Pflicht zu Überstunden
Pflicht zu Überstunden, wie viel Überstunden sind zulässig, Anordnung
Eine einvertragliche Vereinbarung, wonach Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind,
ist genauso zulässig, wie eine Überstundenvergütung in Form einer gleichbleibenden
Pauschale.
Eine Vereinbarung über die Pauschalabgeltung von Überstunden findet in § 138 BGB ihre
Grenze. Eine Pauschalabgeltung aller anfallenden Überstunden ist dann nichtig, wenn es
dadurch zu einem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt.
Der Arbeitnehmer, der sich auf die Nichtigkeit einer pauschalen Überstundenabgeltung
beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines groben
Missverhältnisses zwischen geforderter Arbeitsleistung und vereinbartem Gehalt.
Bei einer vertraglichen Vergütung, die mehr als 70 % des übrigen Vergleichslohnes
ausmacht, ist die Grenze zur Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nicht überschritten. Der
Arbeitnehmer, der Überstundenvergütung beansprucht, muss beim Bestreiten der
Überstunden beweisen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche
Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.
Und muss er beweisen können, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet waren.
Gem. § 4a EFZG ist es zulässig, Anwesenheitsprämien für krankheitsbedingte Fehlzeiten
anteilmäßig zu kürzen. Überstunden liegen vor, wenn die individuell regelmäßige
Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird.
Haben die Arbeitsvertragsparteien die individuelle regelmäßige Arbeitszeit vertraglich nicht
bestimmt, weil sie Schwankungen ausgesetzt ist und haben sie deshalb die Zahlung einer
Überstundenpauschale vereinbart, so hat der Arbeitnehmer während des
Entgeltfortzahlungsraums auch Anspruch auf die Überstundenpauschale. (LAG Schleswig-
Holstein, Urt. v. 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02 -)
Pflicht zu Überstunden?
Der Dienstnehmer ist nur zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn das im Gesetz,
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
Für Angestellte gibt es keine generelle, gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von
Überstunden. Eine Ausnahme ergibt sich aus der Treuepflicht des Dienstnehmers: In
gewissen begründeten Fällen ist der Dienstnehmer zur Überstundenleistung verpflichtet.
Selbst wenn der Dienstnehmer der Überstundenarbeit zugestimmt hat, muss er keine
Überstunden leisten, wenn seine berücksichtigungswürdigen Interessen der
Überstundenarbeit entgegenstehen (§ 6 Abs. 2 AZG).
Wann müssen Überstunden geleitstet werden?
Existiert keine ausdrückliche Vereinbarung, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur
Leistung von Überstunden verpflichtet. Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und
Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Ist es dem Arbeitgeber
aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht möglich, weitere Arbeitnehmer einzustellen,
besteht eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden.
Oftmals enthalten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Ableistung
von Überstunden. Auch diese Regelungen finden ihre Grenzen im Arbeitszeitrecht (48-
Stunden-Woche; vorübergehender 10-Stunden-Tag). Verstoßen die Vereinbarungen
hiergegen, kann der Arbeitnehmer die Überstunden verweigern.
Sind die Vereinbarungen rechtmäßig, so ist der Arbeitnehmer in dem gesetzten Rahmen
zur Leistung der Überstunden verpflichtet. Verweigert der Arbeitnehmer unberechtigt
Überstunden, so kann das ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung
seitens des Arbeitgebers sein. In Ausnahmefällen muss der Arbeitnehmer aber auch bei
Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung Überstunden erbringen.
Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend
erforderlich sind.
Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag
ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann
er sogar fristlos gekündigt werden. Ein Arbeitgeber muss seine Beschäftigten schriftlich
über deren Pflicht zur Leistung von Überstunden hinweisen.
In welchem Rahmen sind Überstunden zulässig?
Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen, so lange sie zumutbar sind und die
gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist (
pauschale Abgeltung von Überstunden zulässig), haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine
zusätzliche Vergütung, wenn sie über die „normale“ Arbeitszeit hinaus Überstunden
leisten.
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nur dann verpflichtet Überstunden zu leisten, wenn dies
zuvor mit dem Arbeitgeber einzelvertraglich oder kollektivrechtlich (Tarifvertrag /
Betriebsvereinbarung) vereinbart worden ist.
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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