Arbeitsrecht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Seit 1995 gibt es das. Danach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach
Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen
aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag vorhanden sind.
Rechtswirksam ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis.
Für Altverträge, die vor diesem Gesetz geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer
ebenfalls einen Nachweis verlangen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für
Aushilfsverträge, die nicht länger als einen Monat dauern.
Arbeitsvertrag, Befristung nur bei Schriftform wirksam
Schließt ein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer zunächst
nur mündlich ab und wird dieser Arbeitsvertrag erst später schriftlich festgelegt, ist die
Befristung wegen Formmangels unwirksam.
In einer nachträglichen Befristung liegt weder die nachträgliche Befristung des bislang
unbefristeten Arbeitsvertrages noch eine Bestätigung der formnichtigen Befristung.
Bundesarbeitsgericht Az.: 7 AZR 198/04
Ändern sich die Vertragsbedingungen, muss der Arbeitgeber dies spätestens einen Monat
nach Eintritt der Änderungen schriftlich mitteilen.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden?
Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.
Laut Nachweisgesetz ist der ArbG zur Ausstellung eines schriftlichen AV verpflichtet. Bei
einem echten Arbeitsverhältnis haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer automatisch einen
Arbeitsvertrag - ob schriftlich oder nur mündlich fixiert, ist dabei irrelevant.
Bei einer schriftlichen Änderung kann man sich auf den mündlichen Arbeitsvertrag beziehen.
Für diejenigen, die die Änderung des Arbeitsvertrages nicht unterschreiben wollen, gilt die
alte Regelung weiter. Im Streitfalle lassen sich Überstundenvereinbarungen,
Sonderzahlungen, Kosten des Dienstfahrzeuges etc. nur beweisen, wenn ein schriftlicher
Arbeitsvertrag besteht.
“Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf gemäß § 14 Abs.4 Teilzeit-und
Befristungsgesetz (TzBfG) zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wird ein Zeitvertrag "per
Handschlag", d.h. mündlich abgeschlossen, ist zwar der Arbeitsvertrag als solcher wirksam,
nicht aber die Befristungsabrede, der Arbeitsvertrag gilt dann als unbefristeter Arbeitsvertrag.
“
schriftlicher Arbeitsvertrag, Schriftform, Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden
schriftlicher Arbeitsvertrag, Schriftform, Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
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