Wer arbeitslos ist aber Unterhalt zahlen muss,
hat sich um Arbeitssuche zu kümmern.
Beweislast wegen Arbeitsuche
Die Beweislast trägt der geschiedene Ehegatte,
der Anspruch auf Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
erhebt. (Er muss also nachweisen können, dass
er Probleme hat, eine Arbeitsstelle zu finden.)
Ist ein Unterhaltsverpflichteter arbeitslos und
aufgrund seines Alters für eine Vollzeitstelle nicht
mehr vermittelbar, so hat er trotzdem die Pflicht
sich um eine Nebentätigkeit zu bemühen, bei der
er jedenfalls so viel hinzu verdienen kann, wie es
ihm ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
erlaubt ist. Urteil des OLG Köln
(Wenn eine Nebenbeschäftigung mit weniger als
15 Wochenstunden ausgeübt wird, wird das
Nebeneinkommen angerechnet.
Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich
anrechnungsfrei. Diese 165 Euro müssten dann
für den Unterhalt verwendet werden)
Besteht eine Pflicht zur Arbeitssuche, muss
sich der Unterhaltsberechtigte ernsthaft um
eine Arbeit bemühen.
Tut er das nicht, wird ein fiktives Einkommen
angerechnet, das bei ernsthafter Suche theoretisch
erzielbar gewesen wäre.
Das gilt aber nur, wenn für die zumutbare Tätigkeit
auch eine reale Chance auf Beschäftigung
bestand. Wer arbeitslos ist aber Unterhalt zahlen
muss, hat sich um Arbeitssuche zu kümmern.
“Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen
nachweisen, dass sie monatlich 20 bis 30
Bewerbungen verschicken. Für die Arbeitssuche
sei genauso viel Zeit zu verwenden wie für eine
Vollzeitarbeit.
Einer bei Rechtskraft der Scheidung 43-jährigen
Akademikerin, die zuvor vier Jahre getrennt gelebt
hat, ist eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar,
auch wenn sie mit einem gut verdienenden
Zahnarzt verheiratet war und wegen der Betreuung
eines gemeinsamen Kindes nach ihrem
Staatsexamen keiner Erwerbstätigkeit
nachgegangen ist. Urteil des OLG
Die Unterhaltspflicht eines getrennt lebenden
Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen
Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der
Trennung.
Einkommenssteigerungen, die auf einen
unerwarteten beruflichen Aufstieg nach der
Trennung zurückzuführen sind, sind bei der
Bemessung der Unterhaltspflicht nicht zu
berücksichtigen. (Wird jemand nach der Trennung
befördert und erhält dadurch mehr Gehalt, wird
dieses höhere Einkommen bei der
Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt)
Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern
eine gesteigerte Unterhaltspflicht.
Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Unterhalt
ihrer Kinder sicherzustellen. Kommen sie ihrer
Verpflichtung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen,
nicht nach, müssen sie sich die erzielbaren
Einkünfte als fiktives Einkommen anrechnen
lassen. (Das was sie verdienen könnten, wenn sie
mit ihrer Qualifikation arbeiten würden)
Danach bemisst sich dann die Höhe der
Unterhaltspflicht. Die Nichtaufnahme einer
zumutbaren Tätigkeit ist der leichtfertigen
Aufgabe einer Tätigkeit gleichzusetzen.
Wer schuldhaft seinen Unterhaltsverpflichtungen
nicht nachkommt, macht sich nach dem Gesetz
strafbar (§ 170 b StGB).
Eine Unterhaltspflichtverletzung begeht auch, wer
seine Arbeitsstelle mutwillig aufgibt, um keinen
Unterhalt mehr zahlen zu müssen oder seinen
Arbeitsplatz zur Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit kündigt, ohne Vorsorge zur Sicherstellung
seiner Unterhaltszahlungen für mindestens sechs
Monate getroffenen zu haben.
Die Sicherstellung der Unterhaltszahlungen kann
durch Kreditaufnahme oder Bildung von Rücklagen
geschehen. Urteil des LG Stuttgart
(Wer seine Arbeit mutwillig aufgibt, von dem kann
erwartet werden, dass er vorausdenkt und Geld für
die nächsten Monate zurückgelegt hat, um
trotzdem Unterhalt zahlen zu können.)
Deswegen kann bei unbegründeter Arbeitsaufgabe
auch weiterhin für ein paar Monate Unterhalt
verlangt werden.)
Besteht eine Pflicht zur Arbeitssuche, muss
sich der Unterhaltsberechtigte ernsthaft um
eine Arbeit bemühen.
Tut er das nicht, wird ein fiktives Einkommen
angerechnet, das bei ernsthafter Suche
theoretisch erzielbar gewesen wäre.
Das gilt aber nur, wenn für die zumutbare Tätigkeit
auch eine reale Chance auf Beschäftigung
bestand. Wer arbeitslos ist aber Unterhalt zahlen
muss, hat sich um Arbeitssuche zu kümmern.
“Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen
nachweisen, dass sie monatlich 20 bis 30
Bewerbungen verschicken. Für die Arbeitssuche
sei genauso viel Zeit zu verwenden wie für eine
Vollzeitarbeit.
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