Urlaubsgenehmigung kann der AG zurückziehen Bereits erteilte Urlaubsgenehmigung vom Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann die Zusage zum Urlaub zurückziehen, allerdings muss er für die Stornokosten aufkommen. Der Urlaub darf jedoch nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigert werden. Nach einem Urteil des BAG (2 AZR 521/93) ist die "Selbstbeurlaubung" grundsätzlich ein Grund zur fristlosen Kündigung. Dabei muss allerdings eine Interessenabwägung erfolgen. Urlaub für Kur Für eine ambulante medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme muss Urlaub genommen werden, wenn nicht im einschlägigen Tarifvertrag etwas Anderes bestimmt ist. Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt es nur bei einer stationären Maßnahme Lohnfortzahlung. Und auch SGB V unterscheidet zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen (§§ 23 Abs. 4 und 40 Abs. 2). Die BfA hat unter Berufung auf ein Urteil des ArbG Berlin eine andere Meinung vertreten, anders jedoch das BAG: (19.01.00, Az.: 5 AZR 685/98). Zur Abgrenzung ambulant/stationär: Stationäre Unterbringung bedeutet, dass der Arbeitnehmer in der Einrichtung auch Unterkunft und Verpflegung erhalten muss. Mittagessen reicht nicht aus, so u.a. das ArbG Regensburg  Az.: 4 Ca 291/97. Berechnung für Urlaubsabgeltung Die Urlaubsabgeltung ist als Ersatz des Urlaubsanspruchs anzusehen. Deshalb erfolgt die Berechnung ebenso wie die Berechnung des Urlaubsentgeltes, d. h. nach dem durchschnittlichen Verdienst des AN in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs (vgl. § 11 (1) Bundesurlaubsgesetz). Berechnungsschema pro Arbeitstag: Verdienst der letzten 13 Wochen : 65 Arbeitstage = Durchschnittsverdienst pro Arbeitstag (13 Wochen x 5 AT = 65 Arbeitstage) Bei monatlicher Abrechnungsweise treten an die Stelle der 13 Wochen die letzten drei abgerechneten Monate. Aufgrund der Tariföffnungsklausel können Tarifverträge auch andere Berechnungsmöglichkeiten vorsehen (z. B. 1/22 des monatlichen Gesamtverdienstes pro Urlaubstag bei festbesoldeten Arbeitnehmern).   Geht ein Arbeitnehmer in Urlaub, ohne dass der Urlaub zuvor vom Arbeitgeber gewährt bzw. genehmigt wurde, so stellt das einen Kündigungsgrund dar. Arbeitgeber sind an einen bereits gewährten Urlaub gebunden. Sie können von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er im betreffenden Zeitraum arbeitet. Der Urlaub wird nicht vom Arbeitnehmer genommen, sondern vom Arbeitgeber gewährt. Den Urlaub aufzuheben ist nur einvernehmlich mit ihm möglich. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts und die Dauer des Urlaubs müssen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Dabei ist auf die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht zu nehmen. Die Urlaubsgenehmigung zurücknehmen gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen bei besonderen Notfällen zulässig. Darf der Arbeitgeber eine bereits erteilte Urlaubsgenehmigung wieder zurückziehen? Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber kein Recht hat, einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen. Der Arbeitgeber muss vor der Urlaubsgenehmigung entscheiden, ob wichtige betriebliche Belange dem Urlaubsantritt entgegenstehen. Der Urlaub ist auf Verlangen des Arbeitnehmers in das nächste Kalenderjahr zu übertragen, nachdem er diesen Teilanspruch während der laufenden Wartezeit aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht mehr einbringen kann. Nach Ablauf der Wartezeit kann der Arbeitnehmer jederzeit -natürlich nach Genehmigung des Arbeitgebers- seinen vollen Urlaubsanspruch auch z.B. schon zu Beginn des Jahres nehmen. Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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