Hartz 4  Langzeitarbeitslose Langzeitarbeitslose müssen jede zumutbare legale Beschäftigung annehmen Im Grundsatz muss ein Hilfebedürftiger bereit sein, eine jede zumutbare Arbeit aufnehmen, die geeignet ist, Bedürftigkeit zu vermeiden oder den Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Von der Zumutbarkeit ausgenommen sind Arbeiten zu denen der erwerbsfähige Hilfebedürftige von seinen Kräften her nicht in der Lage ist, diese auszuführen, deren Ausübung die Erziehung eines Kindes gefährden würde. Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren ist ein anerkannter Grund für den Ausschluss einer zumutbaren Arbeit. Die Erziehung eines über 3 Jahre alten Kindes ist in der Regel nicht gefährdet, wenn unter Berücksichtigung der familiären Verhältnisse die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in einer Tagespflege sichergestellt ist. Die Agentur für Arbeit soll darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden eine Tagesbetreuung vorrangig angeboten wird. Zumutbare Arbeiten sind auch Erwerbstätigkeiten und Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt - die nicht dem Beruf oder der zuletzt ausgeübten Erwerbstätigkeit entsprechen, - die in Hinblick auf den gelernten Beruf und der erworbenen Qualifikation als geringwertiger anzusehen sind - deren Beschäftigungsort weiter entfernt vom Wohnort ist als ein früherer Beschäftigungsort  deren Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei bisherigen Beschäftigungen. Zumutbarkeit Langzeitarbeitslose müssen jede zumutbare legale Beschäftigung annehmen, auch wenn diese nicht ihrer Qualifikation oder ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Die Arbeitsagentur kann aber nicht  auffordern, einen Mini- Job oder Ähnliches anzunehmen. Die Vermittlung in Leiharbeit ist zumutbar. Die angebotene Arbeit muss nicht angenommen werden,  wenn der Lohn 30% unter Tarif liegt. - ab dem 7. Monat das Nettoeinkommen abzüglich Werbungskosten niedriger als   das Arbeitslosengeld ist, - die Hin- und Rückfahrt länger als 2,5 Stunden dauert. Bei Beschäftigungen unter 6 Stunden gelten 2 Stunden.   Fahrzeit als obere Grenze. - sie gegen gesetzliche, tarifliche oder arbeitsrechtliche Bestimmungen verstößt. Wenn keine Familie/Kinder vorhanden ist, ist ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit ein Umzug für zumutbar. Es gibt weitere Ausnahmeregelungen, z. B. können Eltern die Vermittlung in eine Schichtarbeit ablehnen. Genau so können gesundheitliche Einschränkungen ein Grund für eine Ablehnung sein. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Stelle für Arbeitslosengeldbeziehende nicht zumutbar, wenn der Arbeitslohn niedriger ist als 80% des letzten Bruttolohns, nach dem das Arbeitslosengeld berechnet wird. Die strengeren Regeln der Zumutbarkeit wirken sich auch auf das Gehalt aus, eine Bezahlung unter dem normalen Tariflohn oder ortsüblichen Standards ist legitim. Lediglich ein "Verstoß gegen die guten Sitten", beziehungsweise gegen ein geltendes Gesetz wird nicht akzeptiert. Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Urteile: Infolge der Arbeitslosigkeit war ein Mediziner über mehrere Monate hinweg nicht mehr in der Lage, seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem Kind aus früherer Ehe nachzukommen. Seine geschiedene Ehefrau erstattete Strafanzeige wegen vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung. Das Gericht hielt  einen Berufswechsel in eine Hilfsarbeitertätigkeit z.B. Bauberufe, Gartenbau oder Gastronomie für zumutbar, wenn  keine Aussicht besteht, im erlernten Beruf wieder unterzukommen. Urteil des LG Stuttgart 38 Ns 508/94   Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen Hartz4 um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! 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