Arbeitsrecht Schwangerschaftvertretung Sofern der Arbeitsvertrag nicht genau auf einen festgelegten Tag bestimmt ist, kann daraus ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entstehen. Formulierungen wie "Bis Ende der Schwangerschaf oder "Ende des Erziehungsurlaubes" sind nicht zulässig; es muss ein konkretes Datum genannt werden. Wird das Datum nicht genannt, wird der Zeitvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. (BAG, 7 AZR 243/94) Schwangerschaftsvertretung muss zeitlich genau befristet sein. Bei befristeten Verträgen, die zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub geschlossen werden, muss das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Kalendertag genau festgelegt werden. Anderenfalls besteht für die Aushilfskraft Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Bei befristeten Verträgen, die zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub  (Schwangerschaftsvertretung) geschlossen werden, muss das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Kalendertag genau festgelegt werden. Wer als Schwangerschaftsvertretung einen Job annimmt, sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen.  Der Arbeitsvertrag muss immer eindeutig befristet sein. In der Regel ist das Ende der Elternzeit. Wer vor Ablauf dieser Frist kündigen will, braucht oft die Einverständniserklärung des Arbeitgebers und einen Aufhebungsvertrag. Die Befristung ist zulässig, wenn es dafür einen "sachlichen Grund" gibt.  So z.B., wenn der betriebliche Bedarf für den Arbeitnehmer nur vorübergehend ist oder der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt wird (z.B. Schwangerschaftsvertretung). Arbeitnehmer (AN) wurde lt. Arbeitsvertrag befristet als Schwangerschaftsvertretung eingestellt. Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag, Anspruch auf Weiterbeschäftigung Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag, Anspruch auf Weiterbeschäftigung Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!