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Änderungen- Bürgergeld 2023
Die Regelsätze (Bürgergeld) für 2023 sind
gestiegen. Der Regelsatz der
Grundsicherung stieg auf 502 Euro Mit
Partnern zusammenlebende Erwachsene
erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14
J.bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14
Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.
Mehr Informationen
Die Regelsätze (Bürgergeld) gelten seit
Januar 2023.
Wird die Rückzahlung aus einer
Nebenkostenabrechnung angerechnet?
Eine Nebenkostenrückzahlung wird vom
Jobcenter als Einkommen angerechnet. Das kann
dazu führen, dass der monatliche Regelsatz
gekürzt wird. Nur ausnahmsweise wird ein
Guthaben nicht berücksichtigt.
Neue Gesetze und Änderungen zum Bürgergeld
für 2023
Kürzungen und Sanktionen
Wer seine Mitwirkungspflicht verletzt, erhält sofort
10 Prozent Kürzung vom Bürgergeld für einen
ganzen Monat.
Beim zweiten Verstoß muss er mit
20 Prozent Kürzung für zwei Monate
rechnen und bei weiteren Verstöße;
30 Prozent Kürzung für 3 Monate.
Kosten für Miete und Heizung werden nicht
gekürzt.
Papierformulare sollen überwiegend wegfallen.
Anträge sollen nur noch digital ausgefüllt und
verschickt werden können.
Die Unter-25-Jährigen erhalten als Sanktion ein
Coaching-Angebot über die Jugendhilfe.
Leistungskürzungen gibt es für diese
Personengruppe nicht mehr.
Welches Verhalten kann zu einer Kürzung
führen?
- es werden keine Eigenbemühungen für eine
Arbeitsstelle
nachgewiesen
- die Weigerung eine zumutbare Arbeit
anzunehmen oder eine
zumutbare Arbeit wurde ohne Grund
abgebrochen
- bei Meldeverstößen
Sanktionen gelten nicht für die Mietzahlungen.
Wird die Leistung um mindestens 60 Prozent
gekürzt, wird die Miete dann auf das Konto des
Vermieters überwiesen.
Änderungen beim „Bildungs- und
Teilhabepaket“. Es gibt jetzt 156 € jährlich
für Schulmaterial.
Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr können
Zuschüsse für Bildung beantragt werden. Das
betrifft Eltern, die Bürgergeld/Leistungen oder
auch Wohngeld erhalten.
Das können sein: Nachhilfestunden,
Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder auch
Kosten für eine Musikinstrument.
Eigenes Vermögen wird vom Jobcenter nur
herangezogen, wenn es sich um wirklich
größeres Vermögen handelt. Kleineres „Hab und
Gut“ wird nicht berücksichtigt.
Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro
vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100
Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750
Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen
anrechnungsfreies Vermögen.
Bürgergeld-Bezieher, die vor 1948 geboren sind,
haben einen erhöhten Freibetrag von € 520 pro
vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800
Euro.
Der Bürgergeld/ Antrag muss beim Jobcenter
gestellt werden. Zahlungen sind erst ab
Antragstellung möglich. Nur in Ausnahmefällen
auch rückwirkend.
Wer bisher schon Anspruch auf
Arbeitslosengeld II hatte, muss keinen neuen
Antrag stellen. Es wird automatisch gezahlt.
Zieht ein Bürgergeld/Hilfeempfänger in eine neue
Wohnung um, die nicht größer aber teurer als die
alte Wohnung ist, bezahlt das Jobcenter trotzdem
nur noch die Miete weiter, die für die alte
Mietwohnung gezahlt werden musste.
Benötigt jemand einen neuen Kühlschrank, weil
seiner kaputt ist, sollen künftig Vorschüsse auf
den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertrag
gezahlt werden.
Der Vorschuss vom Jobcenter muss innerhalb
eines Monats gezahlt werden. In Notsituationen,
soll die Auszahlung schneller erfolgen.
Bei wechselseitiger hälftiger
Betreuung von Kindern
Betreuen Eltern ein Kind je zur Hälfte, wenn also
jeder Elternteil eine eigene Bedarfsgemeinschaft
bildet, dann wird das Einkommen und Vermögen
des Kindes auch zur Hälfte bei jedem Elternteil
berücksichtigt.
Das BSG hat die gleich geteilte Kinderbetreuung
unterstützt. Eltern in Bürgergeld-Bezug steht beim
Wechselmodell der hälftige Alleinerziehenden
Mehrbedarf zu und die Kinder müssen bei der
Berechnung der Unterkunftskosten in beiden
Haushalten berücksichtigt werden.
Auch der Kinderzuschlag wurde um 20 Euro erhöht.
Von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich
pro Kind.