Achten Sie auch auf Ihren Briefkasten!
Die Behörde darf den Bewilligungsbescheid bei fehlender Erreichbarkeit infolge fehlender Beschriftung des Briefkastens
aufheben. Das Jobcenter kann eine Bewilligung aufheben, wenn der Arbeitslose nicht erreichbar ist, weil der Briefkasten
nicht beschriftet ist.
Es ist nicht ausreichend, dass der Hilfeempfänger angibt per Telefon oder Email erreichbar gewesen zu sein. § 1 Abs. 1
S. 2 der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist nicht auch auf elektronische Post auszudehnen.
Man muss unter seiner Wohnanschrift jeden Tag erreichbar sein. Die Behörde erwartet, dass ein Bürgergeld/ Empfänger
oder Empfänger von Arbeitslosengeld jeden Tag seine Post liest.
Erreichbarkeit per Telefon
Per Telefon oder Handy muss ein Hilfe/ Empfänger nicht erreichbar sein. Er muss erst gar nicht eine Telefonnummer beim
Jobcenter angeben.
Es besteht die Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem Urlaub im In- oder Ausland
kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss ca. eine Woche vor der geplanten
Reise eingereicht werden.
Man darf ohne Erlaubnis also gar nicht in den Urlaub fahren. Noch nicht einmal für ein paar Tage.
Eine Krankmeldung vom Arzt für den Bürgergeld Empfänger ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist
nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage
einer sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."
Wer krank gemeldet ist, muss also einen Termin beim Amt nicht wahrnehmen.
Es reicht als Entschuldigung. Jedoch muss die AU Bescheinigung dem Amt vorgelegt werden. Per Post ist ausreichend.
Eine Krankmeldung nachträglich wird nur akzeptiert, wenn nachweislich der Gang zum Amt durch diese Krankheit nicht
möglich war. Das Amt muss über die Krankmeldung zu mindestens telefonisch bescheid gegeben werden. Die
Krankmeldung selbst kann nachgereicht werden.
Möglich ist die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides auch, wenn man nach mehrmaligen Besuchen durch Mitarbeiter
des Jobcenters nicht anzutreffen ist.
Solche Hausbesuche vom Jobcenter können stattfinden, wenn das Jobcenter begründeten Verdacht hat, dass es sich um
eine Scheinadresse handelt.
Es muss ein Namensschild, eine Klingel und ein Briefkasten mit Namen vorhanden sein.
müssen Bürgergeld/ Empfänger immer erreichbar sein?
Adressänderung
Bezieher von Bürgergeld sollten jeden Umzug sofort dem zuständigen Jobcenter mitteilen.
Erfährt das Jobcenter wegen eines Briefes, der wegen Unzustellbarkeit zurückgekommenen ist, erst dadurch die neue
Adresse, kann der Bewilligungsbescheid aufgehoben und gezahltes Bürgergeld für den Zeitraum der Nichterreichbarkeit
des Arbeitslosen zurückgefordert werden.
Begründet wird das dann, dass Pflichten verletzt wurden und zu den Pflichten eines Bürgergeld/ Empfängers gehört es
auch, jede Veränderung mitzuteilen.
Jeder Bedürftige wird auch bei der Antragstellung auf Sozialleistungen auf diese Pflicht hingewiesen. Er kann also nicht
behaupten, er hat nicht gewusst, dass er den Umzug sofort melden muss.
Möchte ein Leistungsempfänger über drei Wochen hinaus von seinem Wohnort fernbleiben, ist das nach
vorheriger Abmeldung möglich.
Allerdings erhält er für die über die drei Wochen hinausgehende Zeit seiner Abwesenheit keine Leistungen mehr. Beträgt
die Abwesenheit länger als sechs Wochen, fällt auch die Zahlung der eigentlich genehmigten ersten drei Wochen weg.
Obwohl der Samstag als Werktag gilt, dürfen Hilfeempfänger ohne vorherige Genehmigung am Wochenende bzw. an
Feiertagen verreisen. Gemäß der Erreichbarkeits-Anordnung sei auch eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt, wenn
“der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am
folgenden Sonn- beziehungsweise Feiertag zur Kenntnis nehmen kann”.
Bekommt das Amt mit, dass sich Bürgergeld/ Empfänger, ohne Abmeldung in einer anderen Stadt aufhält, also in
einer anderen Stadt übernachtet hat, kann es das Bürgergeld- Geld für diesen Tag kürzen.
Man muss sich also sogar abmelden, wenn man nur einen Tag die Stadt verlässt. Mann kann noch nicht einmal ohne
Erlaubnis die kranke Mutter besuchen, die in einer anderen Stadt wohnt.
Bürgergeld-Bezieher müssen an jedem Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter unter der gemeldeten Anschrift
erreichbar sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an jedem Werktag öffnen und lesen.
Auch Arbeitslosengeld Empfänger und Bürgergeld/Bezieher haben Anspruch auf
Urlaub.
Sie können bis zu 3 Wochen in den Urlaub fahren und erhalten ihre Zahlungen weiter. Nur muss das vorher von der
Behörde genehmigt werden. Die Genehmigung wird auch erteilt, wenn in dieser Zeit keine Arbeitsmaßnahmen vorgesehen
sind, keine Vermittlung in einen 1 Euro Job möglich ist und auch keine Aushilfstätigkeiten zu vermitteln sind.
Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung des Amtes in de Urlaub, muss er die Zahlungen zurückzahlen und sogar noch mit
einem Bußgeld rechnen.
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