Kündigungsschutzklage einreichen
Kündigungsschutzklage bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf Wiedereinstellung klagt,
weil die Kündigung nicht berechtigt war. Das prüft dann das Arbeitsgericht.
Stellt das Arbeitsgericht auch fest, dass die Kündigung ungerechtfertigt war, wird der
Arbeitgeber verklagt, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, wenn er das nicht kann
oder möchte, muss er eine Abfindung zahlen. Und das ist dann Verhandlungssache.
Wie viel es also dem Arbeitgeber wert ist, den Arbeitnehmer nicht wieder einzustellen.
Und der Arbeitnehmer sollte die Summe fordern, die es ihm wert ist, nicht auf die
Wiedereinstellung zu bestehen.
Je älter ein Arbeitnehmer ist, desto mehr kann er fordern, weil die Chancen für den
Arbeitsmarkt dann schlechter aussehen. Genau das, wird das Gericht auch
berücksichtigen, wenn es um die Festlegung der Höhe einer Abfindung geht. Die Klage
ist beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich für natürliche Personen aus deren Wohnsitz.
Fristen Zur Klageerhebung hat der Arbeitnehmer ab dem Zugang der schriftlichen
Kündigung eine Frist von drei Wochen.
§ 4 Kündigungsschutzgesetz.
Die Klage muss entweder schriftlich beim Arbeitsgericht eingereicht oder dort mündlich
zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Weiterbeschäftigung bei laufender
Klage Der Arbeitnehmer ist auf sein Verlangen bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, wenn der Betriebsrat einer
ordentlichen Kündigung formell ordnungsgemäß widersprochen und der Arbeitnehmer
Kündigungsschutzklage erhoben hat.
Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn der Arbeitgeber bei der
Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht
ausreichend berücksichtigt hat, - die Kündigung gegen eine Richtlinie über Kündigungen
verstößt, - der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben
Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden
kann, - die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs-
oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder - eine Weiterbeschäftigung des
Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der
Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
Man sollte nicht von vornherein eine Kündigungsschutzklage ausschließen mit dem Ziel
eine Wiedereinstellung im Betrieb zu erlangen. Bei einer Kündigungsschutzklage klagt
man nicht auf Wiedereinstellung (das hieße ja, dass das Arbeitsverhältnis beendet war),
sondern auf Weiterbeschäftigung.
Kündigungsschutzklage einreichen
Während Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht früher zumeist
versuchten, ihre Wiedereinstellung zu erreichen, geht es heute in der Regel „nur“ um die
Höhe der Abfindung. Mit einer Kündigungsschutzklage wird das Arbeitsverhältnis nicht
vor allen Angriffen geschützt, sondern es wird immer nur eine ganz bestimmte
Kündigung angegriffen. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er
innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, wenn er eine Abfindung
erhalten will.
“Dreiwöchige Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt auch bei
außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit. - 6 AZR 873/06 - BAG”
“Ein Arbeitnehmer muss sich die Fristversäumnis eines Gewerkschaftsvertreters bei
Erhebung einer Kündigungsschutzklage zurechnen lassen. Bundesarbeitsgericht - 2
AZR 548/08 -”
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
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Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
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