Kündigung während Krankheit Kündigung während Krankheit, gekündigt werden bei längerer Erkrankung Eine Krankheit gewährt keinen Kündigungsschutz.  Erforderlich ist aus Sicht des Arbeitgebers eine negative Gesundheitsprognose des zukünftigen Krankheitsbildes des Arbeitnehmers, sowie eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen berechtigen, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Ein Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest nicht anzweifeln und muss daher im Falle einer vermuteten Täuschung Beweise erbringen.  (LAG Mainz) Voraussetzungen für eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen   Es müssen - eine negative Gesundheitsprognose, - eine erhebliche Beeinträchtigung Interessen des Arbeitgebers vorliegen, - es darf kein milderes Mittel als eine Kündigung gegeben sein und - eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers muss   ergeben, dass dem Arbeitgeber die Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten ist. Kündigung trotz Krankheit  Eine Kündigung trotz Krankheit ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber eine Wartefrist von zwei Jahren einhält und zu diesem Zeitpunkt immer noch unklar ist, wann der kranke Mitarbeiter einsatzfähig ist. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az: 9 Sa 1087/01 Die Erkrankung eines Mitarbeiters hindert den Arbeitgeber nicht daran, das Arbeitsverhältnis wirksam zu kündigen. Bei Kleinbetrieben oder kurzer Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung ohne Begründung zulässig, bei der Anwendbarkeit des KSchG kann die Krankheit unter den dargestellten Umständen eine Kündigung sozial rechtfertigen. Das KSchG schützt den Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird. Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Kündigung während Krankheit, gekündigt werden bei längerer Erkrankung Eine langandauernde Krankheit des Arbeitnehmers (Fallkonstellation III) stellt einen Kündigungsgrund dar, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.  Nicht nur eine langanhaltende Krankheit des Arbeitnehmers oder häufige Kurzerkrankungen können nach ständiger Rechtsprechung einen Kündigungsgrund darstellen. Grundsätzlich folgt auch die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit dem dreistufigen Prüfungsschema. Ist nicht damit zu rechnen, dass der Arbeitnehmer künftig seltener wegen Krankheit fehlt, muss der Arbeitgeber im zweiten Schritt die Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen belegen. Bei einer Langzeiterkrankung ist eine Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann im betrieblichen Interesse begründet, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht innerhalb der kommenden zwei Jahre nach dem Kündigungstermin wieder arbeiten kann. Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitgeber ist in einem solchen Fall nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase mit befristet eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken. LAG Hessen Urteil  -2/9 Sa 1288/00 “Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange dieser noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine Negativprognose für die nächsten zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz” Abmahnung vom Arbeitgeber, Änderungskündigung, Fristen, Abfindung Anspruch auf Abfindung nach Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während Elternzeit Urlaubsgeld Weihnachtsgeld  450 Euro Jobber Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch Arbeiten an Feiertagen, Samstag und Wochenende Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt wird Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag Zahlungsverzug, Arbeitgeber Arbeitszeit Fahrtzeit Berechnung Betriebszugehörigkeit Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld Kündigung bei Betriebsübernahme, Bezahlung bei Rufbereitschaft Bezahlung  Sonntage, Feiertage Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit Bezahlung von Überstunden Entfernungspauschale 2012 Klage wegen rückständigem Lohn 450 Euro Job Krankenversicherung Krankmeldung an Arbeitgeber Kündigung während Ausbildung Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich Kündigung vor Arbeitsbeginn Kündigung während Krankheit Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzklage einreichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Mobbing am Arbeitsplatz Nutzung Dienstwagen Pflicht zu Überstunden Probezeit, Kündigung Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura, Vollmacht, Widerruf Rauchverbot am Arbeitsplatz Recht auf Einsicht in Personalakte Rücknahme einer Kündigung Rückzahlung von Weiterbildungskosten schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage Sozialauswahl bei Kündigungen Sperrzeit bei  Aufhebungsvertrag Stundung Lohn, Gehaltsverzicht schriftlicher Arbeitsvertrag Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen Lohnzahlung Verjährung Verlängerung nach Probezeit Vertragsstrafe wegen Kündigungsfrist Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der  Kündigungsfrist Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn Zeitarbeitsvertrag Verlängerung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! 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