Hartz 4 Verwandte
Hartz4, müssen Verwandte zahlen, sind Verwandte zum Unterhalt verpflichtet
Eltern sind gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig und Kinder gegenüber ihren Eltern. Das gleiche gilt für Ehepartner, in den
meisten Fällen auch nach einer Scheidung. Aus diesen Gründen erfragt das Sozialamt/ Arbeitsagentur in jedem Falle die finanzielle
Situation der genannten Verwandten, um festzustellen, ob ein Antragsteller statt Hartz4 nicht Unterhalt von unterhaltspflichtigen
Angehörigen oder vom früheren Ehepartner bekommen kann.
Was aber, wenn z.B. ein geschiedener Ehemann seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt und die Frau deshalb ohne ausreichende
Hilfe dasteht?
Auch in solchen Fällen hilft das AMT. Es leistet Hartz 4 versucht aber gleichzeitig, die entstandenen Kosten vom Unterhaltspflichtigen
einzutreiben.
Entfernte Verwandte werden auf keinen Fall für die Prüfung Hartz 4 herangezogen, auch wenn sie nach dem bürgerlichen Recht
unterhaltspflichtig sind: kein Enkel muss also z.B. für Sozialhilfeleistungen des Großvaters aufkommen. Die Eltern einer
Hilfeempfängerin, die schwanger ist oder ihr leibliches Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres betreut, dürfen vom
Sozialamt/Arbeitsagentur nicht zur Leistung herangezogen werden.
Lebt eine minderjährige Hilfeempfängerin, die schwanger ist oder ihr noch nicht 6 Jahre altes Kind betreut, bei ihren Eltern, so darf
das Einkommen der Eltern oder des Elternteiles bei der Hilfegewährung nicht berücksichtigt werden
- Hartz 4 Regelsätze 2012
- Hartz 4, müssen Verwandte zahlen
mit den Neuregelungen 2012
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