Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurde auch die Entfernungspauschale ab dem Jahr 2012 vereinfacht. Wer bei täglichen Fahrten zur Arbeit abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Mit der Entfernungspauschale werden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte abgegolten. Nur wenn die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale im Kalenderjahr übersteigen, werden diese tatsächlichen Kosten angesetzt. Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie beträgt einheitlich 0,30 € je Entfernungskilometer. Die gesetzliche Streichung (ab.1.1.2007) der Entfernungspauschale für Entfernungen zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte von bis zu 20 km wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvL 1/07) aufgehoben. Damit können auch für die ersten 20 km Fahrtkosten wie Werbungskosten abgezogen werden. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Pauschale geltend gemacht werden. Bei Flugreisen kann nichts abgesetzt werden. Auch wenn man zu Fuß geht, erhält man die Pauschale. Es wird mit 230 Arbeitstagen und der einfachen Wegstrecke  - also der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - gerechnet. Unfallkosten sind mit der Entfernungspauschale abgegolten und können nicht mehr daneben als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Entfernungspauschale ist – wie bisher - auch künftig auf den Arbeitnehmer– Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 a) EStG anzurechnen. Unverändert gilt: Es gilt weiterhin die Höchstgrenze von 4.500,- € Die Entfernungspauschale gilt nicht bei steuerfreier Sammelbeförderung und für Flugstrecken. Auch als PKW- Insasse kann die Pauschale geltend gemacht werden. Jeder Insasse kann also die Kosten geltend machen, auch wenn sie nur einmal entstanden sind. Mit der Entfernungspauschale,  werden im deutschen Einkommensteuerrecht die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert. Die Entfernungspauschale steht für Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Sie ist nicht von der Benutzung des eigenen Kfz abhängig und wird deshalb auch als verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale bezeichnet.   Form der steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Arbeitnehmer können Fahrten zur Arbeitsstelle ohne weiteren Nachweis steuerlich wie folgt absetzen: Geltend gemacht werden kann nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle. Etwas anderes gilt nur, wenn eine andere Straßenverbindung verkehrstechnisch günstiger ist. Die Entfernungspauschale kann nur für eine einmalige Fahrt pro Arbeitstag geltend gemacht werden, d.h. entweder für die Hin- oder die Rückfahrt zur Arbeitsstelle. Es werden nur volle Kilometer berücksichtigt. Entfernungspauschale 2012, Kilmoterpauschale Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!