ARGE und Darlehen in Notlagen ARGE kann in Notlagen ein Darlehen gewähren Ergänzende Darlehen Kann im Einzelfall ein von den Regelsätzen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden. Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt kann die Rückzahlung des Darlehens in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von bis zu 5 vom Hundert des Eckregelsatzes von der Leistung einbehalten werden. Darlehen bei vorübergehender Notlage Sind Leistungen nach den §§ 28, 29, 30, 32, 33 und der Barbetrag nach § 35 Abs. 2 voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden. Darlehen an Mitglieder von Haushaltsgemeinschaften im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 können an einzelne Mitglieder oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Regelung des § 105 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Die Darlehensgewährung für Alg-II-Empfänger ist im SGB II (§ 23) geregelt. “Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.'' Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), Nach dem SGB II können folgende Darlehen gewährt werden: § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II: Eigentümerdarlehen bei Instandhaltung und Reparatur § 22 Abs. 6 S. 3 SGB II: Mietkaution. Hier ist für die Fälligkeit z.T. § 42a Abs. 3    SGB II zu beachten. § 16 e Abs. 2 SGB II: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen § 24 Abs. 1 SGB II: unabweisbarer Bedarf § 24 Abs. 4 SGB II: wenn und soweit in dem Monat für den Leistungen erbracht werden voraussichtlich Leistungen anfallen § 24 Abs. 5 SGB II: wenn der sofortige Verbrauch oder Verwertung von Vermögen nicht möglich ist oder eine besondere Härte bedeuten würde. einmalige Einnahmen Geringere Einnahmen sind im Zuflussmonat und bei bereits bestehender Leistungserbringung im Folgemonat  anzurechnen, vgl. § 11 Abs. 3 S. 1 SGB II. Wenn jedoch die einmalige Einnahme höher als der SGB II - Anspruch für einen Monat ist, so ist diese auf sechs Monate gleichmäßig aufzuteilen, vgl. § 11 Abs. 3 S. 2 SGB II. Eine einmalige Einnahme, die auf sechs Monate verteilt wird, wird nur einmal um alle Absetzbeträge bereinigt, vgl. § 11 b Abs. 1 S. 2 SGB II. “Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz-IV-Leistungen") haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen” Darlehen der Eltern mindert Hartz-IV-Bezüge Erhält ein Hartz IV-Empfänger Geld von seinen Eltern zur Überbrückung  von finanziellen Engpässen, rechtfertigt dies eine Neuberechnung des Bedarfs und die Minderung der Hartz- IV-Bezüge durch die Arge. Sozialgericht Detmold” “Ein übergewichtiger Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich  eine neue Hose in Übergröße kaufen kann.  Sozialgericht Bremen Arbeitsagentur, Darlehen, ARGE Kredit gewähren für Notlagen - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!