Übernahme Umzugskosten durch die ARGE
ARGE muss Umzugskosten übernehmen
Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor
dem Abschluss eines Mietvertrages beantragt werden müssen.
Zu den Umzugskosten gehören: Beförderungskosten durch eine
Speditionsfirma, Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, sofern
der Mieter gem. Mietvertrag dafür aufkommen muss, Inserate für
Wohnungsgesuche am neuen Wohnort, Fahrtkosten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen
mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden).
Evtl. Übernachtungskosten inf. Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und
Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen sind. Übernahme der Mietkaution,
evtl. Maklergebühren für die neue Wohnung, Beihilfe für
Einrichtungsgegenstände (z.B.: Gardinen, Bodenbeläge).
Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht auf Freizügigkeit zu, Er darf
also umziehen, wann immer er will. Hat man eine schriftliche Zusage der ARGE
bezüglich der Mietkosten- übernahme, und ist auch die Angemessenheit
schriftlich bescheinigt, so ist die ARGE an diese Zusage gebunden und muss
den Umzug erlauben.
Die ARGE muss bei einem nicht notwendigen Umzug allerdings keine mit dem
Umzug verbundenen Kosten zahlen und es muss nur die bisher zu zahlende
Miete tragen. Wer ohne Genehmigung der ARGE umzieht bekommt max. die
vorherigen Kosten der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch kein
Darlehen für Kaution gewährt.
Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen
Mietvertrages sollte immer mit dem Amt geklärt sein, ob in der neuen Wohnung
auch alle Kosten übernommen werden.
- die alte ARGE muss der Notwendigkeit des Umzugs zustimmen - neue ARGE
(in einer anderen Stadt) sollte bestenfalls Angemessenheit der neuen Wohnung
vor Unterzeichnung des Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht möglich ist,
sollte die Wohnung wenigstens den Angemessenheitskriterien der neuen ARGE
entsprechen - die alte ARGE muss sich zu Umzugskosten und allen damit
verbundenen Aufwendungen äußern - die neue ARGE muss sich zur Kaution
äußern - die ARGE kann mehrere Kostenvoranschläge für den Umzug
verlangen.
Sollte die ARGE die Spedition nicht zahlen, sollten Sie zumindest mehrere
Angebote für das Umzugsauto vorlegen können.
Private Gründe für einen Umzug
Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs, Umzug nach Scheidung (der
Partner der auszieht), Gesundheitliche Gründe.
Diese sind nachzuweisen durch Atteste/ Gutachten. In der Regel wird hier nur
ein Umzug innerhalb der Kommune übernommen!
In der Wohnsituation begründete Umstände
Verlust des bisherigen Wohnraumes. Wer allerdings seine Wohnung kündigt,
ohne eine neue vertraglich zugesichert zu haben, ist für seine Obdachlosigkeit
selbst verantwortlich.
Berufliche Gründe:
Die Aufnahme einer Arbeit. Allerdings handelt es sich hier um eine Kann-
Leistung, liegt also im Ermessen der ARGE. Kein Grund ist: Umzug wegen
besserer Jobchancen in anderen Städten, Umzug, um seiner Familie näher zu
sein, Umzug wegen Mietmängeln: Diese sind eine privatrechtliche
Angelegenheit zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Höhe der übernommenen Umzugskosten durch die ARGE
Ein Umzug sollte in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater
Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu
den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug
und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Verpflegung mithelfender
Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.
Wenn die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 in einer zu "teuren" Wohnung leben,
müssen sie umziehen und die Arbeitsagentur übernimmt für eine Übergangszeit
von sechs Monaten auch höhere Wohnkosten. So soll dem Arbeitslosen die
Möglichkeit gegeben werden, sich nach einer preisgünstigeren Bleibe
umzusehen. Allerdings muss die Arbeitsagentur darüber informieren, welche
Anforderungen an eine "angemessene" Wohnung gestellt werden, und dass
entsprechende Bemühungen nachzuweisen sind. Wird diese Aufklärung
versäumt, muss die Arbeitsagentur von der korrekten Belehrung an für weitere
sechs Monate die höheren Aufwendungen tragen. (Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz, L 3 ER 161/06 AS) (veröffentlicht 27.03.2007)
Will ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger eine neue Wohnung beziehen, muss er
vorab bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob sie den neuen Satz für die
Miete übernimmt. Nur wenn der neue Mietzins angemessen ist, kann die
Genehmigung durch die Arbeitsagentur auch nach dem Einzug eingeholt
werden. (Bayerisches Landessozialgericht, L 7 B 290/06 AS ER) (veröffentlicht
18.04.2007)
“Ist bei einem Bezieher von Hartz IV ein Umzug in eine teurere Wohnung
notwendig (z.B. wegen Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung), muss die
ARGE die höheren Kosten für die neue Wohnung auch ohne vorherige
Zustimmung der Grundsicherungsbehörde zum Umzug tragen. Sozialgericht
Dortmund.”
Urteile Hartz 4
ARGE muss Umzugskosten übernehmen
“Hartz IV-Empfänger müssen Kosten für einen Umzug möglichst gering halten,
das heißt in der Regel muss ein Wohnungswechsel selbstorganisiert
durchgeführt werden.
Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus Altersgründen oder einer
vorliegenden Behinderung kommt eine Kostenübernahme für ein
professionelles Umzugsunternehmen durch den Grundsicherungsträger in
Betracht. Bundessozialgericht”
“Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben keinen Anspruch darauf, die
örtlichen Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in eine andere
Wohnung mit höheren – noch angemessenen – Kosten auszuschöpfen.
Landessozialgericht Thüringen.”
Urteil:
Eine Junge Frau wanderte nach Madeira aus. Der Traum von schönen Leben
platzte jedoch. Deswegen wollte sie als Hartz 4 Empfängerin zurück nach
Deutschland. Sie beantragte Umzugskosten für den Transport ihrer Habe.
Aber Umzugskosten werden nur übernommen, bei einem Umzug von einer
größeren in eine kleinere Wohnung. Und das nur, nach eine Scheidung oder bei
Gehbehinderung. Umzugskosten werden also nicht übernommen, wenn es
sich um einen Neuanfang in Deutschland handelt. Diese Kosten müssen dann
aus eigener Tasche gezahlt werden.
Sozialgericht Mainz: S 10 AS 412/12 ER
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