Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigen will, braucht er dafür gemäß § 626 Abs.1 BGB einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund kann auch Zahlungsverzug des Arbeitgebers sein. Der Verzug muss erheblich sein. Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem muss vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Macht ein Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, dann ist er erst einmal geschützt, umsonst zu arbeiten. Er kann dann auch Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Kann man  bei Lohnverzug Arbeitslosengeld verlangen?  Obwohl das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht, kann der AN sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. § 143 Abs.1 SGB III schreibt zwar vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, solange jemand Arbeitsentgelt erhält oder beansprucht. Diese gesetzliche Vorschrift scheint daher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit auszuschließen, für die ein Anspruch auf Lohn gegen den zahlungsunfähigen Arbeitgeber besteht. Von dieser Regel macht das Gesetz aber in § 143 Abs.3 Satz 1 SGB III eine Ausnahme. "Soweit der Arbeitslose die genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht." Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Arbeitsgebers gekündigt werden muss, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Der Agentur für Arbeit muss aber belegt werden, dass kein Lohn gezahlt wurde. Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld auf den Lohnanspruch aus? Die rechtliche Folge der Gewährung von Arbeitslosengeld besteht gemäß § 115 Abs.1 SGB X in dem Übergang der Lohnforderung auf die Bundesagentur für Arbeit  und das in der Höhe, in der die Agentur für Arbeit Leistungen erbracht hat. Die Bundesagentur für Arbeit kann den übergegangenen Anspruch nach ihrem Ermessen beitreiben. Sie trägt dabei das Risiko, dass der Arbeitgeber für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer  arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld erhält, rückständige Lohnforderungen nicht erfüllt. In Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes ist die Bundesanstalt für Arbeit Inhaber des auf den übergegangenen Lohnanspruchs. In Höhe der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Bruttolohnanspruch bleibt der Arbeitnehmer Inhaber des Lohnanspruchs. Wenn es der Bundesagentur gelingt, den auf sie übergegangenen Lohnanspruch beizutreiben, verlängert sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Ob die Bundesagentur die auf sie übergegangenen Lohnansprüche einklagt oder nicht, steht allein in ihrem Ermessen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Geld holt sich das Arbeitsamt i.d.R wieder vom AG. Wenn der Arbeitgeber mindestens 2 Monate keinen Lohn gezahlt hat, ist es wohl angebracht, zu reagieren.   Erfahrungsgemäß ist es unwahrscheinlich dass ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, wenn er die Sozialversicherungsbeträge ordnungsgemäß entrichtet hat,   Man spricht Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld. Es ist  nicht erforderlich, dass  das Arbeitsverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Arbeitsgebers gekündigt werden muss, um in den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen. Der Agentur für Arbeit muss belegt werden (zum Beispiel durch die Vorlage von Kontoauszügen und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen), dass  wegen eines nicht unerheblichen Zahlungsverzuges die Arbeit verweigert wurde. Sie können aber auch selbst das Arbeitsverhältnis kündigen und haben keine Sperre bei der Arbeitsagentur zu befürchten, da die Kündigung auf einem Verhalten des Arbeitgebers beruht und dieser Anlass zur Kündigung gegeben hat. Was wird aus dem Gehalt, wenn die Firma vor dem Konkurs steht? Bleibt die Firma den Lohn schuldig, sollte der sich der Arbeitnehmer sofort an die Arbeitsagentur wenden. Denn, diese ist zuständig für Insolvenzgeld. Das sollte geschehen, noch bevor 3 Monatsgehälter offen sind. Insolvenzgeld gibt es höchstens für ein Vierteljahr. Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen nicht fort, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitgeber nicht den Lohn zahlt, beantragen Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!