Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird
Wenn ein Arbeitnehmer fristlos kündigen will, braucht er dafür gemäß § 626 Abs.1 BGB
einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund kann auch Zahlungsverzug des Arbeitgebers
sein. Der Verzug muss erheblich sein.
Der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem muss
vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden. Eine fristlose Kündigung
wegen Zahlungsverzugs ist im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter
bestimmten Voraussetzungen möglich. Macht ein Arbeitnehmer von seinem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, dann ist er erst einmal geschützt, umsonst zu arbeiten.
Er kann dann auch Leistungen vom Arbeitsamt beziehen.
Kann man bei Lohnverzug Arbeitslosengeld verlangen?
Obwohl das Arbeitsverhältnis noch weiter besteht, kann der AN sich beim Arbeitsamt
arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. § 143 Abs.1 SGB III schreibt zwar
vor, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, solange jemand Arbeitsentgelt erhält
oder beansprucht. Diese gesetzliche Vorschrift scheint daher einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld für die Zeit auszuschließen, für die ein Anspruch auf Lohn gegen den
zahlungsunfähigen Arbeitgeber besteht.
Von dieser Regel macht das Gesetz aber in § 143 Abs.3 Satz 1 SGB III eine Ausnahme.
"Soweit der Arbeitslose die genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des
Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit
geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht." Es ist nicht erforderlich, dass das
Arbeitsverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des Arbeitsgebers gekündigt werden muss,
um Arbeitslosengeld zu bekommen.
Der Agentur für Arbeit muss aber belegt werden, dass kein Lohn gezahlt wurde.
Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld auf den Lohnanspruch aus?
Die rechtliche Folge der Gewährung von Arbeitslosengeld besteht gemäß § 115 Abs.1
SGB X in dem Übergang der Lohnforderung auf die Bundesagentur für Arbeit und das in
der Höhe, in der die Agentur für Arbeit Leistungen erbracht hat. Die Bundesagentur für
Arbeit kann den übergegangenen Anspruch nach ihrem Ermessen beitreiben.
Sie trägt dabei das Risiko, dass der Arbeitgeber für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer
arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld erhält, rückständige Lohnforderungen nicht
erfüllt. In Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes ist die Bundesanstalt für Arbeit Inhaber
des auf den übergegangenen Lohnanspruchs.
In Höhe der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und Bruttolohnanspruch bleibt der
Arbeitnehmer Inhaber des Lohnanspruchs. Wenn es der Bundesagentur gelingt, den auf
sie übergegangenen Lohnanspruch beizutreiben, verlängert sich die Bezugsdauer des
Arbeitslosengeldes.
Ob die Bundesagentur die auf sie übergegangenen Lohnansprüche einklagt oder nicht,
steht allein in ihrem Ermessen. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das Geld holt sich das Arbeitsamt i.d.R wieder vom AG. Wenn der Arbeitgeber mindestens
2 Monate keinen Lohn gezahlt hat, ist es wohl angebracht, zu reagieren.
Erfahrungsgemäß ist es unwahrscheinlich dass ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, wenn
er die Sozialversicherungsbeträge ordnungsgemäß entrichtet hat, Man spricht
Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld.
Es ist nicht erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis wegen des Zahlungsverzugs des
Arbeitsgebers gekündigt werden muss, um in den Genuss von Arbeitslosengeld zu
kommen. Der Agentur für Arbeit muss belegt werden (zum Beispiel durch die Vorlage von
Kontoauszügen und Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen), dass wegen eines nicht
unerheblichen Zahlungsverzuges die Arbeit verweigert wurde.
Sie können aber auch selbst das Arbeitsverhältnis kündigen und haben keine Sperre bei
der Arbeitsagentur zu befürchten, da die Kündigung auf einem Verhalten des Arbeitgebers
beruht und dieser Anlass zur Kündigung gegeben hat.
Was wird aus dem Gehalt, wenn die Firma vor dem Konkurs steht?
Bleibt die Firma den Lohn schuldig, sollte der sich der Arbeitnehmer sofort an die
Arbeitsagentur wenden. Denn, diese ist zuständig für Insolvenzgeld.
Das sollte geschehen, noch bevor 3 Monatsgehälter offen sind. Insolvenzgeld gibt es
höchstens für ein Vierteljahr. Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen nicht fort,
besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitgeber nicht den Lohn zahlt, beantragen
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
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