Aufsichtspflicht verletzt-
Zahlt die Versicherung?
Die Versicherung zahlt meistens nur dann, wenn
die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Denn, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt
wurde, können Eltern (Lehrer, andere
Verpflichtete, usw) nicht haftbar gemacht werden.
Sie müssen keinen Schadensersatz zahlen und
deswegen muss auch die Versicherung nicht
einspringen.
Beispiel: geht ein 8 jähriges Kind mit seiner Mutter
in ein Einkaufsgeschäft und schmeißt in
Begleitung der Mutter eine teure Vase des
Ladenbesitzers herunter, dann muss die Mutter
den Schaden nicht ersetzen. Sie hat ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzt. Im Grunde
genommen müsste das Kind den Schaden selbst
ersetzen.
Der Ladeninhaber könnte sich einen
Vollstreckungstitel besorgen und diesen bei dem
Kind vollstrecken, wenn dieses volljährig ist und
eigenes Geld verdient. Meistens zahlen die Eltern
den Schaden aber freiwillig für ihr Kind. Zu prüfen
wäre natürlich hier auch, ob die Versicherung
(Haftpflichtversicherung) zahlt. Wenn das Kind
also mitversichert ist.
Bis zu welchem Alter gilt
eine Aufsichtspflicht?
Ohne Altersbeschränkung gilt die Aufsichtspflicht,
wenn Kinder geistig oder körperlich
eingeschränkt sind.
Kinder unter 3 Jahre
Kinder unter 3 Jahren müssen ständig
beaufsichtigt werden.
Kinder über 3 Jahre
Bei Kindern über 3 Jahre gilt eine gelockerte
Beaufsichtigung. Sie müssen nicht
ununterbrochen beobachtet werden. Aber Eltern
oder andere Beaufsichtigende müssen relativ
schnell eingreifen können, wenn eine Gefahr
besteht.
Kinder ab 7 Jahre
Kinder im Alter ab 7Jahren müssen nicht ständig
überwacht und kontrolliert werden. Sie müssen
auch im Freien ohne ständige Aufsicht spielen
können und sich außer Sichtweite der Eltern
aufhalten können.
Was heißt Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht gehört zum Sorgerecht.
- die Pflege des Kindes
- die Erziehung
- die Bestimmung des Aufenthaltes
- die Beaufsichtigung
Die Aufsichtigspflicht gilt bis zur
Volljärigkeit des Kindes.
Mit zunehmenden Alter des Kindes wird sie aber
immer mehr gelockert.
Zur Aufsichtspflicht gehört die Pflicht:
- keine Gefahren für das Kind zu schaffen
- Gefahren verhindern oder vermeiden
- KInder über Gefahren aufklären
- darauf achten, dass Kinder Verbote und
Warnungen einhalten
Haftung für Schäden bei Verletzung
der Aufsichtspflicht
Für Schäden, die während der Aufsichtszeit
entstanden sind oder Dritten zugefügt wurden,
haftet die aufsichtspflichtige Person. Außer, die
Aufsichtsperson kann nachweisen, dass der
Schaden auch enstanden wäre, wenn das Kind
ordnungsgemäß beaufsichtigt worden wäre.
Haften Kinder für Schäden?
Ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, ist für einen Schaden, den es
anderen zufügt, nicht verantwortlich und
deswegen nicht haftbar.
Kinder vom 7. bis zum 10.Lebensjahr sind
für fahrlässig verursachte Schäden nicht
verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall mit
einem Kraftfahrzeug einer Schienen- oder
Schwebebahn entstehen.
7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst
verantwortlich, wenn sie die notwendige Einsicht
haben und sie vorsätzlich oder fahrlässig
handeln.
Das gilt auch für 7 bis 10-Jährige im
Straßenverkehr, wenn sie den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt haben.
Schädigt das Kind einen Dritten, muss die
Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre
Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch,
wenn sich das Kind verletzt.
Aufsichtspflicht verletzt? zahlt
die Versicherung bei einem
Schaden
Aufsichtspflicht verletzt
Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie
ihre Kinder ab einem Alter von 7 Jahren nicht
ständig im Auge haben, wenn diese draußen vor
dem Haus spielen.
Eltern haben nicht für Fehlverhalten ihrer Kinder
automatisch einzustehen, sondern eine Haftung
trifft sie nur dann, wenn ihnen ein eigenes
Verschulden vorgeworfen werden kann, nämlich
die Verletzung ihrer Aufsichtspflichten.
Schule
Bei öffentlichen Schulen liegt die gesetzliche
Aufsichtspflicht beim Betreuungs- und
Lehrpersonal. Dies gilt auch für öffentliche
Kindergärten.
Schüler sind immer gegen Unfallschäden durch
die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
abgesichert.
Diese umfasst Personenschäden und
Sachschäden, nicht jedoch
Schmerzensgeldzahlungen. In jedem Fall
untersucht die Versicherung (GUV) den
Unfallhergang anhand der Unfallschilderung und
entscheidet, ob sie allein für den Schaden
aufkommt oder ob sie einen Dritten, z.B. einen
Lehrer persönlich haftbar machen kann.
Eltern haften nur für Schäden ihrer minderjährigen
Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt
haben.
Haben Sie pflichtgemäß gehandelt, haften die
Kinder (je nach Alter) selbst oder niemand kann in
Haftung genommen werden, weil gesetzlich eine
Haftung der Kinder ausgeschlossen ist.
Der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen oder
kann eventuell seine Versicherung in Anspruch
nehmen.
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