ARGE  Kontoauszüge Arge, Kontoauszüge, einsehen,  ALG 2, Kontoauszüge verlangen, Einsicht Einsicht Kontoauszüge durch die ARGE Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine Kontoauszüge zu zeigen. Da die ARGE aber Zahlungseingänge und Ausgänge Ihres Kontos benötigt, um festzustellen, ob Sie bedürftig sind, kann es die Vorlage fordern. Fordern in dem sie Zahlungen verweigern können, wenn die Einsicht verweigert wird. Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass die Kontoauszüge nicht gezeigt werden wollten, sondern die Tatsache, dass die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte. So wird es jedenfalls ausgelegt. Und man kann kaum Einwende machen. Die ARGE kann keine automatische Datenabfrage bei Banken und Sparkassen durchführen, um Kontostände und Geldbewegungen festzustellen. Allerdings erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im Antrag auf Arbeitslosengeld II Konten verschwiegen werden. Alle Textstellen aus denen man auf Religion, Politik oder sexuelle Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben. Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist  nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel Az: B 14 AS 45/07 R). Kontoauszüge Gericht: Hessisches Landessozialgericht  Entscheidungsart: Beschluss  Aktenzeichen: L 7 AS 32/05 ER 1. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen.  ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen. Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung, eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten ALG II-Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht. mit allen Neuregelungen 2012 - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!