Die Anfechtungsfrist beginnt,wenn der Mann Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen sich die nicht ganz unmögliche Abstammung des Kindes von einem anderen Mann ergibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kindesmutter die Abstammung in Frage stellt oder der Mann erfährt, dass die Kindesmutter mit einem Dritten während der Empfängniszeit in engem Verhältnis stand. (Wenn die Mutter also selbst die Vaterschaft anzweifelt oder sie eben in der Empfängniszeit Kontakt mit einem anderen Mann hatte, woraus ein sexuelles Verhältnis zu erkennen wäre)Die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft beginnt auch dann zu laufen, wenn der Ehemann der Kindesmutter wegen Rechtsirrtums angenommen hat, das Kind gelte auch ohne Anfechtung als nichtehelich, oder weil er auf die Angaben der Kindesmutter vertraut hat, er sei nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen worden. (Das ist der Fall, wenn beide Elternteile wissen, dass der Vater nicht der biologische Vater ist und der Vater aber davon ausgeht, dass er dann auch automatisch nicht der rechtliche Vater ist. Genau das, ist aber nicht so. Denn für ein in der Ehe geborenes Kind gilt der Ehepartner immer als rechtlicher Vater)
Vaterschaftsklage
Für eine Klage auf Feststellung einer nichtehelichen Vaterschaft muss
der angebliche Vater dem klagenden Kind nicht die Prozesskosten
auslegen.
Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter Vaterschaftstest begründet wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung keinen Anfechtungsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage. OLG Celle, (Verweigert bspw. die Mutter die Zustimmung zum Test, darf darin noch kein Vedacht gesehen werden, dass die Vaterschaft angezweifelt werden kann)Das Gericht entschied, dass die Mutter eines Kindes die Blutabnahme für einen Vaterschaftstest nicht verweigern darf. Auch der Hinweis darauf, dass durch diesen Vaterschaftstest nachhaltig der Familienfrieden gestört werden würde, konnte das Gericht nicht überzeugen. OLG Nürnberg
Kein Ersatz der Vaterschaftsanfechtungskosten
Dem Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft erfolgreich angefochten hat, steht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu.
Vaterschaftsklage und Verjährung
Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Es ist die freie Entscheidung des Betroffenen, ob er einer DNA-Analyse zustimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es noch nicht. Eine solche Untersuchung ist ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Oberlandesgericht Zweibrücken “Wenn ein “Vater” Unterhalt für nicht von ihm stammende Kinder gezahlt hat. (Kuckuckskinder). kann er nun vom vermutlichen Kindsvater Unterhaltszahlungen zurückfordern. In diesen Fällen ist es möglich, die Vaterschaft auch gegen den Willen der Mutter und des vermeintlichen Erzeugers zu klären. Ein vermeintlicher Erzeuger kann sich nicht mehr vor Unterhaltsrückzahlungen drücken, indem er einfach ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren verweigert. Wenn gewichtige Indizien für seine Vaterschaft sprechen, muss er umgekehrt beweisen, dass er nicht der Erzeuger ist.” Bundesgerichthof “Es ist nicht als sittenwidrige Schädigung anzusehen, wenn die Ehefrau dem Ehemann einen begangenen Ehebruch nicht von sich aus mitteilt und nicht offenbart, dass die Vaterschaft des Ehemannes für ein in der Ehe geborenes Kind fraglich ist. Hat die Ehefrau jedoch nicht nur geschwiegen, sondern eine aktive Täuschungshandlung vorgenommen, so ist darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu sehen.” OLG Nürnberg” “Vaterschaftsfeststellungsklagen und Klagen auf Unterhaltszahlungen können auch schon erhoben werden, bevor das Kind geboren wurde OLG SchleswigDie Vaterschaftsanfechtung erfolgt durch Antrag beim Familiengericht. Diesen Antrag stellt der rechtliche oder leibliche Vater, die Mutter oder das Kind. Die anderen Beteiligten werden vom Gericht an dem Verfahren beteiligt.
Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die Vaterschaft binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt gem. § 1600b Abs.1 S.2 BGB zu laufen, wenn der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Die zeitliche Beschränkung der Anfechtung ist auch verfassungsgemäß. Der Vater verliert durch die Anfechtung nicht das Umgangsrecht mit dem Kind! (in vielen Fällen wird die Vaterschaft immer erst angefochten, wenn sich die Eltern trennen. Und das obwohl eigentlich keine Zweifel bestehen. Aber die neue Partnerin besteht darauf oder der Mann will keinen Unterhalt zahlen und hofft dann sogar nur, dass er nicht der Vater ist.
Es gibt oft viele andere Gründe, weswegen Männer die Vaterschaft anfechten
wollen.
Vaterschaftsklage, die Vaterschaft anfechten, welche Verjährungsfrist gilt
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft
mit Zustimmung der Mutter anerkennen.
Das ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich. In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren können auch die leiblichen Eltern eines verstorbenen Mannes, dessen Vaterschaft von dem antragstellenden Kind behauptet wird, zur Duldung einer Blutentnahme verpflichtet sein. Weigern sich die Großeltern des Kindes unter Angabe von Gründen, eine Blutentnahme vornehmen zu lassen, so hat das Vormundschaftsgericht über die Rechtmäßigkeit der Weigerung zu entscheiden, bevor Zwangsmaßnahmen insbesondere die zwangsweise Vorführung zum Zweck der Blutentnahme, angeordnet werden dürfen.
Ein Scheinvater kann wegen des Unterhalts, den er seinem vermeintlichen Kinde geleistet hat, grundsätzlich erst Rückgriff nehmen, wenn die Vaterschaft dessen, den er für den Erzeuger hält, mit Wirkung für und gegen alle feststeht. Eine zur Realisierung dieses Rückgriffsanspruchs notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers kann nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden. Der vermeintliche Vater kann den für ein "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist.
Täuschung der Ehefrau über Vaterschaft führt zur Herabsetzung des
Unterhalts
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass das gemeinsame Kind nicht von ihm abstamme, so liegt darin ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Das führt zu einer Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts. Der Unterhalt ist verwirkt, wenn die Mutter dem Vater absichtlich das Kind „unterschiebt“. Das Verschweigen der Vaterschaft eines anderen Mannes stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung des Ehemanns dar. Es spielt keine Rolle, dass der Mann rechtlicher Vater sei. Nur ein Ehebruch führt noch nicht zur Herabsetzung des Unterhalts. Bundesgerichtshof
Kosten Vaterschaftstest
Ein günstiger Vaterschaftstest kostet um die 80 Euro. Mindestens zwei Tests sind nötig. Also für Vater und Kind. Somit muss mit mindestens 160 Euro gerechnet werden.Sollen die Tests für eine Vaterschaftsklage, Anfechtungsklage oder sonstigen Klagen für Gericht als Beweis gelten, muss auch die Mutter getestet werden.Das Labor benötigt ungefähr eine Woche, bis es das Ergebnis mitteilt.Die Proben müssen von einem unabhängigen Sachverständigen, beim Hausarzt oder im Labor selbst vor Ort abgenommen werden, damit mit sie vor Gericht Bestand haben.Die Teststäbchen erhält man in der Apotheke oder man kann sie online direkt beim Labor anfordern. Sie sind meistens kostenlos.Auch das Jugendamt nimmt Proben ab.Alle beteiligten Personen müssen ihr Einverständnis erklären (Vordrucke hält der Anbieter bereit). Bei einem unmündigen Kind muss dies in der Regel die Mutter erledigen. Ohne die Einverständniserklärung darf der Vaterschaftstest nicht durchgeführt werden. Ein Vaterschaftstest ohne Einverständnis ist strafbar. Auch für das Labor.Die Proben und die Einverständniserklärungen werden dann an das Labor geschickt und dieses teilt das Ergebnis dann auch schriftlich mit.
Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die Vaterschaft binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt gem. § 1600b Abs.1 S.2 BGB zu laufen, wenn der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Die zeitliche Beschränkung der Anfechtung ist auch verfassungsgemäß. Der Vater verliert durch die Anfechtung nicht das Umgangsrecht mit dem Kind! (in vielen Fällen wird die Vaterschaft immer erst angefochten, wenn sich die Eltern trennen. Und das obwohl eigentlich keine Zweifel bestehen. Aber die neue Partnerin besteht darauf oder der Mann will keinen Unterhalt zahlen und hofft dann sogar nur, dass er nicht der Vater ist.
Es gibt oft viele andere Gründe, weswegen Männer
die Vaterschaft anfechten wollen.
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen
Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung
der Mutter anerkennen.
Das ist auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich. In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren können auch die leiblichen Eltern eines verstorbenen Mannes, dessen Vaterschaft von dem antragstellenden Kind behauptet wird, zur Duldung einer Blutentnahme verpflichtet sein. Weigern sich die Großeltern des Kindes unter Angabe von Gründen, eine Blutentnahme vornehmen zu lassen, so hat das Vormundschaftsgericht über die Rechtmäßigkeit der Weigerung zu entscheiden, bevor Zwangsmaßnahmen insbesondere die zwangsweise Vorführung zum Zweck der Blutentnahme, angeordnet werden dürfen.
Ein Scheinvater kann wegen des Unterhalts, den er seinem vermeintlichen Kinde geleistet hat, grundsätzlich erst Rückgriff nehmen, wenn die Vaterschaft dessen, den er für den Erzeuger hält, mit Wirkung für und gegen alle feststeht. Eine zur Realisierung dieses Rückgriffsanspruchs notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers kann nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden. Der vermeintliche Vater kann den für ein "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist.
Täuschung der Ehefrau über Vaterschaft führt
zur Herabsetzung des Unterhalts
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass das gemeinsame Kind nicht von ihm abstamme, so liegt darin ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Das führt zu einer Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts. Der Unterhalt ist verwirkt, wenn die Mutter dem Vater absichtlich das Kind „unterschiebt“. Das Verschweigen der Vaterschaft eines anderen Mannes stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung des Ehemanns dar. Es spielt keine Rolle, dass der Mann rechtlicher Vater sei. Nur ein Ehebruch führt noch nicht zur Herabsetzung des Unterhalts. Bundesgerichtshof
Kosten Vaterschaftstest
Ein günstiger Vaterschaftstest kostet um die 80 Euro. Mindestens zwei Tests sind nötig. Also für Vater und Kind. Somit muss mit mindestens 160 Euro gerechnet werden.Sollen die Tests für eine Vaterschaftsklage, Anfechtungsklage oder sonstigen Klagen für Gericht als Beweis gelten, muss auch die Mutter getestet werden.Das Labor benötigt ungefähr eine Woche, bis es das Ergebnis mitteilt.Die Proben müssen von einem unabhängigen Sachverständigen, beim Hausarzt oder im Labor selbst vor Ort abgenommen werden, damit mit sie vor Gericht Bestand haben.Die Teststäbchen erhält man in der Apotheke oder man kann sie online direkt beim Labor anfordern. Sie sind meistens kostenlos.Auch das Jugendamt nimmt Proben ab.Alle beteiligten Personen müssen ihr Einverständnis erklären (Vordrucke hält der Anbieter bereit). Bei einem unmündigen Kind muss dies in der Regel die Mutter erledigen. Ohne die Einverständniserklärung darf der Vaterschaftstest nicht durchgeführt werden. Ein Vaterschaftstest ohne Einverständnis ist strafbar. Auch für das Labor.Die Proben und die Einverständniserklärungen werden dann an das Labor geschickt und dieses teilt das Ergebnis dann auch schriftlich mit.
