Vaterschaftsklage
Für eine Klage auf Feststellung einer
nichtehelichen Vaterschaft muss der
angebliche Vater dem klagenden Kind nicht
Vaterschaftstest
Verweigert bspw. die Mutter die Zustimmung
zum Test, darf darin noch kein Vedacht
gesehen werden, dass die Vaterschaft
angezweifelt werden kann.
Kosten Vaterschaftstest
Ein günstiger Vaterschaftstest kostet um die
80 Euro. Mindestens zwei Tests sind nötig.
Also für Vater und Kind. Somit muss mit
mindestens 160 Euro gerechnet werden.
Sollen die Tests für eine Vaterschaftsklage,
Anfechtungsklage oder sonstigen Klagen für
Gericht als Beweis gelten, muss auch die
Mutter getestet werden.
Das Labor benötigt ungefähr eine Woche,
bis es das Ergebnis mitteilt.
Die Proben müssen von einem
unabhängigen Sachverständigen, beim
Hausarzt oder im Labor selbst vor Ort
abgenommen werden, damit sie vor Gericht
Bestand haben.
Die Teststäbchen erhält man in der Apotheke
oder man kann sie online direkt beim Labor
anfordern. Sie sind meistens kostenlos.
Auch das Jugendamt nimmt Proben ab.
Alle beteiligten Personen müssen ihr
Einverständnis erklären (Vordrucke hält der
Anbieter bereit).
Ohne die Einverständniserklärung darf der
Vaterschaftstest nicht durchgeführt werden.
Ein Vaterschaftstest ohne Einverständnis ist
strafbar. Auch für das Labor.
Die Proben und die
Einverständniserklärungen werden dann an
das Labor geschickt und das teilt das
Ergebnis dann auch schriftlich mit.
Kann man zum Vaterschaftstest
gezwungen werden
Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht
gezwungen werden, sich einem
Vaterschaftstest zu unterziehen.
Es ist die freie Entscheidung des
Betroffenen, ob er einer DNA-Analyse
zustimmt. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt
es nicht. Eine solche Untersuchung ist ein
gravierender Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht.
Scheinvater kann Unterhalt
zurückfordern
“Wenn ein “Vater” Unterhalt für nicht von
ihm stammende Kinder gezahlt hat.
(Kuckuckskinder). kann er vom vermutlichen
Kindsvater Unterhaltszahlungen
zurückfordern. In diesen Fällen ist es
möglich, die Vaterschaft auch gegen den
Willen der Mutter und des vermeintlichen
Erzeugers zu klären.
Ein vermeintlicher Erzeuger kann sich nicht
mehr vor Unterhaltsrückzahlungen drücken,
indem er einfach ein
Vaterschaftsfeststellungsverfahren
verweigert.
Wenn gewichtige Gründe für seine
Vaterschaft sprechen, muss er umgekehrt
beweisen, dass er nicht der Erzeuger ist.
Gem. § 1600b Abs.1 S.1 BGB kann die
Vaterschaft innerhalb von 2 Jahren
angefochten werden. Die Frist beginnt zu
laufen, wenn der Berechtigte von
Umständen erfährt, die gegen seine
Vaterschaft sprechen. Die zeitliche
Befristung der Anfechtung ist
verfassungsgemäß. Der Vater verliert durch
die Anfechtung nicht das Umgangsrecht mit
dem Kind!
(in vielen Fällen wird die Vaterschaft immer
erst angefochten, wenn sich die Eltern
trennen. Und das obwohl eigentlich keine
Zweifel bestehen.)
Aber die neue Partnerin besteht darauf oder
der Mann will keinen Unterhalt zahlen und
hofft dann sogar nur, dass er nicht der Vater
ist.
Die Frist für die Anfechtung der Vaterschaft
beginnt auch dann zu laufen, wenn der
Ehemann der Kindesmutter
fälschlicherweise angenommen hat, das
Kind gelte auch ohne Anfechtung als
nichtehelich, oder weil er auf die Angaben
der Kindesmutter vertraut hat, er sei nicht als
Vater in die Geburtsurkunde eingetragen
worden.
Die Anfechtungsfrist beginnt, wenn der Mann
Kenntnis von Tatsachen erlangt, aus denen
sich die nicht ganz unmögliche Abstammung
des Kindes von einem anderen Mann ergibt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die
Kindesmutter die Abstammung in Frage stellt
oder der Mann erfährt, dass die
Kindesmutter mit einem Dritten während der
Empfängniszeit in engem Verhältnis stand.
(Wenn die Mutter also selbst die Vaterschaft
anzweifelt oder sie eben in der
Empfängniszeit Kontakt mit einem anderen
Mann hatte, woraus ein sexuelles Verhältnis
zu erkennen wäre)
Wer gilt als rechtlicher Vater
(Das ist der Fall, wenn beide Elternteile
wissen, dass der Vater nicht der biologische
Vater ist und der Vater aber davon ausgeht,
dass er dann auch automatisch nicht der
rechtliche Vater ist. Genau das, ist aber nicht
so. Denn für ein in der Ehe geborenes Kind
gilt der Ehepartner immer als rechtlicher
Vater)
Vater eines Kindes ist nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch der Mann, der zum
Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter
verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt
hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich
festgestellt ist.
Vaterschaftsklage, die
Vaterschaft anfechten
Anerkennung Vaterschaft
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen
Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung
der Mutter anerkennen. Das ist auch schon
während der Schwangerschaft der Mutter
möglich.
Vaterschaft gerichtlich
feststellen lassen
In einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren
können auch die leiblichen Eltern eines
verstorbenen Mannes, zu einer
Blutentnahme verpflichtet sein.
zuständig ist das
Familiengericht
Die Vaterschaftsanfechtung erfolgt durch
Antrag beim Familiengericht. Diesen Antrag
stellt der rechtliche oder leibliche Vater, die
Mutter oder das Kind.
Vaterschaftsfeststellungsklagen und Klagen
auf Unterhaltszahlungen können auch schon
erhoben werden, bevor das Kind geboren
wurde.
Scheinvater hat Unterhalt
gezahlt
Ein Scheinvater kann wegen des Unterhalts,
den er seinem vermeintlichen Kind gezahlt
hat, erst Rückgriff nehmen, wenn die
Vaterschaft des wirklichen Erzeugers
feststeht.
Der vermeintliche Vater kann den für ein
"Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt erst
dann erstattet verlangen, wenn die
Vaterschaft des wirklichen Vaters in einem
gerichtlichen Verfahren festgestellt worden
ist.
Mutter verweigert die Nennung
des Vaters
Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann,
dass das gemeinsame Kind nicht von ihm
abstamme, so liegt darin ein
schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne
von § 1579 Nr. 7 BGB. Das führt zu einer
Herabsetzung des nachehelichen
Unterhalts. Der Unterhalt ist verwirkt, wenn
die Mutter dem Vater absichtlich das Kind
„unterschiebt“.
Dem Scheinvater, der seine Vaterschaft
erfolgreich angefochten hat, steht kein
Anspruch auf Ersatz der Kosten des
Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu.
Auftrag Vaterschaftstest
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
als Download
auf CD
auf USB Stick
nutzbar auch mit
dem Smartphone
17,90 nur € 8,30
zum Sonderpreis
noch bis:
rückwirkend die Vaterschaft
anfechten
Berechnungstabelle