ARGE und Auskunft über Haushaltsmitglieder
Haushaltsmitglieder, Auskunft an die Arbeitsagentur geben,
Mitbewohner sind auskunftspflichtig
Auskunftspflichtig sind auch Personen, von denen nach § 16 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie
Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen. Die Auskunftspflicht der
Finanzbehörden erstreckt sich auch auf diese Personen.
Die Finanzämter müssen ebenfalls Auskunft geben (Unterhaltspflicht - Auskunftspflicht). Sie selbst jedenfalls haben
keine Pflicht zur Offenbarung der Einkommen der Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft. Nur diese selbst.
- Hartz 4 Regelsätze 2012
- Akteneinsicht bei der ARGE verlangen
Es gab Neuregelungen 2012
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