Konkurrenzklausel
Es gibt nur eine ausdrückliche Regelung für Handlungsgehilfen im Handelsgesetzbuch; in § 60
HGB ist geregelt:
(1) Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe
betreiben noch in dem Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung
Geschäfte machen.
(2) Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei
der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, dass er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die
Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart. Diese Norm findet aber auf Arbeitnehmer
keine Anwendung Eine eventuell im Arbeitsvertrag enthaltene Konkurrenzklausel ist in der
Regel wirksam. Dem Arbeitnehmer ist jede Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitnehmers
untersagt, auch wenn der Arbeitsvertrag das nicht ausdrücklich regelt.
Das ergibt sich aus der vertraglichen Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem
Arbeitgeber. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn eine Genehmigung des Arbeitgebers
vorliegt. Bei Streitigkeiten trägt der Arbeitgeber die Beweislast für das Vorliegen und den
Umfang der Gestattung. Der Arbeitnehmer muss die Tatsachen vortragen, aus denen sich die
Bewilligung des Arbeitgebers ergeben soll. Die Vorbereitung einer Konkurrenztätigkeit kann
eine Kündigung rechtfertigen. Auch dann gilt das Verbot der Konkurrenztätigkeit, da der
Arbeitsvertrag weiter besteht. Auch dann, wenn eine außerordentliche Kündigung
ausgesprochen wurde, die der Arbeitnehmer bestreitet.
Die Regelung über die Konkurrenzklausel findet sich im Angestelltengesetz. Es ist im Gesetz
festgelegt, dass eine Konkurrenzklausel nur wirksam ist,
- wenn die Einhaltung der Klausel keine unbillige Erschwernis für das Fortkommen des
Arbeitnehmers bedeutet. Der Arbeitnehmer darf dadurch nicht gezwungen werden, in eine
berufsfremde Sparte mit geringerem Einkommen zu wechseln.
- wenn sie sich auf den direkten Geschäftszweig des Arbeitgebers bezieht.
- wenn die branchenbezogene Sperre höchstens ein Jahr beträgt. Bei Verletzung der
Konkurrenzklausel kann der ehemalige Arbeitgeber Schadenersatz bzw. eine allenfalls
vereinbarte Konventionalstrafe verlangen.
Die Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag muss nicht eingehalten werden, wenn der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer durch ein schuldbares Verhalten Anlass zum vorzeitigen Austritt oder zur
Kündigung gegeben hat. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat durch schuldbares Verhalten dazu
begründeten Anlass gegeben.
Allerdings ist der Arbeitnehmer an die Konkurrenzklausel gebunden, wenn der Arbeitgeber bei
Auflösung des Arbeitsverhältnisses erklärt, dass er ihm für die Dauer der Sperre das zuletzt
zukommende Entgelt bezahlt. Die Begriffe Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel haben
unterschiedliche Inhalte.
Das Konkurrenzverbot beinhaltet Pflichten des Arbeitnehmers für die Dauer des
Dienstverhältnisses.
Die Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag enthält Pflichten des Arbeitnehmers, die über die
Dauer des Dienstverhältnisses hinaus rechtswirksam sind. Die Regelung über die
Konkurrenzklausel findet sich im Angestelltengesetz. Diese Vorschriften gelten allerdings
analog auch für Arbeiter, wenn eine solche Konkurrenklausel im Arbeitsvertrag ausdrücklich
vereinbart wurde.
Ein Verbot zur Vereinbarung von Konkurrenzklauseln gibt es bei Leiharbeitsverhältnissen.
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag, rechtlich möglich, Arbeitgeber
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
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