Hartz 4 und eigenes Auto Autobesitz wird von der Arbeitsagentur sehr restriktiv behandelt. Nur in sehr seltenen Einzelfällen wird es nicht als verwertbares Vermögen angesetzt, z.B. bei gehbehinderten Familienmitgliedern oder beim Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel. Eine Ausnahme wäre, wenn ein Mitglied der Familie das Auto für berufliche Zwecke nutzt oder die Unterhaltung durch andere Personen übernommen wird. Man sollte überlegen, ob es vor der Beantragung von Hartz4 nicht sinnvoll ist, das Auto zu verkaufen, weil dann der Verkaufserlös, wenn er das geschützte Vermögen nicht übersteigt, auf dem Konto als Notgroschen bleiben darf. Wird das eigene Auto erst nach der Beantragung verkauft, muss der Verkaufserlös erst aufgebraucht werden. Empfänger von Hartz 4 dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro behalten. Damit haben Gerichte in Einzelfällen entschieden, dass die Grenze von 5000 Euro zu niedrig ist. Diese Höchstgrenze legen die Ämter zugrunde. Liegt der Verkaufswert darüber, wird je nach Einzelfall entschieden, ob das Auto noch als angemessen gilt oder nicht. Jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer anerkannten Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes Auto besitzen. Dieses Auto wird dann bei der Antragstellung nicht zu dem anrechenbaren Vermögen des Bedürftigen addiert. Nicht zum Vermögen zählt ein Pkw, sofern dieser nicht mehr als 7.500 Euro wert ist. Ein teureres Fahrzeug ist ausnahmsweise erlaubt, wenn viele Personen mitfahren müssen oder wenn das Auto lange vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit angeschafft wurde. Als Langzeitarbeitsloser wird ein "angemessenes" Auto nicht angerechnet. Liegt der Verkaufswert darüber [über 7.500 Euro], wird je nach Einzelfall entschieden, ob das Fahrzeug noch als angemessen gilt oder nicht. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen sollen dann prüfen, wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist, wie viele Autos die Gemeinschaft insgesamt hat und wie alt die Fahrzeuge sind. Der Gesetzgeber hat das eigene Auto zum geschützten Vermögen von Hilfeempfängern erklärt, das keinen Einfluss auf den Anspruch von Hartz 4 hat. Hartz 4, eigenes Auto, angemessenes Auto, welchen Wert, ALG 2 - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!