Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungsberechtigte
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem
Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der
jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches sind und bei denen
unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
- Hartz 4 Regelsätze 2012
- Grundsicherung im Alter
Es gab Neuregelungen 2012
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