Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurde auch die Entfernungspauschale ab dem Jahr 2012
vereinfacht. Wer bei täglichen Fahrten zur Arbeit abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und
das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Mit der
Entfernungspauschale werden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen
Arbeitsstätte abgegolten.
Nur wenn die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale im Kalenderjahr
übersteigen, werden diese tatsächlichen Kosten angesetzt.
Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus
nichtselbstständiger Arbeit.
Sie beträgt einheitlich 0,30 € je Entfernungskilometer. Die gesetzliche Streichung (ab.1.1.2007)
der Entfernungspauschale für Entfernungen zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte von
bis zu 20 km wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 2 BvL 1/07)
aufgehoben.
Damit können auch für die ersten 20 km Fahrtkosten wie Werbungskosten abgezogen werden.
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können im Rahmen einer
verkehrsmittelunabhängigen Pauschale geltend gemacht werden.
Bei Flugreisen kann nichts abgesetzt werden.
Auch wenn man zu Fuß geht, erhält man die Pauschale.
Es wird mit 230 Arbeitstagen und der einfachen Wegstrecke - also der kürzesten
Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - gerechnet.
Unfallkosten sind mit der Entfernungspauschale abgegolten und können nicht mehr daneben
als Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Entfernungspauschale ist – wie bisher - auch künftig auf den Arbeitnehmer– Pauschbetrag
nach § 9a Satz 1 Nr. 1 a) EStG anzurechnen.
Unverändert gilt: Es gilt weiterhin die Höchstgrenze von 4.500,- €
Die Entfernungspauschale gilt nicht bei steuerfreier Sammelbeförderung und für Flugstrecken.
Auch als PKW- Insasse kann die Pauschale geltend gemacht werden.
Jeder Insasse kann also die Kosten geltend machen, auch wenn sie nur einmal entstanden
sind. Mit der Entfernungspauschale, werden im deutschen Einkommensteuerrecht die
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte pauschaliert.
Die Entfernungspauschale steht für Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte. Sie ist nicht von der Benutzung des eigenen Kfz abhängig und wird deshalb auch
als verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale bezeichnet.
Form der steuerlich absetzbaren Werbungskosten.
Arbeitnehmer können Fahrten zur Arbeitsstelle ohne weiteren Nachweis steuerlich wie folgt
absetzen: Geltend gemacht werden kann nur die kürzeste Straßenverbindung zwischen der
Wohnung und der Arbeitsstelle. Etwas anderes gilt nur, wenn eine andere Straßenverbindung
verkehrstechnisch günstiger ist.
Die Entfernungspauschale kann nur für eine einmalige Fahrt pro Arbeitstag geltend gemacht
werden, d.h. entweder für die Hin- oder die Rückfahrt zur Arbeitsstelle. Es werden nur volle
Kilometer berücksichtigt.
Entfernungspauschale 2012, Kilmoterpauschale
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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