Übernahme Mietschulden ARGE
ARGE muss Mietschulden übernehmen
Schulden können von der Arge nur übernommen werden, wenn das zur Sicherung
der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Sie sollen übernommen werden, wenn das gerechtfertigt und notwendig ist und sonst
Wohnungslosigkeit einzutreten droht.
Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden. Geht bei
einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des
Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 3
des Bürgerlichen Gesetzbuches ein, teilt das Gericht dem zuständigen örtlichen
Träger der Sozialhilfe oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der
in Absatz 1 bestimmten Aufgaben unverzüglich den Tag des Eingangs der Klage, die
Namen und die Anschriften der Parteien, die Höhe der monatlich zu entrichtenden
Miete, die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten
Entschädigung und den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits
bestimmt ist, mit.
Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. Die Übermittlung
unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift
offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht.
Übernahme von Mietschulden durch ARGE
Übernimmt die ARGE auch Schulden des Bedürftigen?
Besteht die Gefahr, dass der Bedürftige obdachlos wird, Übernimmt die ARGE
meistens die Mietschulden. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit, im Rahmen der
Hilfe zum Lebensunterhalt offene Verbindlichkeiten des Bedürftigen zu übernehmen.
Dazu muss die Kündigung oder die Räumungsklage des Vermieters vorgelegt
werden.
Mietschulden werden dann von der ARGE darlehensweise übernommen.
Mietschulden sind Ansprüche aus rückständigen Forderungen - z.B. des Vermieters
oder eines Energieversorgungsunternehmens wegen nicht bezahlter Rechnungen.
Die drohende Wohnungslosigkeit im Sinne des § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II ist
Voraussetzung dafür, dass der Leistungsträger die Mietschulden eines ALG II
Beziehers übernimmt.
“Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung
der Sozialleistungen, da es sich dabei um Einkommen handelt, das auf die
staatlichen Leistungen anzurechnen ist. Sozialgericht Koblenz. 2009”
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