Hartz 4 und Elterngeld
Das Elterngeld bemisst sich nach dem zuletzt bezogenen Nettoeinkommens des sich um das Kind kümmernden Elternteils.
Die Höhe beträgt 67% (2/3) des letzten Einkommens, ist jedoch auf höchstens 1.800 € EUR begrenzt.
Für jedes weitere, anspruchsberechtigte Kind wird zusätzlich ein monatlicher Betrag von 300 Euro gezahlt.
Das Elterngeld trat an die Stelle des Erziehungsgeldes. Beim Mutterschaftsgeld trat keine Änderung ein. Hartz 4
Empfänger erhalten kein Elterngeld mehr.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde. Im Falle einer Mehrlingsgeburt
stehen den Eltern für jedes weitere Kind € 300 pro Monat Zuschlag für Mehrlingsgeburten zu. Grundsätzlich wird das
Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate verlängert, falls der zweite Elternteil für
mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt, das heißt nicht oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet.
Es erfolgt eine Anrechnung von 8 Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss auf 2 Monate der
Elterngeldleistung für die Mutter. Einer der Partner kann beispielsweise die vollen 12 Monatsbeträge, dann der andere die 2
weiteren Monatsbeträge in Anspruch nehmen, oder beide Partner können sich die Monatsbeträge gleichzeitig auszahlen
lassen. Folge ist dann allerdings, dass sich die Zahl der Monate entsprechend verringert.
Elterngeld Anrechnung Hartz4
- Hartz 4 Regelsätze 2012
- Elterngeld und Hartz 4
Es gab Neuregelungen 2012
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