Urlaubsgenehmigung kann der AG zurückziehen
Bereits erteilte Urlaubsgenehmigung vom Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann die Zusage zum Urlaub zurückziehen, allerdings muss er für die
Stornokosten aufkommen.
Der Urlaub darf jedoch nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigert werden.
Nach einem Urteil des BAG (2 AZR 521/93) ist die "Selbstbeurlaubung" grundsätzlich ein
Grund zur fristlosen Kündigung. Dabei muss allerdings eine Interessenabwägung erfolgen.
Urlaub für Kur
Für eine ambulante medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme muss Urlaub
genommen werden, wenn nicht im einschlägigen Tarifvertrag etwas Anderes bestimmt ist.
Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt es nur bei einer stationären Maßnahme
Lohnfortzahlung.
Und auch SGB V unterscheidet zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen (§§ 23
Abs. 4 und 40 Abs. 2). Die BfA hat unter Berufung auf ein Urteil des ArbG Berlin eine andere
Meinung vertreten, anders jedoch das BAG: (19.01.00, Az.: 5 AZR 685/98).
Zur Abgrenzung ambulant/stationär: Stationäre Unterbringung bedeutet, dass der
Arbeitnehmer in der Einrichtung auch Unterkunft und Verpflegung erhalten muss.
Mittagessen reicht nicht aus, so u.a. das ArbG Regensburg Az.: 4 Ca 291/97.
Berechnung für Urlaubsabgeltung
Die Urlaubsabgeltung ist als Ersatz des Urlaubsanspruchs anzusehen. Deshalb erfolgt die
Berechnung ebenso wie die Berechnung des Urlaubsentgeltes, d. h. nach dem
durchschnittlichen Verdienst des AN in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs
(vgl. § 11 (1) Bundesurlaubsgesetz).
Berechnungsschema pro Arbeitstag: Verdienst der letzten 13 Wochen : 65 Arbeitstage =
Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag (13 Wochen x 5 AT = 65 Arbeitstage)
Bei monatlicher Abrechnungsweise treten an die Stelle der 13 Wochen die letzten drei
abgerechneten Monate. Aufgrund der Tariföffnungsklausel können Tarifverträge auch andere
Berechnungsmöglichkeiten vorsehen (z. B. 1/22 des monatlichen Gesamtverdienstes pro
Urlaubstag bei festbesoldeten Arbeitnehmern).
Geht ein Arbeitnehmer in Urlaub, ohne dass der Urlaub zuvor vom Arbeitgeber gewährt bzw.
genehmigt wurde, so stellt das einen Kündigungsgrund dar. Arbeitgeber sind an einen
bereits gewährten Urlaub gebunden.
Sie können von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er im betreffenden Zeitraum
arbeitet.
Der Urlaub wird nicht vom Arbeitnehmer genommen, sondern vom Arbeitgeber gewährt. Den
Urlaub aufzuheben ist nur einvernehmlich mit ihm möglich. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts
und die Dauer des Urlaubs müssen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer
vereinbart werden.
Dabei ist auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und auf die Erfordernisse des
Betriebes Rücksicht zu nehmen.
Die Urlaubsgenehmigung zurücknehmen gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nur in eng
begrenzten Ausnahmefällen bei besonderen Notfällen zulässig.
Darf der Arbeitgeber eine bereits erteilte Urlaubsgenehmigung wieder zurückziehen?
Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, einen Mitarbeiter aus dem
Urlaub zurückzurufen. Der Arbeitgeber muss vor der Urlaubsgenehmigung entscheiden, ob
wichtige betriebliche Belange dem Urlaubsantritt entgegenstehen.
Der Urlaub ist auf Verlangen des Arbeitnehmers in das nächste Kalenderjahr zu übertragen,
nachdem er diesen Teilanspruch während der laufenden Wartezeit aufgrund der gesetzlichen
Vorschriften nicht mehr einbringen kann.
Nach Ablauf der Wartezeit kann der Arbeitnehmer jederzeit -natürlich nach Genehmigung
des Arbeitgebers- seinen vollen Urlaubsanspruch auch z.B. schon zu Beginn des Jahres
nehmen.
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
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