Hartz 4 und Heizkosten
Die angemessenen Heizkosten
Es werden 1,- € bis 1,80 Euro je qm berechnet. Allerdings kann es auch hier im Einzelfall
zu Abweichungen kommen. Je nach Gemeinde. Wenn die Miete über der angemessenen
Größe liegt, kann das Sozialamt oder die Arbeitsagentur auffordern, die
Wohnungsausgaben dadurch zu senken, dass Teile der Wohnung untervermietet werden
oder dass in eine kleinere Wohnung umgezogen werden muss.
Hartz 4 und angemessene Heizkosten
Haushaltsgröße Betrag 1 – 2 Personen 557,00 €/Jahr - 46,00 €/mtl. 3 – 4 Personen 722,00
€/Jahr - 60,00 €/mtl. 5 und mehr Personen 836,00 €/Jahr - 70,00 €/mtl.
Jährliche Nachzahlungen werden auch übernommen, wenn insgesamt der
Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten
vor, dann muss die Nachzahlung selbst geleistet werden. Die Kosten für die
Warmwasseraufbereitung zählen nicht zu den Heizkosten. Bei den angemessenen
Heizkosten sind die quadratmeterbezogenen Richtwerte nur Eckdaten, viel wichtiger sind
die im Einzelfall gegebenen Vorkommnisse, wie z.B. Alter der Heizanlage, Dämmung und
die Lage der Wohnung. Das gilt auch für Heizkosten bei selbstbewohnten, angemessenen
Hauseigentum bzw. bei einer selbstbewohnten angemessenen Eigentumswohnung.
"Allein aus der Überschreitung von Durchschnittswerten lässt sich die Unangemessenheit
der Heizkosten nicht einfach so begründen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen,
die auf ein unwirtschaftliches Beheizen des Bedürftigen hinweisen." (LSG Niedersachsen-
Bremen, 9. 01. 06, L 7 AS 163/05 ER)
Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt werden,
müssen auch die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt werden, eine Reduktion auf
Pauschalen entsprechend der Heizkostenrichtlinie ist nicht zulässig. Sozialgericht Aurich S
25 AS 103105 ER
Im Rahmen von Hartz 4 werden auch Leistungen für die Unterkunft übernommen. Es
werden grundsätzlich nur die Kosten übernommen, die für den jeweiligen Einzelfall
angemessen sind. Bei der Beurteilung, welche Kosten im jeweiligen Einzelfall angemessen
sind, wird die reale Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt wie die Größe
und Zusammensetzung Ihrer Haushaltsgemeinschaft. Die Heizkosten werden bis zu einer
Höchstgrenze dem Bedarf zugerechnet und somit übernommen.
Die Heizkosten bemessen sich nach der Anzahl der Personen des Haushaltes und einer
Flächenbezugsgröße. Angemessen sind diese Heizkosten grundsätzlich mit 1,66 € / pro
m².
In den Heizkosten sind die Warmwasseraufbereitungskosten nicht enthalten. Diese sind
Bestandteil der Regelleistung und nicht der Heizkosten. Eine Kürzung der Heizkosten ohne
Prüfung eines unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter Heranziehung pauschaler
Richtwerte ist nicht zulässig.
angemessene Heizkosten, Übernahme durch ARGE, Kosten, Heizung
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