Unterhalt, Berechnung, Berechnungstabelle, neue Düsseldorfer Tabelle 2010
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Diese Broschüre können Sie auf Ihrem Bildschirm lesen. (Als PDF oder im Word- Format). Mit Mausklick gelangen Sie durch die übersichtlich gegliederten Themen. Stand 2010; 84 Seiten!  Broschüre Unterhalt!  Mit Berechnungsprogrammen und Musterformularen. Düsseldorfer Tabelle 2010!!!
   
Unterhalt  von A- Z (neu !!!)

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 <<<  Diese Broschüre enthält:
      1. Informationen und Urteile
      2. Berechnungsprogramme  (Unterhalt selbst berechnen)
      3. Musterformulare, Musterverträge und Musterschreiben
     

       mehr zu Punkt 1 bis 3 siehe unten! 


 
 
 
 
 
 
 
 
       Punkt 1

 Informationen, Gesetze und Regelungen zu:
 
 
 
 
- Unterhaltstitel, anpassen oder ändern- Kindesunterhalt nach Abbruch der Ausbildung -Aufsichtspflicht
- Anrechnung Ausbildungsvergütung -Auskunft Zugewinnausgleich
- Namensänderung für Kind und Mutter nach Scheidung -Auskunftsanspruch Einkommen 
- Kontrollrecht der Eltern, Kinder müssen Eigenbemühungen nachweisen -Unterhaltspflicht Kinder gegenüber den Eltern
- Zivildienst Unterhalt Unterhaltsverpflichtung und arbeitslos
-Arbeitspflicht der Mutter  
- Urlaubsgeld Anrechnung auf Unterhalt -Pflicht zum Nebenjob
- Kindesunterhalt, Unterhalt Sonderbedarf, Sonderkosten -Unterhalt und  Arbeitspflicht
- Altersvorsorge Freibeträge -Arbeitslosengeld 2 und Unterhalt zahlen
-Umgangskosten Eigenbedarf -Kindergeld für volljährige Kinder
- Eigenbedarf und Selbstbehalt  - Kindergeld Ausbildung bis zur Prüfung
- Unterhalt Anrechnung Nebeneinkommen - Anrechnung Kindergeld auf die Unterhaltszahlung
- Anspruch auf Namensnennung des Vaters -muss Unterhalt rückwirkend gezahlt werden?
-Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswunsch   - Umgangsrecht und  Unterhaltspflicht 
- das  alleinige Sorgerecht beantragen  Zugewinngemeinschaft, Schenkungen vor und nach der Ehe
- gemeinsames Sorgerecht - Anrechnung Einkommen vom Partner
 - Kosten einer Scheidung, mit Gebührentabelle - Arbeitspflicht für minderjährige Kinder
- Unterhaltsrangfolge -neue Freibeträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe
- Scheidung, Scheidungsprozess  - Düsseldorfer Tabelle 2010 komplett
- Getrenntleben in gemeinsamer Wohnung - Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
- Trennungsjahr ist nicht Bedingung - Wie lange muss gezahlt werden?
- wer muss die Miete nach der Trennung zahlen - Unterhalt zeitliche Begrenzung und Befristung
- Kosten für das Haus nach Trennung -Unterhaltsanspruch für nicht verheiratete Mütter
- Haushaltsaufteilung nach Scheidung, Trennung - Aufstockungsunterhalt
- Berücksichtigung Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung - Anspruch Taschengeld Ehefrauen, Hausfrauenunterhalt
- gemeinsame Schulden, Anrechnung auf den Unterhalt - Ehegattenunterhalt
-Versorgungsausgleich nach Scheidung  - wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird
- Versorgungsausgleich Berechnung - Unterhalt Verrechnung, wenn jeder Elternteil ein Kind betreut
- Verzicht auf Unterhalt - Unterhalt wegen Kinderbetreuung
- Unterhalt von der Steuer absetzen - angeblicher Vater, muss an richtigen Vater zahlen
- Berücksichtigung von Raten für das Auto beim Unterhalt - Vaterschaft anfechten
- Berücksichtigung Mietanteil  - Wie muss Unterhalt gezahlt werden, Barunterhalt
-Verwirkung von Unterhalt, Beispiele - eheähnliche Beziehung nachweisen
   

 

Punkt 2

enthaltene Berechnungsprogramme

in Form von Excel Tabellen für die Berechnung von:


 
- Berechnungsprogramm Ehegattenunterhalt 
- Berechnungsprogramm Kindesunterhalt
- Berechnungsprogramm  Elternunterhalt
- Anrechnung von Kindergeld auf den  Unterhalt
- Berechnungsprogramm für Beratungs- und  Prozesskostenhilfe.
 