Verjährung für eine Vaterschaftsklage
Die Anfechtungsfrist beginnt,wenn der Mann Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen sich die nicht ganz unmögliche Abstammung des Kindes von einem anderen Mann ergibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kindesmutter die Abstammung in Frage stellt oder der Mann erfährt, dass die Kindesmutter mit einem Dritten während der Empfängniszeit in engem Verhältnis stand. (Wenn die Mutter also selbst die Vaterschaft anzweifelt oder sie eben in der Empfängniszeit Kontakt mit einem anderen Mann hatte, woraus ein sexuelles Verhältnis zu erkennen wäre)Die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft beginnt auch dann zu laufen, wenn der Ehemann der Kindesmutter wegen Rechtsirrtums angenommen hat, das Kind gelte auch ohne Anfechtung als nichtehelich, oder weil er auf die Angaben der Kindesmutter vertraut hat, er sei nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen worden. (Das ist der Fall, wenn beide Elternteile wissen, dass der Vater nicht der biologische Vater ist und der Vater aber davon ausgeht, dass er dann auch automatisch nicht der rechtliche Vater ist. Genau das, ist aber nicht so. Denn für ein in der Ehe geborenes Kind gilt der Ehepartner immer als rechtlicher Vater)
Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter Vaterschaftstest begründet wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung keinen Anfechtungsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage. OLG Celle, (Verweigert bspw. die Mutter die Zustimmung zum Test, darf darin noch kein Vedacht gesehen werden, dass die Vaterschaft angezweifelt werden kann)Das Gericht entschied, dass die Mutter eines Kindes die Blutabnahme für einen Vaterschaftstest nicht verweigern darf. Auch der Hinweis darauf, dass durch diesen Vaterschaftstest nachhaltig der Familienfrieden gestört werden würde, konnte das Gericht nicht überzeugen. OLG Nürnberg
Kein Ersatz der
Vaterschaftsanfechtungskosten
Dem Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft erfolgreich angefochten hat, steht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu.
Vaterschaftsklage und Verjährung
Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Es ist die freie Entscheidung des Betroffenen, ob er einer DNA-Analyse zustimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es noch nicht. Eine solche Untersuchung ist ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Oberlandesgericht Zweibrücken “Wenn ein “Vater” Unterhalt für nicht von ihm stammende Kinder gezahlt hat. (Kuckuckskinder). kann er nun vom vermutlichen Kindsvater Unterhaltszahlungen zurückfordern. In diesen Fällen ist es möglich, die Vaterschaft auch gegen den Willen der Mutter und des vermeintlichen Erzeugers zu klären. Ein vermeintlicher Erzeuger kann sich nicht mehr vor Unterhaltsrückzahlungen drücken, indem er einfach ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren verweigert. Wenn gewichtige Indizien für seine Vaterschaft sprechen, muss er umgekehrt beweisen, dass er nicht der Erzeuger ist.” Bundesgerichthof “Es ist nicht als sittenwidrige Schädigung anzusehen, wenn die Ehefrau dem Ehemann einen begangenen Ehebruch nicht von sich aus mitteilt und nicht offenbart, dass die Vaterschaft des Ehemannes für ein in der Ehe geborenes Kind fraglich ist. Hat die Ehefrau jedoch nicht nur geschwiegen, sondern eine aktive Täuschungshandlung vorgenommen, so ist darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu sehen.” OLG Nürnberg” “Vaterschaftsfeststellungsklagen und Klagen auf Unterhaltszahlungen können auch schon erhoben werden, bevor das Kind geboren wurde OLG SchleswigDie Vaterschaftsanfechtung erfolgt durch Antrag beim Familiengericht. Diesen Antrag stellt der rechtliche oder leibliche Vater, die Mutter oder das Kind. Die anderen Beteiligten werden vom Gericht an dem Verfahren beteiligt.