Hartz 4 Ausländer
Ausländer benötigen eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung.
Ansonsten erhalten sie Leistungen nur dann, wenn die Aufnahme einer Beschäftigung
durch die BA erlaubt werden könnte.
Ausdrücklich keine Leistungen erhalten Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge sowie
geduldete Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
selbst dann nicht, wenn sie zuvor gearbeitet haben.
Wer erhält kein Hartz 4 / Sozialgeld?
Ausländer und Angehörige, wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche im Lande
aufhalten.
Migranten: nur mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und mit
Arbeitsgenehmigung. Bürger der neuen EU-Staaten haben nur ein stark
eingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht. (Tschechische Republik, Republik
Estland, Republik Zypern, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn,
Republik Malta, Republik Polen).
EU-Bürger in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, wenn sie von dem
dreimonatigen Aufenthaltsrecht Gebrauch machen. Sie sind nur sechs Monate
leistungsberechtigt, wenn sie zuvor weniger als ein Jahr beschäftigt waren.
Schon nach einer kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland haben Arbeitnehmer aus
anderen EU-Staaten Anspruch auf Sozialleistungen. “Ein Empfänger von AHartz 4, der
aus seiner zu teuren Wohnung in eine günstigere Wohnung umziehen soll, hat
Anspruch auf Erstattung der Maklerkosten durch die zuständige Behörde. Sozialgericht
Frankfurt”
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