 
 
 

 

           Punkt 3

folgende Musterschreiben und Anträge sind in der Broschüre enthalten:
 
 
-Antrag Neutitulierung Unterhaltsansprüche
-Antrag Kindergeld
-Antrag Bundeselterngeld
-Antrag auf Pfändungsschutz 
-Antrag Unterhaltsvorschuss
-Antrag auf Umgangskosten für das Kind für ALG 2  Empfänger
-Antrag Beratungshilfe
-Antrag Bundeselterngeld
-Aufforderung Zahlung Ehegattenunterhalt
-Aufforderung Zahlung Kindesunterhalt
-Antrag auf Unterhaltsvorschuss
-Berliner Testament
-Betreuungsverfügung
-gegenseitige Vollmacht für Paare
-neue Pfändungstabelle
-Unterhaltsheranziehung
-Formular Anerkennung Vaterschaft
-Fragebogen zur Auskunft über Einkommensverhältnisse 
-Trennungsvereinbarung zu Unterhalt, Kinder,    Umgangsrecht, Wohnung und Hausrat
-Klage auf Kindesherausgabe bei gemeinsamen Sorgerecht
-Ehevertrag, Partnervertrag
-Lebensgemeinschaftsvertrag
-Gütertrennungsvereinbarung
-gegenseitige Vollmacht für Paare
-Strafanzeige wegen Kindesentzugs
-Vertrag zur Regelung von nichteheähnlichen Lebensgemeinschaften
-Verzicht auf Ehegattenunterhalt 
-Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
-Zugewinnausgleichsvereinbarung


 
 
 
 
 

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Berechnung Unterhalt

Um den Unterhalt berechnen zu können, muss man die Höhe des  Einkommens vom Ehegatten oder Partner wissen. Alle Einkünfte (Arbeitslohn, Renten, Vermögen, Vermietung, Steuererstattungen, etc.) müssen berücksichtigt werden. Der Ehegatte muss  aufgefordert werden, Auskunft über die Einkünfte der letzten 12 Monate zu geben. Bei Selbständigen ist das Einkommen der letzten drei Jahre zu  berücksichtigen.

  weitere Informationen zum Unterhalt
 
 

- Für die Berechnung des Unterhalts kommt es wesentlich auf die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens an, und das vom Unterhaltsgläubiger und auch beim Unterhaltsschuldner.scheidung

- Das unterhaltsrelevante Einkommen hat nichts mit dem steuerlichen Nettoeinkommen zu tun, welches für Unterhaltsberechnungen meistens irrelevant ist.

- Wohnt ein Ehepartner in der Wohnung nach der Trennung mietfrei weiter, ist bei der Unterhaltsberechnung der persönliche Wohnvorteil zu berücksichtigen.

-Schulden, die vor der Trennung im Einverständnis mit dem anderen Partner aufgenommen wurden. Kredite, Kosten für die Anschaffung eines Autos usw.!

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- Betreut ein Elternteil ein minderjähriges Kind, ist er in der Regel nicht zugleich verpflichtet, zum Barunterhalt des Kindes beizutragen.

- Der Verzicht auf Unterhalt während einer nicht rechtskräftig geschiedenen Ehe ist nicht möglich.

- Zur Berechnung des anlässlich einer Ehescheidung durchzuführenden Zugewinnausgleichs sind Anfangs- und Endvermögen der Eheleute gegenüberzustellen.

 - Entscheidend ist beispielsweise, ob das Kind den ganzen Vormittag über betreut ist.

 -Nach §16151l Abs. 2 BGB steht der Mutter eines nicht ehelichen Kindes für die Zeit von vier Monaten vor der Geburt bis maximal drei Jahre nach der Geburt gegenüber dem Vater ein Unterhaltsanspruch zu, 

Aufstockungsunterhalt muss nicht sofort bei Scheidung verlangt werden
 
 
 
 
 
 
 

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WEG Wohnungseigentumsrecht


Statistiken
 
 
 
 


   

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Mehr Informationen
 
 

-Die Ehegatten leben getrennt, wenn zumindest einer von beiden keine häusliche Gemeinschaft mehr will. 

-Prinzipiell haben beide Ehepartner das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, wer die Miete zahlt oder wem die Wohnung gehört.

