Grundsicherung  im Alter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungsberechtigte Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. - Hartz 4 Regelsätze 2012 - Grundsicherung im Alter Es gab Neuregelungen 2012 Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info mehr zu Anspruch Hartz 4 Hartz 4 nach Bundesland! Hartz 4 Rechner