Falls eine mündliche Kündigung abgegeben wurde
und es wurde darauf reagiert, muss trotzdem noch
eine schriftliche Kündigung nachgeholt werden.
Vorgeschrieben ist, dass die Kündigung schriftlich
zu erfolgen hat. Ob das auf dem normalen
Postweg, per Einschreiben oder persönlicher
Übergabe geschieht, ist nicht vorgeschrieben.
Es kommt auch auf den Zugang der Kündigung an.
Bei einer Zustellung außerhalb der üblichen
Bürozeiten gilt der Zugang für den nächsten Tag
8.00 Uhr. Übliche Bürozeiten liegen maximal
zwischen 8 Uhr und 18 Uhr.
Die Kündigung muss zugehen. Der Poststempel ist
nicht ausschlaggebend.
die Kündigung des Arbeitsvertrages
muss schriftlich erfolgen
Seit dem 01.05.2000 muss eine Kündigung
schriftlich erfolgen und die Unterschrift des
Kündigenden enthalten.
Einer Email fehlt die Unterschrift und gilt somit nicht
als rechtswirksames Kündigungsschreiben.
Es gibt aber Ausnahmen. Nämlich dann, wenn in
einer E-Mail, eine sogenannte qualifizierte
elektronische Signatur Pflicht ist. Um diese Art der
Unterschrift verwenden zu können, benötigen aber
der Verfasser als auch der Empfänger der E-Mail
einen Signaturschlüssel, ein dazugehöriges
Kartenlesegerät und eine PIN-Nummer
Eine Kündigung per Fax ist nicht mehr rechtsgültig.
Denn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
bedarf zu ihrer Wirksamkeit gemäß § 623 BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) der Schriftform.
Eine telefonische Kündigung ist unwirksam.
Beispiel Kündigung:
Hiermit Kündige ich mit sofortiger Wirkung/oder/
fristgerecht ..... mein Arbeitsverhältnis zum
..???07.2023. Ich bitte ferner um ein Arbeitszeugnis
für die Zeit meiner Beschäftigung bei Ihnen. --oder-
- Für die Zeit, die ich bei Ihnen in der Firma
beschäftigt war, bitte ich um ein Arbeitszeugnis.
Um eine schriftliche Bestätigung dieses Schreibens
wird gebeten.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht
begründet werden.
Eine eingescannte Unterschrift ist nicht gültig.
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