Übernahme  Renovierungskosten durch die ARGE Es gibt das Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen, und die Kosten dafür sind nicht zwangsläufig im Hartz IV Regelsatz enthalten." Das  gilt jedoch nicht, wenn laut Mietvertrag bereits eine voll renovierte Wohnung übergeben worden ist. Die Arge muss zahlen, wenn eine Renovierung beim Einzug in die neue Wohnung notwendig sei und die Kosten entsprechend angemessen sind.  BSG (Az. B 4 AS 49/07 R): Die Stadt Leipzig übernimmt beispielsweise 4 Euro pro Quadratmeter. Darin sind alle Kosten für die Renovierung enthalten. Rücklagen für eine notwendige Einzugsrenovierung können nicht aus dem Hartz IV Regelsatz angespart werden. Die Kosten für die Einzugsrenovierung sind Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wird ein Erwerbsloser durch die Arge aufgefordert, die Mietkosten durch einen angeordneten Umzug zu senken, können die Kosten für die Einzugsrenovierung nicht aus dem Regelsatz angespart werden, denn in der Regel betragen sie mehr als 100 Euro und somit sind sie als Zuschuss vom Leistungsträger zu gewähren.   Laut Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen müssen Renovierungskosten nicht vom ALG-II-Empfänger getragen werden. Ist die Renovierung Bestandteil des Mietvertrags und die Kosten dafür angemessen, haben die Hilfsempfänger einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Ausgaben, sofern diese detailliert nachgewiesen und begründet werden können. 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER . Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Datum: 11.09.06 - Aktenzeichen: L 9 AS 409/06 ER Zieht eine Empfängerin von Arbeitslosengeld II um und ist sie durch entsprechende Mietverträge verpflichtet, sowohl die alte als auch die neue Wohnung zu renovieren, muss die ARGE die Kosten im Rahmen der "angemessenen Kosten der Unterkunft" übernehmen. ALG II-Empfänger haben immer die Möglichkeit, bei der jeweiligen ARGE einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten für Renovierung, Umzug und Erstausstattung respektive Wohnungseinrichtung zu stellen. Sowohl die Auszugsrenovierung als auch die im Zuge des Einzugs notwendigen Renovierungsarbeiten gehören nämlich direkt zum Unterkunftsbedarf i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nach dieser Norm werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Kosten für die Renovierung einer Wohnung werden meistens nicht übernommen, da auch eine Wohnung angemietet werden könnte, die nicht renovierungsbedürftig ist. Manchmal werden  Ausnahmen gemacht, und ein Darlehen für eine einfache Renovierung gewährt. Dies aber auch nur für einfache weiße Wandfarbe und eventuell wenn es keinen Bodenbelag in der Wohnung gibt, für  Teppichboden.   “Bezieht ein Auszubildender neben Hartz IV-Leistungen auch BAföG-Leistungen, dürfen diese auf die Hartz IV-Bezüge angerechnet werden. BAföG darf grundsätzlich als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden.  Bundesverfassungsgericht” ARGE muss auch Renovierungkosten übernehmen - Hartz 4 Regelsätze 2012 - neue Adresse der ARGE mitteilen - Arge verlangt Eigeninitiative - einmalige Beihilfen und Hartz 4 - Bewerbungsnachweise ARGE - Hartz 4 und stationär im Krankenhaus - Übernahme Nebenkostennachzahlung ARGE - Übernahme Mietschulden durch ARGE - Hartz 4  Schwangere - Darlehen von ARGE für Notlagen - Grundsicherung im Alter - Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 - Hartz 4 Anrechnung Urlaubsgeld, - Ausbildungsbeihilfe von der ARGE - Elterngeld und Hartz 4 - angemessene Miete, Hartz 4 - Hartz 4 und angemessene Heizkosten - alleinerziehend, Hartz 4, Kinderbetreuung - Pflicht zur Arbeit ARGE - Hartz 4, müssen Verwandte zahlen - Elternunterhalt,  müssen Kinder zahlen  -müssen für Eltern zahlen - Hartz 4, angemessene Mietkosten - Hartz 4 und angemessenes Auto - Sozialgeld für Kinder - Akteneinsicht bei der ARGE verlangen - Auskunftspflicht  Haushaltsmitglieder ARGE - Untätigkeitsklage ARGE - ARGE verlangt Kontoauszüge - eheähnliche Gemeinschaft - Widerspruch Hartz 4  Bescheid - Hartz Freibeträge, Vermögen - Hartz 4 und  Wohngeld - Hartz 4, Langzeitarbeitslose - Hartz 4 für Ausländer - Arbeitslosengeld und 450 Euro Job - Streichung und Kürzung von Hartz 4 - Eingliederungsvereinbarungen - Zuschlag auf Arbeitslosengeld 1 - Hausbesuche von der ARGE - Auszahlung von Hartz 4 Leistungen - Übernahme Umzugskosten durch ARGE - Übernahme Warmwasserkosten ARGE - Ein Euro Job, Fahrgeld - Renovierungskosten Übernahme durch ARGE - Hartz 4 Rechner, Berechnung mit den Neuregelungen 2012 Inhalt  und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!