Hartz 4 und Bedarfsgemeinschaft
Hartz 4 Und Bedarfsgemeinschaft
Wenn jemand alleine lebt, wird bei der Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt das
eigene Einkommen und Vermögen zugrundegelegt. Verwandte können aber zum
Unterhalt herangezogen werden. Wohnt jemand mit anderen Personen zusammen, wird
in einigen Fällen auch deren Einkommen und Vermögen auf die Hilfe zum
Lebensunterhalt angerechnet.
Unterschieden werden folgende Gemeinschaften: Familiengemeinschaften
Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten und Verschwägerten Eheähnliche
Gemeinschaft, Wohngemeinschaften Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft.
Die Hilfebedürftigkeit und die Höhe der Leistungen von Hartz 4 stellt auf die Einkommens-
und Vermögenssituation der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähiger Personen ab.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören: die Erwerbsfähigen, der Partner des Erwerbsfähigen,
der nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, der "eheähnliche" Partner, der nicht
dauernd getrennt lebende Lebenspartner, die dem Haushalt angehörenden
minderjährigen, unverheirateten Kinder des Erwerbsfähigen oder seines Partners, soweit
deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht die Leistungen ihres Lebensunterhalts
abdeckt, Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr.
Um eine uneheliche Lebensgemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft anzusehen, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Wohngemeinschaft bestehen, die
Personen müssen zusammenleben. Es muss zwischen ihnen eine
Wirtschaftsgemeinschaft vorliegen, d.h. sie müssen sich Einnahmen und Ausgaben teilen.
Sie müssen füreinander auch mit dem Einkommen oder Vermögen einstehen und ihren
Lebensunterhalt sichern wollen. Es muss diese Gemeinschaft auf Dauer angelegt sein
und mindestens etwa ein Jahr bestehen.
Haushaltsgemeinschaft muss Antragsteller beweisen
Zwischen Verwandten, Verschwägerten und Partnern bei denen keine der oben
genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Haushaltsgemeinschaft bestehen. Die
Arbeitsagentur geht automatisch von einer gegenseitigen finanziellen Unterstützung aus.
Besteht aber tatsächlich keine Unterstützung und werden beispielsweise gemeinsame
Einkäufe abgerechnet, so muss der Antragsteller nachweisen, dass keine
Haushaltsgemeinschaft mit finanzieller Unterstützung vorliegt.
Darmstädter Richter sahen das Vorliegen eines gemeinsamen Kontos nicht als
ausreichendes Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft an. In diesem Fall ging
es darum, dass das Konto nur von einer Person genutzt werden konnte. (Az.: L 7 AS
282/07 ER)
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnen der gleichen Wohnung nicht vor,
wenn und soweit eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für
sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein
gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein
und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.
Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende
Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch
gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des
Partners). Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die
Eltern zur Bedarfsgemeinschaft.
“Beim Bezug von Hartz 4 kann das Einkommen eines Ehepartners auch dann
berücksichtigt werden, wenn beide Eheleute bereits bei der Eheschließung vereinbart
hatten, eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Wohnung) zu führen,
da in diesem Fall von dem Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.
Bundessozialgericht.”
Bedarfsgemeinschaft, Hartz 4, Voraussetzungen, Wohngemeinschaft, WG
- Hartz 4 Regelsätze 2012
- neue Adresse der ARGE mitteilen
- Arge verlangt Eigeninitiative
- einmalige Beihilfen und Hartz 4
- Bewerbungsnachweise ARGE
- Hartz 4 und stationär im Krankenhaus
- Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE
- Übernahme Mietschulden durch ARGE
- Hartz 4 Schwangere
- Darlehen von ARGE für Notlagen
- Grundsicherung im Alter
- Bedarfsgemeinschaft Hartz 4
- Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld,
- Ausbildungsbeihilfe von der ARGE
- Elterngeld und Hartz 4
- angemessene Miete, Hartz 4
- Hartz 4 und angemessene Heizkosten
- alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung
- Pflicht zur Arbeit ARGE
- Hartz 4, müssen Verwandte zahlen
- Elternunterhalt, müssen Kinder zahlen
-müssen für Eltern zahlen
- Hartz 4, angemessene Mietkosten
- Hartz 4 und angemessenes Auto
- Sozialgeld für Kinder
- Akteneinsicht bei der ARGE verlangen
- Auskunftspflicht Haushaltsmitglieder ARGE
- Untätigkeitsklage ARGE
- ARGE verlangt Kontoauszüge
- eheähnliche Gemeinschaft
- Widerspruch Hartz 4 Bescheid
- Hartz Freibeträge, Vermögen
- Hartz 4 und Wohngeld
- Hartz 4, Langzeitarbeitslose
- Hartz 4 für Ausländer
- Arbeitslosengeld und 450 Euro Job
- Streichung und Kürzung von Hartz 4
- Eingliederungsvereinbarungen
- Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1
- Hausbesuche von der ARGE
- Auszahlung von Hartz 4 Leistungen
- Übernahme Umzugskosten durch ARGE
- Übernahme Warmwasserkosten ARGE
- Ein Euro Job, Fahrgeld
- Renovierungskosten Übernahme durch ARGE
- Hartz 4 Rechner, Berechnung
mit den Neuregelungen 2012
Inhalt und Preis anzeigen!
Ratgeber bestellen!
> 120 Seiten Informationen
> Gesetze, Regelungen und viele Urteile.
> Berechnungsprogramm, Hartz IV
ein Rechner: prüft Anspruch auf Beratungs- und
Prozesskostenhilfe
> ein Anwaltsgebühren- und Prozesskostenrechner.
> Berechnungstabellen und Verordnungen
> Musterschreiben, Vorlagen, Formulare, Anträge
und Widersprüche zum Thema Hartz IV
Lieferung sofort
per Email oder
auf CD per Post
Inhalt Ratgeber Hartz 4:
im Sonderangebot noch
nur 8,30 Euro
Preis Ratgeber
statt 22 Euro
________