Erteilung durch den Geschäftsinhaber oder einen seiner Vertreter, d.h. der Prokurist darf eine
Handlungsvollmacht erteilen.
Keine Eintragung der Handlungsvollmacht
Die Handlungsvollmacht ist in Deutschland jede von einem Kaufmann für sein Handelsgeschäft
erteilte Vollmacht, die nicht Prokura ist. Die Prokura ist dem Grunde nach eine gewöhnliche
Vollmacht, die jedoch in vielerlei Punkten von den allgemeinen Regeln abweicht:
Die Prokura kann nur einer natürlichen Person erteilt werden. Die Prokura ermächtigt den
Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und
Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, § 49 Abs. 1 HGB.
Bei der Prokura handelt es sich um eine umfassende handelsrechtliche Vollmacht.
“Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der privaten Nutzung des Internets während
der Arbeitszeit, muss auch dann nicht zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche
Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.”
“Die Prokura kann nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen
Vertreter und ausschließlich mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden.”
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
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Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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