Kündigung während Krankheit
Kündigung während Krankheit, gekündigt werden bei längerer Erkrankung
Eine Krankheit gewährt keinen Kündigungsschutz.
Erforderlich ist aus Sicht des Arbeitgebers eine negative Gesundheitsprognose des
zukünftigen Krankheitsbildes des Arbeitnehmers, sowie eine erhebliche Beeinträchtigung
betrieblicher Interessen. Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann den Arbeitgeber nur in
Ausnahmefällen berechtigen, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein
Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest nicht anzweifeln und muss daher im Falle einer
vermuteten Täuschung Beweise erbringen. (LAG Mainz)
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Es müssen - eine negative Gesundheitsprognose, - eine erhebliche Beeinträchtigung
Interessen des Arbeitgebers vorliegen, - es darf kein milderes Mittel als eine Kündigung
gegeben sein und - eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
muss ergeben, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten ist.
Kündigung trotz Krankheit
Eine Kündigung trotz Krankheit ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber eine Wartefrist von
zwei Jahren einhält und zu diesem Zeitpunkt immer noch unklar ist, wann der kranke
Mitarbeiter einsatzfähig ist. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az: 9 Sa 1087/01 Die
Erkrankung eines Mitarbeiters hindert den Arbeitgeber nicht daran, das Arbeitsverhältnis
wirksam zu kündigen.
Bei Kleinbetrieben oder kurzer Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung ohne Begründung
zulässig, bei der Anwendbarkeit des KSchG kann die Krankheit unter den dargestellten
Umständen eine Kündigung sozial rechtfertigen. Das KSchG schützt den Arbeitnehmer nicht
vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar Grund für
eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Kündigung während Krankheit, gekündigt werden
bei längerer Erkrankung Eine langandauernde Krankheit des Arbeitnehmers (Fallkonstellation
III) stellt einen Kündigungsgrund dar, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Nicht nur eine langanhaltende Krankheit des Arbeitnehmers oder häufige Kurzerkrankungen
können nach ständiger Rechtsprechung einen Kündigungsgrund darstellen. Grundsätzlich folgt
auch die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen krankheitsbedingter Minderung der
Leistungsfähigkeit dem dreistufigen Prüfungsschema.
Ist nicht damit zu rechnen, dass der Arbeitnehmer künftig seltener wegen Krankheit fehlt, muss
der Arbeitgeber im zweiten Schritt die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen belegen.
Bei einer Langzeiterkrankung ist eine Kündigung nach der Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts dann im betrieblichen Interesse begründet, wenn der Arbeitnehmer
voraussichtlich nicht innerhalb der kommenden zwei Jahre nach dem Kündigungstermin
wieder arbeiten kann.
Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen.
Dem Arbeitgeber ist in einem solchen Fall nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase
mit befristet eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken. LAG Hessen Urteil -2/9 Sa 1288/00
“Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange
dieser noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine Negativprognose für die nächsten
zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit
für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz”
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
schriftlicher Arbeitsvertrag
Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
Verlängerung nach Probezeit
Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist
Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der
Kündigungsfrist
Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag
Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
Zeitarbeitsvertrag Verlängerung
mit den Neuregelungen 2012
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