Vaterschaftsklage
Für eine Klage auf Feststellung einer
nichtehelichen Vaterschaft muss der angebliche
Vater dem klagenden Kind nicht die
Vaterschaftstest
Verweigert bspw. die Mutter die Zustimmung zum
Test, darf darin noch kein Vedacht gesehen
werden, dass die Vaterschaft angezweifelt werden
kann.
Kosten Vaterschaftstest
Ein günstiger Vaterschaftstest kostet um die 80
Euro. Mindestens zwei Tests sind nötig. Also für
Vater und Kind. Somit muss mit mindestens 160
Euro gerechnet werden.
Sollen die Tests für eine Vaterschaftsklage,
Anfechtungsklage oder sonstigen Klagen für
Gericht als Beweis gelten, muss auch die Mutter
getestet werden.
Das Labor benötigt ungefähr eine Woche, bis es
das Ergebnis mitteilt.
Die Proben müssen von einem unabhängigen
Sachverständigen, beim Hausarzt oder im Labor
selbst vor Ort abgenommen werden, damit sie vor
Gericht Bestand haben.
Die Teststäbchen erhält man in der Apotheke oder
man kann sie online direkt beim Labor anfordern.
Sie sind meistens kostenlos.
Auch das Jugendamt nimmt
Proben ab.
Alle beteiligten Personen müssen ihr
Einverständnis erklären (Vordrucke hält der
Anbieter bereit).
Ohne die Einverständniserklärung darf der
Vaterschaftstest nicht durchgeführt werden. Ein
Vaterschaftstest ohne Einverständnis ist strafbar.
Auch für das Labor.
Die Proben und die Einverständniserklärungen
werden dann an das Labor geschickt und das teilt
das Ergebnis dann auch schriftlich mit.
Kann man zum
Vaterschaftstest gezwungen
werden
Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht
gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest
zu unterziehen.
Es ist die freie Entscheidung des Betroffenen, ob
er einer DNA-Analyse zustimmt. Eine gesetzliche
Verpflichtung gibt es nicht. Eine solche
Untersuchung ist ein gravierender Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht.
Scheinvater kann Unterhalt
zurückfordern
“Wenn ein “Vater” Unterhalt für nicht von ihm
stammende Kinder gezahlt hat. (Kuckuckskinder).
kann er vom vermutlichen Kindsvater
Unterhaltszahlungen zurückfordern. In diesen
Fällen ist es möglich, die Vaterschaft auch gegen
den Willen der Mutter und des vermeintlichen
Erzeugers zu klären.
Ein vermeintlicher Erzeuger kann sich nicht mehr
vor Unterhaltsrückzahlungen drücken, indem er
einfach ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren
verweigert.
Wenn gewichtige Gründe für seine Vaterschaft
sprechen, muss er umgekehrt beweisen, dass er
nicht der Erzeuger ist.
Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die
Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren angefochten
werden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der
Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen
seine Vaterschaft sprechen. Die zeitliche
Befristung der Anfechtung ist verfassungsgemäß.
Der Vater verliert durch die Anfechtung nicht das
Umgangsrecht mit dem Kind!
(in vielen Fällen wird die Vaterschaft immer erst
angefochten, wenn sich die Eltern trennen. Und
das obwohl eigentlich keine Zweifel bestehen.)
Aber die neue Partnerin besteht darauf oder der
Mann will keinen Unterhalt zahlen und hofft dann
sogar nur, dass er nicht der Vater ist.
Die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft
beginnt auch dann zu laufen, wenn der Ehemann
der Kindesmutter fälschlicherweise angenommen
hat, das Kind gelte auch ohne Anfechtung als
nichtehelich, oder weil er auf die Angaben der
Kindesmutter vertraut hat, er sei nicht als Vater in
die Geburtsurkunde eingetragen worden.
Die Anfechtungsfrist beginnt, wenn der Mann
Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen sich
die nicht ganz unmögliche Abstammung des
Kindes von einem anderen Mann ergibt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die
Kindesmutter die Abstammung in Frage stellt oder
der Mann erfährt, dass die Kindesmutter mit
einem Dritten während der Empfängniszeit in
engem Verhältnis stand.
(Wenn die Mutter also selbst die Vaterschaft
anzweifelt oder sie eben in der Empfängniszeit
Kontakt mit einem anderen Mann hatte, woraus
ein sexuelles Verhältnis zu erkennen wäre)
Wer gilt als rechtlicher Vater
(Das ist der Fall, wenn beide Elternteile wissen,
dass der Vater nicht der biologische Vater ist und
der Vater aber davon ausgeht, dass er dann auch
automatisch nicht der rechtliche Vater ist. Genau
das, ist aber nicht so. Denn für ein in der Ehe
geborenes Kind gilt der Ehepartner immer als
rechtlicher Vater)
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der
Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die
Vaterschaft anerkannt hat oder dessen
Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Anerkennung Vaterschaft
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen
Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der
Mutter anerkennen. Das ist auch schon während
der Schwangerschaft der Mutter möglich.
Vaterschaft gerichtlich
feststellen lassen
In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren
können auch die leiblichen Eltern eines
verstorbenen Mannes, zu einer Blutentnahme
verpflichtet sein.
zuständig ist das
Familiengericht
Die Vaterschaftsanfechtung erfolgt durch Antrag
beim Familiengericht. Diesen Antrag stellt der
rechtliche oder leibliche Vater, die Mutter oder das
Kind.
Vaterschaftsfeststellungsklagen und Klagen auf
Unterhaltszahlungen können auch schon erhoben
werden, bevor das Kind geboren wurde.
Scheinvater hat Unterhalt
gezahlt
Ein Scheinvater kann wegen des Unterhalts, den
er seinem vermeintlichen Kind gezahlt hat, erst
Rückgriff nehmen, wenn die Vaterschaft des
wirklichen Erzeugers feststeht.
Der vermeintliche Vater kann den für ein
"Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt erst dann
erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des
wirklichen Vaters in einem gerichtlichen Verfahren
festgestellt worden ist.
Mutter verweigert die
Nennung des Vaters
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass
das gemeinsame Kind nicht von ihm abstamme,
so liegt darin ein schwerwiegendes Fehlverhalten
im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Das führt zu einer
Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts. Der
Unterhalt ist verwirkt, wenn die Mutter dem Vater
absichtlich das Kind „unterschiebt“.
Dem Scheinvater, der seine Vaterschaft
erfolgreich angefochten hat, steht kein Anspruch
auf Ersatz der Kosten des
Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu.
rückwirkend die Vaterschaft
anfechten
Vaterschaftsklage,
Vaterschaft anfechten
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