Arbeitsrecht
Schwangerschaftvertretung
Sofern der Arbeitsvertrag nicht genau auf einen festgelegten Tag bestimmt ist, kann daraus
ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung entstehen. Formulierungen wie "Bis Ende der
Schwangerschaf oder "Ende des Erziehungsurlaubes" sind nicht zulässig; es muss ein
konkretes Datum genannt werden.
Wird das Datum nicht genannt, wird der Zeitvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
umgewandelt. (BAG, 7 AZR 243/94)
Schwangerschaftsvertretung muss zeitlich genau befristet sein. Bei befristeten Verträgen, die
zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub geschlossen werden, muss das
Ende des Arbeitsverhältnisses auf den Kalendertag genau festgelegt werden.
Anderenfalls besteht für die Aushilfskraft Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Bei befristeten
Verträgen, die zur Vertretung von Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub
(Schwangerschaftsvertretung) geschlossen werden, muss das Ende des Arbeitsverhältnisses
auf den Kalendertag genau festgelegt werden. Wer als Schwangerschaftsvertretung einen Job
annimmt, sollte unbedingt das Kleingedruckte lesen. Der Arbeitsvertrag muss immer
eindeutig befristet sein.
In der Regel ist das Ende der Elternzeit. Wer vor Ablauf dieser Frist kündigen will, braucht oft
die Einverständniserklärung des Arbeitgebers und einen Aufhebungsvertrag.
Die Befristung ist zulässig, wenn es dafür einen "sachlichen Grund" gibt. So z.B., wenn der
betriebliche Bedarf für den Arbeitnehmer nur vorübergehend ist oder der Arbeitnehmer zur
Vertretung eines anderen Arbeitnehmers eingestellt wird (z.B. Schwangerschaftsvertretung).
Arbeitnehmer (AN) wurde lt. Arbeitsvertrag befristet als Schwangerschaftsvertretung
eingestellt.
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag, Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag, Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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