Ergänzende Darlehen vom Jobcenter
Es können auf Antrag Darlehen gewährt werden,
wenn sich ein Bürgergeld/Empfänger in einer
Notlage befindet und er Geld nicht aus seinem
Regelsatz aufbringen kann.
Was fast immer der Fall sein dürfte.
Darlehen an Mitglieder von
Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 19 Abs.
1 Satz 2 können an einzelne Mitglieder oder an
mehrere gemeinsam vergeben werden. Regelung
des § 105 Abs. 2.
Die Darlehensgewährung für
Bürgergeld/Empfänger ist im SGB II (§ 23)
geregelt.
“Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung
erbracht werden, können auch Schulden
übernommen werden, soweit das zur Sicherung
der Unterkunft oder zur Behebung einer
vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Hat ein Mieter bereits eine fristlose Kündigung
erhalten und es ist die einzige Möglichkeit,
Obdachlosigkeit zu verhindern, in dem die
Mietschulden übernommen werden, dann muss
das Jobcenter ein Darlehen für die Mietschulden
gewähren. (Hier sind aber Änderungen geplant)
So sollen Darlehen für Mietschulden nicht
mehr gewährt werden, wenn der
Hilfeempfänger die Zahlungen nicht an den
Vermieter weitergeleitet hat, weil er das Geld
für nicht notwendige Anschaffungen
verwendet hat.
Geldleistungen sollen als Darlehen auch erbracht
werden, um Arbeitslosigkeit zu verhindern oder
eine Arbeitsaufnahme zu fördern.
Das umfasst: Übergangsbeihilfe. (Geld als
Übergangszahlung bis zum ersten Lohn)
Geld für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte
(Ausrüstungsbeihilfe),
Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme
der Kosten für a) die Fahrt zu einer Arbeitsstelle
(Reisekostenbeihilfe), b) tägliche Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstelle
(Fahrkostenbeihilfe),
Nach dem SGB II können auch folgende
Darlehen gewährt werden: § 22 Abs. 2 S. 2 SGB
II:
- Eigentümerdarlehen bei Instandhaltung und
Reparatur
- Mietkaution.
- Leistungen zur Eingliederung von
Selbstständigen
Es ist nicht immer Bedingung, dass jemand
Bürgergeld/Empfängersein muss, um solche
Darlehen zu erhalten.
Muss das Jobcenter einen Führerschein
bezahlen?
Das Jobcenter muss Bürgergeld/ Bezieher einen
Führerschein bezahlen, wenn dadurch eine
Arbeitsstelle entsteht.
Das neue Arbeitsverhältnis muss
sozialversicherungpflichtig sein. Es gilt also nicht
bei einem Minijob.
Es muss eine Bescheinigung der Fahrschule
vorgelegt werden und vom zukünftigen Arbeitgeber
bestätigt werden, dass mit einem Führerschein ein
Arbeitsverhältnis zustandekommt. Diese Kosten
werden dann im Rahmen einer Fortbildung
übernommen.
Es kann auch ein Darlehen für den Kauf
eines Autos gewährt werden.
Das ist aber nur möglich, wenn der
Bürgergeld/Empfänger nachweisen kann, dass der
Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
nicht möglich ist.
Auch hier muss ein Arbeitsvertrag oder eine
Bescheinigung vom AG und ein Kaufvorvertrag
vorgelegt werden. Das Auto darf aber nicht mehr
als 1500 Euro kosten.
Darlehen der Eltern mindert Bürgergeld-Bezüge
Erhält ein Bürgergeld/Empfänger Geld von seinen
Eltern zur Überbrückung von finanziellen
Engpässen, rechtfertigt das eine Neuberechnung
des Bedarfs und die Minderung der Bürgergeld-
Bezüge durch das Jobcenter.
“Ein übergewichtiger Bürgergeld/Empfänger hat
Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich eine neue
Hose in Übergröße kaufen kann.
Wird ein Darlehen gezahlt, behält das Amt 10
Prozent des Regelbetrages monatlich für die
Rückzahlung ein. (§ 23 Abs.1 S.3 SGB II).
Bürgergeld/Empfänger können auch ein Darlehen
erhalten, wenn Haushaltsgeräte kaputt gehen und
dringend Neue benötigt werden. Dazu zählen bsw.
eine Waschmaschine und auch ein Kühlschrank.
Ein Fernseher zählt nicht dazu.
Das Jobcenter kann aber auch auf ein Möbellager
verweisen, wenn diese Geräte dort erhältlich sind.
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