-Der Elternteil, der das minderjährige Kind betreut, ist im allgemeinen auch bei eigenem Einkommen nicht barunterhaltungspflichtig. Er kann stellvertretend für das Kind von dem anderen Elternteil Unterhalt verlangen.

- Ein Unterhaltsschuldner kann sein für die Unterhaltsberechnung maßgebliches Einkommen durch eine Kilometerpauschale für berufsbedingte Fahrtkosten vermindern.

-

Der Nutzungswert des mietfreien Wohnens ist als Vermögensertrag zu berücksichtigen. Der Unterhaltsbedarf und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten mindern sich, wenn er eine Wohnung bewohnt, die ihm allein gehört (BGH NJW 1989,S. 20809)

- Ein zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes ergangener Titel über Zahlung von Kindesunterhalt gilt weiter fort, wenn das Kind volljährig wird.

- Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung des Unterhaltsempfängers, da dieser die Unterhaltszahlungen dann als eigenes Einkommen versteuern muss.
 
 
 
 

Urteilsentscheidungen:
 
 

1. Umgangsrecht während der Ferienzeiten

BVerfG, Beschluss v. 7.3.2005 - 1 BvR 552/04

Der generelle Ausschluss des Umgangs während der Ferienzeiten ohne  Begründung verstößt gegen das Elternrecht aus Art. 6 II S. 1 GG.
 
 

2.  Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruchs, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat. BGH 01.07.98 XII ZR 271/97
 
 

3. Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
 

4. Die Kindergeldkasse muss  auch nach dem Nichtbestehen des Examens das Kindergeld weiterbezahlen.

5. Es soll Kindergeld nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, wenn der Barunterhaltspflichtige nicht im Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu zahlen.

7. Unterhalt kann nur ab dem Zeitpunkt gefordert werden, ab dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde.

8. Wenn der  Ex- Partner einen neuen Partner hat, so kann es unter Umständen vorteilhaft sein, so dass sich der Unterhalt reduziert. 

9. Beschluss des OLG Düsseldorf

10. Der  Unterhalt an die minderjährigen und/oder volljährigen Kinder wird in der Regel von den leiblichen Eltern gezahlt.

11. Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, so lange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

12. Kein Anspruch auf Taschengeld besteht  dann, wenn das Familieneinkommen nur zur Deckung des notwendigen Bedarfs der Familie ausreicht.

13.Nach § 1579 BGB kann ein Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise wegen grober Unbilligkeit entfallen, wenn der Unterhaltsberechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten  hinwegsetzt oder ihm ein  Fehlverhalten anzulasten ist.

14. Ein  Unterschied zum Trennungsunterhalt ist die Verzichtbarkeit des nachehelichen Unterhalts auch für die Zukunft (§ 1585c BGB)

15. Damit ist im Außenverhältnis keine Verrechnung des Kindesunterhaltes möglich.

16. Kinderbetreuung – Der Expartner betreut ein oder mehrere gemeinschaftliche Kinder und kann deshalb keiner Arbeit nachgehen

17.  ( Ehebruch und Kuckuckskind) will der Staat  die Persönlichkeitsrechte des Kindes schützen.

18. Für eine Klage auf Feststellung einer nichtehelichen Vaterschaft muss der angebliche Vater dem klagenden Kind nicht die Prozesskosten auslegen.
 
 

19. Es wird von einer eheähnlichen Beziehung  ausgegangen, wenn die Beziehung zwei bis drei Jahre dauert und „an die Stelle einer Ehe getreten ist.

Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils bzw. Waisenbezüge angerechnet.

20. 

Auch wenn der Unterhalt in einem Gerichtsurteil festgelegt worden ist, kann man das auf Antrag ändern lassen.

21. Wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Ehegatte erst zwei Monate später mit der Unterhaltszahlung beginnt, muss er für die seit der Aufforderung vergangenen Monate Unterhalt nachzahlen.


 
 
 

 

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Wer erhält nach einer Trennung das Tier?

Wenn sich die Partner nicht einigen können, erhält derjenige das Tier, der sich mehr um das Tier gekümmert hat. Der andere erhält als Entschädigung, einen Betrag, der dem halben Wert des Tieres entspricht.  Az. 7 c 1028/03- 12/03

 

 

Bricht ein volljähriges Kind die Ausbildung ab, müssen die Eltern den Unterhalt nicht weiter finanzieren. Die Eltern können verlangen, dass das Kind bis zum Anfang einer nächsten Ausbildung, jede Arbeit annimmt.