Hartz 4 Freibeträge
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, z.B.: Bargeld und Bankguthaben,
Aktien, Bausparverträge Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre Lebensversicherungen (wenn der Rückkaufwert mehr
als 10% unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt) Immobilien, Schmuck, Autos.
Nicht als Vermögen gelten: Angemessener Hausrat; angemessener PKW für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden
erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen, selbst genutztes Haus/Grundstück von angemessener Größe oder einer entsprechenden
Eigentumswohnung.
Muss eine kleine Wohnung oder ein Eigenheim verkauft werden?
Eine angemessene Immobilie ist erlaubt, wenn sie selbst genutzt wird. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt bei 120
Quadratmeter Wohnfläche, für ein Häuschen bei rund 130 Quadratmeter.
Sachen und Rechte, deren Verwertung unwirtschaftlich sind, ist der erwerbsfähige Hilfsbedürftige oder sein Partner nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, ist auch Vermögen nicht anzurechnen, das für eine angemessene
Altersversorgung bestimmt ist. Das Vermögen ist nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Antragstellung zu berücksichtigen. Für
die Angemessenheit ist auf die aktuelle Lebenssituation abzustellen.
Sparbücher Kinder
Minderjährige Kinder, die über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen ihr Sparguthaben einsetzen, allerdings
nur für ihren eigenen Lebensunterhalt und oberhalb bestimmter Freibeträge. Die Eltern erhalten weiterhin den Regelsatz, nur kein
Sozialgeld für das Kind, da es nicht bedürftig ist.
Der Freibetrag liegt bei 4.850 Euro. Wenn diese Feibeträge unterschritten sind, hat das Kind Anspruch auf Sozialgeld. Jedem
volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht ein Grundfreibetrag von jeweils 150 € je vollendetem Lebensjahr zu
(mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €). Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu.
Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag
ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
Freibeträge für Erwerbstätige:
Der Grundfreibetrag von 100 EUR bleibt gem. § 11b Abs. 3 SGB II bestehen.
Die Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:
1. Stufe Freibetrag von 20 % für das Einkommen von 100,- € – bis 1000,- € (max. 900 €) 2. Stufe Freibetrag von 10 % für das
Einkommen von 1000,- € - 1200,- € (max. 200 €) 3. Stufe Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1200,- € - 1500,- € (max.
300 €) bei mindestens einem minderjährigen Kind.
Ein Empfänger von Hartz 4 muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR nicht verkaufen. Sozialgericht Aurich.
Das Gericht hielt das Fahrzeug für "angemessen". Es sei wenig sinnvoll, diesen Wagen gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel
aber reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.
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- Widerspruch Hartz 4 Bescheid
Es gab Neuregelungen 2012
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